Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32.
Versorgung
Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen
Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Ermächtigung für die Behandlung von Flüchtlingen
Wie können Psychotherapeuten eine Ermächtigung zur Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge beantragen? Zu dieser Frage hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zwei Videos erstellt. Die Videos erläutern gesundheitsrechtliche Bestimmungen und geben praktische Hilfen bei der Antragsstellung sowie weiterführende Tipps.
Breites Medienecho auf neue Zahlen zu Wartezeiten auf Psychotherapie
Gemäß einer neuen Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer müssen in Deutschland Menschen, die psychisch erkrankt sind, durchschnittlich 20 Wochen auf den Beginn ihrer ambulanten Behandlung bei einem Kassentherapeuten warten.
Kooperation für eine gute Versorgung
Am 22. März 2018 diskutierten Psychotherapeuten und Ärzte in einem Forum der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin über die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Unter dem Titel "Kooperation für eine gute Versorgung" erörterten rund 80 Teilnehmer, wie sie gemeinsam psychisch kranke Menschen noch besser versorgen können. Der erste Teil der Tagung widmete sich der Darstellung und Diskussion der Eckpunkte einer reformierten Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeuten.
Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung
Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie "Wartezeiten 2018", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. "Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt.
Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).
Landespsychotherapeutentag 2018 am 29. Juni
Achtung: Anmeldung noch möglich - Online-Anmeldung und Abstracts zu den Workshops (Download unten)
Fachtag "Flucht und Trauma" - Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Der LPK-Fachtag „Flucht und Trauma – Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 9. Juni 2018 in Stuttgart war mit ca. 100 Teilnehmern so gut besucht, dass die Anmeldung vieler weiterer Interessenten leider abgelehnt werden musste. Die Tagung wurde vom KJP-Ausschusses geplant und moderiert.
Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“
Psychotherapeuten können nun erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Befugnis, medizinische Rehabilitation zu verordnen, stärkt die Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Eine Reha, die die Rentenversicherung finanziert, muss weiterhin vom Versicherten selbst beantragt werden.