Versorgung

Neue psychotherapeutische Sprechstunde: Schnell erfahren, was los ist

Kurzfristige Abklärung psychischer Beschwerden und erste Beratung

(BPtK)

Menschen mit psychischen Beschwerden können künftig schnell einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. Damit sind kurzfristig Termine von 25 oder 50 Minuten möglich, in denen Patienten eine erste Beratung bekommen. Sie erfahren, ob bei ihnen Selbsthilfe- oder Beratungsangebote ausreichen, ob sie psychisch erkrankt sind und welche Behandlung sie benötigen oder ob weitere diagnostische Abklärungen erforderlich sind.

Psychotherapeutische Sprechstunde eine positive Neuerung

Wartezeiten beim Psychotherapeuten werden erheblich verkürzt

(BPtK)

Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde lassen sich die bisherigen monatelangen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten erheblich verringern", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, anlässlich der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. "Dieser erste schnelle Kontakt zu einem Experten für psychische Erkrankungen ist eine positive Neuerung.

Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung

(LPK BW)

Großer Andrang herrschte bei der am 20. April 2016 in den Räumen der Bezirksärztekammer in Stuttgart gemeinsam von Landespsychotherapeutenkammer (LPK) und Landesärztekammer (LÄK) durchgeführten Tagung zur „Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlichen psychischen Störungen – Aktuelle Möglichkeiten und Konzepte“.

Breite Unterstützung für das Projekt „Transition“

28. Deutscher Psychotherapeutentag diskutiert insbesondere die Reform der Ausbildung

(BPtK)

Zentrale Themen des 28. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 23. April 2016 in Berlin waren die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie, das neue Psych-Entgeltsystem und die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Darüber hinaus stellten die Delegierten die Weichen für eine Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um die Zusatzbezeichnung für Psychotherapie bei Diabetes.

Herausragendes Engagement für traumatisierte Kriegs- und Folteropfer

Diotima-Preisverleihung an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud in Berlin

(BPtK)

Prof. Dr. Christine Knaevelsrud hat den diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin, die sich für die Versorgung von traumatisierten Kriegs- und Folteropfern sowohl in Deutschland als auch in arabischsprachigen Krisenregionen engagiert. "Viele der Menschen, die Krieg, Gewalt und Folter erlebt haben, sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe", stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

Bessere psychotherapeutische Versorgung notwendig

28. Deutscher Psychotherapeutentag berät Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen brauchen eine bessere psychotherapeutische Versorgung: Dafür müssen die Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzt werden. Psychotherapeuten sollen wohnortnah und kurzfristig zu erreichen sein. Sie sollen ihren Patienten umfassend Hilfen anbieten können, seien es Sprechstunden, Akutversorgung, Kurz- und Langzeitpsychotherapie oder Erhaltungstherapie, um Wiedererkrankungen zu verhindern. Die Behandlungsplanung gehört ausschließlich in die fachliche Verantwortung der Heilberufe.

Herausragendes Engagement für traumatisierte Kriegs- und Folteropfer

Diotima-Ehrenpreis 2016 an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud verliehen

(BPtK)

Die Wissenschaftlerin und Psychotherapeutin Prof. Dr. Christine Knaevelsrud hat den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin, die sich für die Versorgung von traumatisierten Kriegs- und Folteropfern sowohl in Deutschland als auch in arabischsprachigen Krisenregionen engagiert. "Viele der Menschen, die Krieg, Gewalt und Folter erlebt haben, sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

Nicht immer ausreichend Psychotherapie

BPtK-Angestelltenbefragung zur Suchtbehandlung

(BPtK)

Ein wesentlicher Teil der Patienten, die wegen einer Suchterkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden, erhält keine ausreichende psychotherapeutische Behandlung. Dies zeigt eine Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer von Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern angestellt sind. Damit wird die Chance vergeben, Patienten mit Suchterkrankungen für eine weitergehende Behandlung zu motivieren. Im Krankenhaus könnten während der Entzugsbehandlung wichtige motivationale Weichen in Richtung einer Entwöhnung oder einer psychotherapeutischen Weiterbehandlung gestellt werden.

BPtK kritisiert DMP Diabetes mellitus Typ 2

G-BA vernachlässigt psychosoziale Einflussfaktoren

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 nicht fachgerecht aktualisiert. Er erkennt zwar grundsätzlich die Bedeutung psychischer Erkrankungen für den Krankheitsverlauf und den Behandlungserfolg der Stoffwechselerkrankung an. Es fehlen aber die bei einem DMP sonst klaren Vorgaben über Therapieziele, Behandlungsabläufe und Qualitätsziele.

Flüchtlinge in psychotherapeutischer und ärztlicher Praxis

BAfF informiert über die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

(BPtK)

Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern.

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