„Wir setzen beim Thema Gesundheit in Baden-Württemberg auf eine gesicherte, umfassende Patientenversorgung“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Eröffnung des vierten Landeskongresses Gesundheit Baden-Württemberg. „Dafür brauchen wir eine Kultur der Innovationen, eine noch intensivere Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie Offenheit für neue Partnerschaften und ungewöhnliche Allianzen.“
Versorgung
Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten
Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können.
Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt eine „gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“, wie sie mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant ist, ab. „Psychisch kranke Menschen werden bereits nach Dringlichkeit und Schwere behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Der Gesetzgeber hat mit der psychotherapeutischen Sprechstunde bereits eine differenzierte Versorgung eingeführt.
Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) insbesondere ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Ein Drittel der Patienten, bei denen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde diagnostiziert wurde, dass sie psychisch krank sind und eine ambulante Psychotherapie benötigen, warten sechs bis neun Monate auf den Beginn der Behandlung. Deshalb fordert die BPtK in ländlichen Regionen und im Ruhrgebiet rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich.
Spahnsches Terminservicegesetz am Montag im Petitionsausschuss
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist am Montag, dem 14. Januar 2019, Thema einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Über 200.000 Personen hatten die Petition gegen den Regierungsentwurf unterzeichnet.
Spahnscher Irrtum 3:
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, mehr psychotherapeutische Praxen zuzulassen, um die monatelange Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verkürzen.
Gesundheitsminister Jens Spahn behauptet im ARD-Morgenmagazin am 12. Dezember 2018:
"Mehr Angebot löst das Problem nicht."
Richtig ist:
Mehr psychotherapeutische Praxen verkürzen die Wartezeit erheblich.
Spahnscher Irrtum 2:
Bundesgesundheitsminister Spahn ist nicht ausreichend über grundsätzliche Relationen im deutschen Gesundheitswesen informiert. Im ARD-Morgenmagazin von 12. Dezember 2018 behauptete er:
"Wir haben heute so viele Psychotherapeuten zugelassen wie Hausärzte."
Richtig ist:
In Deutschland gibt es mehr als doppelt so viele Hausärzte wie Psychotherapeuten. Am 31. Dezember 2017 waren genau 51.914 Praxissitze für Hausärzte zugelassen, aber nur 23.717 Praxissitze für Psychotherapeuten.
Spahnscher Irrtum 1 – Reloaded:
Gesundheitsminister Jens Spahn hatte schon am 26. September 2018 im Bundestag behauptet:
"Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist - Freiburg." (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)
Jetzt hat er diese These im ARD-Morgenmagazin (12. Dezember 2018) noch einmal wiederholt:
"Wir müssen gleichzeitig feststellen, dass in den Regionen, wo die meisten Psychotherapeuten sind, ihr Angebot machen, wir auch die längsten Wartezeiten haben."
Patienten werden je nach Dringlichkeit und Schwere behandelt
Menschen, die in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen, bekommen dort je nach Dringlichkeit und Schwere die Leistungen empfohlen, die sie benötigen. Knapp 60 Prozent der Ratsuchenden erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. Von ihnen befindet sich jeder sechste in einer so starken psychischen Krise, dass eine Akutbehandlung kurzfristig notwendig ist. Diese rasche Hilfe gibt es insbesondere für Patienten, die ansonsten nicht mehr arbeiten, in die Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten.
Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz erfolgreich
Die Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat bereits nach kurzer Zeit mehr als die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt. Damit hat die Petition ausreichend Unterschriften erhalten, damit der Petitionsausschuss zu den Forderungen eine öffentliche Anhörung veranstalten kann.