Die Wahl zur 5. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ist abgeschlossen. Am Dienstag, den 27.11.2018 wurden unter Aufsicht von Wahlleiter Rechtsanwalt Claus Benz und dem Wahlausschuss die Stimmen der diesjährigen Kammerwahl ausgezählt. Am späten Abend lagen die Ergebnisse vor.
Vertreterversammlung
LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart
Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.
Kammerwahl 2018 *** Deadline Stimmabgabe war der 21.11.2018
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Kammerwahl 2018.
Ankündigung der Wahl zur 5. Vertreterversammlung
Im Oktober/November 2018 werden die Wahlen zur Fünften Vertreterversammlung (VV) der LPK Baden-Württemberg stattfinden. Hierfür wurden bereits die Vorbereitungen in die Wege geleitet. Die Wahlen werden gemäß der Wahlordnung als Briefwahl durchgeführt.
Vertreterversammlung am 3. März 2018
Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz erläuterte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Darüber hinaus kündigte er die im Herbst 2018 stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung (VV) an. Alle Termine und Fristen sowie der Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge würden, so Dr. Munz, mit dem förmlichen Wahlrundschreiben bekannt gegeben, welches Anfang Juli an alle Kammermitglieder versendet werde (siehe auch die Ankündigung unten).
Vertreterversammlung am 20./21.10.2017
Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden.
Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen.
Vertreterversammlung am 21./22. Oktober 2016
Die diesjährige Herbstvertreterversammlung fand wieder zweitägig am 21. und 22. Oktober in Stuttgart statt. Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte im Kammerparlament die Schwerpunkte der Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit anhand des Vorstandsberichts.
Vertreterversammlung LPK BW
Am 27./28.11.15 fand in Stuttgart die zweitägige Vertreterversammlung statt. Am Freitag stand die Diskussion um die Weiterbildung nach der Reform des PsychThG im Mittelpunkt. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz referierte den Stand der Aktivitäten der BPtK zum Gesetzesvorhaben, Dr. Walter Ströhm stellte anschließend die Anforderungen an eine Weiterbildung nach einem Studium mit Staatsprüfung und Approbation vor. Dabei standen die Anforderungen an Struktur und Finanzierung der Weiterbildung im Mittelpunkt seiner Betrachtungen.