Versorgung

KHSG: Gute Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik sicherstellen

BPtK fordert verbindliche Anforderungen an die Personalausstattung

(BPtK)

Die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen muss dringend verbessert werden. „Die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verfügen schon lange nicht mehr über ausreichendes Personal, um eine gute Versorgung anbieten zu können.“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen Anhörung zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG).

Interview der ÄrzteZeitung mit Dr. Dietrich Munz

(LPK BW)

Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK, hat der ÄrzteZeitung ein ausführliches Interview gegeben. Darin äußert er sich unter anderem zur Akzeptanz und häufigeren Inanspruchnahme von Psychotherapie, der Behandlung von psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt, dem Versorgungsstärkungsgesetz einschließlich notwendiger Reform der Bedarfsplanung und der Beziehung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten.

G-BA flexibilisiert die Regelungen zur Gruppentherapie

Kombination von Einzel- und Gruppentherapie generell möglich

(BPtK)

Zukünftig ist die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie in allen drei Psychotherapieverfahren zulässig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dafür am 16. Juli 2015 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. Nun kann die Gruppenpsychotherapie auch in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie flexibler eingesetzt werden. Dies hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) seit Jahren gefordert.

Landespsychotherapeutentag 2015

Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven

(LPK BW)

Der Landespsychotherapeutentag fand dieses Jahr in der Alten Reithalle des Maritim-Hotels Stuttgart statt. Dr. Dietrich Munz, Kammerpräsident und seit Mai auch gewählter Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, konnte zahlreiche Mitglieder und Gäste zum Thema „Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven“ begrüßen.

Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen nimmt weiter zu

BKK legt „Gesundheitsatlas 2015 – Blickpunkt Psyche“ vor

(BPtK)

Psychische Erkrankungen gehören bei den rund 9,3 Millionen Versicherten der Betriebskrankenkassen (BKK) weiterhin zu den häufigsten Erkrankungen. Bei über 30 Prozent der BKK-Versicherten wurde 2013 eine psychische Störung diagnostiziert – bei Frauen (35,7 Prozent) deutlich häufiger als bei Männern (26,1 Prozent), bei Arbeitslosen (32,2 Prozent) häufiger als bei Beschäftigten (27,0 Prozent). Bei 9,5 Prozent wurde eine depressive Störung und bei 2,6 Prozent eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert.

Krankenhaus-Strukturgesetz für bessere stationäre Versorgung psychisch Kranker nutzen

BPtK fordert Ergänzungen zum PEPP

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) stärker zu nutzen, um die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass mit der Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung steht und finanziert wird. „Um eine qualitätsorientierte stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber jetzt handeln“, erläutert BPtK-Präsident Dr.

Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen

Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu verbessern. „Bei einer umfassenden Versorgung von Menschen an ihrem Lebensende sollten auch psychische Erkrankungen berücksichtigt und behandelt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der ersten Lesung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Bundestag. „Hier gibt es erhebliche Versorgungsdefizite.

Zukünftig mehr Psychotherapien durch Jobsharing

GKV-VSG ermöglicht Flexibilisierung der Versorgungsaufträge

(BPtK)

Die Bundesregierung ermöglicht Psychotherapeuten durch Jobsharing zukünftig mehr Behandlungsstunden anzubieten. „Dadurch können mehr Patienten schneller eine Psychotherapie erhalten“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird.

Verbindliche Personalausstattung und Zuschläge für Psychiatrie und Psychosomatik

BPtK zum Krankenhaus-Strukturgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) zu nutzen, um die Versorgungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu sichern. Die Kliniken sollten mit verbindlichen Mindestanforderungen für die Personalausstattung planen können, die von den Krankenkassen zu finanzieren sind. Außerdem sollten sie für ihre regionale Versorgungsverpflichtung individuelle Zuschläge erhalten. Dies sind wichtige Ergänzungen des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP).

Kinder und Eltern in Beratungsstellen häufiger psychisch krank

Psychotherapie in der Jugendhilfe unverzichtbar

(BPtK)

Kinder und Eltern, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind häufiger psychisch krank als Kinder und Eltern, die keine Leistungen der Jugendhilfe benötigen. Dies ist ein Ergebnis einer neuen Studie „Psychotherapeuten in der Jugendhilfe, einschließlich Erziehungsberatung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Nach Einschätzung der befragten Psychotherapeuten leiden rund 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die in Beratungsstellen Hilfe suchen, unter einer psychischen Erkrankung.

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