Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen.
Vertreterversammlung
Vertreterversammlung am 21./22. Oktober 2016
Die diesjährige Herbstvertreterversammlung fand wieder zweitägig am 21. und 22. Oktober in Stuttgart statt. Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte im Kammerparlament die Schwerpunkte der Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit anhand des Vorstandsberichts.
Vertreterversammlung LPK BW
Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen.