Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

LPK-Vertreterversammlung am 13. März 2021 (online)

Resolutionen zur PiA-Vergütung und zu Folgen des Klimawandels

(LPK BW)

Nach dem Bericht des Präsidenten über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV fand dazu eine Aussprache statt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Auswirkungen auf die Kammer wurden besprochen. Eine erhöhte Anfrage der Mitglieder im Zusammenhang mit der Pandemie ist deutlich feststellbar.

Der Vertreter der Universitäten Prof. Dr. G. Alpers berichtet, dass die Verhandlungen zur Finanzierung der neuen Studiengänge auf einem guten Weg seien und mit dem Start der neuen Masterstudiengänge für 2022 zu rechnen sei.

Elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA)

Verzögerungen bei der Verfügbarkeit

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich aktuell mit mehreren Anbietern in der letzten Phase der Vorbereitung zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA). Im bisherigen Verlauf hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen bei den Anbietern aus unterschiedlichen Gründen mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden ist.

Unterstützung von Psychotherapeut*innen bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten

Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“

(LPK BW)

Psychotherapeut*innen sind nach der Berufsordnung verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung zum Zwecke der Dokumentation eine Patientenakte zu führen. Die Dokumentationspflichten umfassen nach § 11 Abs. 2 Berufsordnung LPK-BW die Aufzeichnung sämtlicher aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse.

Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen an die Qualität

Empfehlungen der Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten

(LPK BW)

Die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten hat neue Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker herausgegeben.

Arbeitsunfähigkeit und Frührenten aufgrund von psychischen Erkrankungen

Noch Plätze frei: Online-Fachtagung am 6. und 7. Mai 2021

(BPtK)

Psychische Erkrankungen sind ein wesentlicher Grund für Arbeitsunfähigkeit und Frührenten. Am 6. und 7. Mai 2021 bietet deshalb eine Online-Fachtagung der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Corona-Impfungen - Priorisierung

Geänderte Impfpriorisierung für Krankenhaus - gilt auch für PP und KJP (ohne Altersbegrenzung) sowie auch PiA

(LPK BW)

Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen die Impfreihenfolge der Corona-Schutzimpfung geändert und aktualisiert, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut*innen zählen inzwischen explizit dazu, auch Psychotherapeut*nnen in Ausbildung (PiA).

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und telefonische Beratung weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Heranwachsende weiter durch KJP behandelbar

Klarstellung des Bundesinnenministeriums zur Bundes-Beihilfeverordnung

(BPtK)

Heranwachsende bis 21 Jahre können weiterhin eine psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) beginnen, auch wenn sie in der Krankenfürsorge der Bundesbeamt*innen (Bundesbeihilfe) versichert sind. Dies hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden klargestellt.

Webbasiertes Fortbildungsangebot für Psychotherapeut*innen - E-Learning Kinderschutz

Online-Module „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“

(LPK BW)

Im Rahmen des vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg geförderten Projekts „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“ wird ein webbasiertes, interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Thema interprofessioneller Kinderschutz entwickelt. Zielgruppen sind insbesondere Fachkräfte aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich sowie der Jugendhilfe. Des Weiteren sollen Angehörige der Polizei und der Bewährungshilfe sowie alle Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Fällen von Kindesmisshandlungen in Berührung kommen, adressiert werden.

Immer mehr psychisch kranke Kinder und Jugendliche können behandelt werden

BARMER Arztreport 2021 zur Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

(BPtK)

Immer mehr psychisch kranke Kinder und Jugendliche in Deutschland können psychotherapeutisch behandelt werden. Innerhalb der letzten elf Jahre hat sich der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die eine psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nahmen, mehr als verdoppelt. Er stieg von rund zwei Prozent im Jahr 2009 auf gut vier Prozent im Jahr 2019. Dies geht aus dem gestern veröffentlichten Arztreport 2021 der BARMER hervor. Ausgewertet wurden die Abrechnungsdaten von mehr als 1,6 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen unter 24 Jahren.

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