Psychisch kranke Menschen warten häufig monatelang auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. Rund 40 Prozent der Patient*innen warten mindestens drei bis neun Monate, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssen.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Neue BPtK-Studie zur ambulanten Psychotherapie
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt ab sofort bis zum 30. November eine Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch. Damit sollen aktuelle Daten dazu erhoben werden, wer in eine psychotherapeutische Sprechstunde kommt, ob und welcher Behandlungsbedarf besteht und wie lange die Wartezeiten sind. Mit der Studie soll der Politik vermittelt werden, wie zentral die Psychotherapie für die Versorgung von psychisch kranken Menschen ist und wie bestehende Defizite behoben werden können.
Grundlegendes Reformprojekt für schwer psychisch Erkrankte gelungen
„Eines der großen Reformprojekte für schwer psychisch kranke Menschen dieser Legislaturperiode ist kurz vor ihrem Ende noch gelungen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Komplexversorgung fest. „Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft damit die Grundlage für tragfähige ambulante Netzwerke für schwer psychisch kranke Menschen, mit denen Krisen aufgefangen und Krankenhauseinweisungen vermieden werden können.“
Save the Date – LPK-Fortbildungsreihe zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung
Ab September 2021 startet der Arbeitskreis (AK) Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung eine kostenfreie Fortbildungsreihe zum Thema:
Stand Anträge Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Anfang Juni mussten wir unsere kassenzugelassenen Mitglieder darauf hinweisen, den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) bis spätestens zum 30.06.2021 direkt bei der LPK-Geschäftsstelle zu beantragen, um Honorarkürzungen der KV zu vermeiden. Per E-Mail konnte man die Zugangsdaten zum hierfür von uns in umfangreichen Vorabreiten angelegten sog. „Vorbefüllungsportal“ anfordern. Der Termin dieser Antragstellung gilt als Antragsdatum für den HBA und die Prüfung möglicher Sanktionen.
Elektronische Patientenakte ePA
Das Thema Telematikinfrastruktur (TI) und elektronische Patientenakte (ePA) beschäftigt Psychotherapeut*innen, die an der durch gesetzliche Krankenkassen finanzierten Versorgung teilnehmen. Das Thema wird unter LPK-Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit einer von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz moderierten, gemeinsam mit der gematik durchgeführten und von ca.
Kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen empfohlen
Psychotherapie erzielt bei Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter die besten Ergebnisse und ist deshalb die Behandlung der ersten Wahl. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt, dass eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Hierbei soll Expositions- und Reaktionsmanagement das Kernelement sein.
Zulassung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft
Die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird nun auch bei Kindern und Jugendlichen geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten. Der Beschluss erfolgte knapp 13 Jahre nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt hat.
Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“
Der seit 2015 bestehende AK wurde in der letzten Vertreterversammlung 2020 erneut verlängert. Er trifft sich pandemiebedingt nun seit 2021 regelmäßig online.
Probatorische Sitzungen im Krankenhaus ab 1. Oktober möglich
Probatorische Sitzungen können ab dem 1. Oktober noch während einer stationären Behandlung in den Räumen des Krankenhauses durchgeführt werden. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 4. August 2021 beschlossen. Hierdurch soll der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung erleichtert werden. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung besonders hoch. Eine ambulante Weiterbehandlung, die sich ohne Unterbrechung an die Krankenhausbehandlung anschließt, kann dieses Risiko erheblich verringern.