Rund 250 Entscheider und Verantwortungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden, Kliniken und Krankenkassen sowie der Führungsebenen der Sozialverwaltung und Kommunen diskutierten beim 1. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg über „E-Health – die Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Der Kongress fand parallel zur Fachmesse MEDIZIN und dem 51. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt. Schirmherr der Veranstaltung war das Land Baden-Württemberg. Die Landespsychotherapeutenkammer war an der Planung und Durchführung mitbe-teiligt.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
BPtK: Schweigepflicht nicht weiter durchbrechen
Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt davor, die Schweigepflicht für Psychotherapeuten und Ärzte einzuschränken. „Das größte Risiko wäre, dass sich psychisch kranke Menschen nicht mehr behandeln lassen, weil sie befürchten, dass Arbeitgeber oder Behörden von ihrer Erkrankung erfahren“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Erst das offene Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder Arzt macht es möglich, eine psychische Krankheit zu behandeln und mögliche Suizide zu verhindern.“
Psychotherapie und Psychotherapeuten stärker berücksichtigen
Die Bundespychotherapeutenkammer fordert, im nächsten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Psychotherapie und die Tätigkeit von Psychotherapeuten besser abzubilden bzw. zu berücksichtigen. Der OPS, der zur Verschlüsselung der Leistungen in Krankenhäusern dient, wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jährlich weiterentwickelt.
Psychotherapie gilt als genehmigt, wenn Kasse nicht rechtzeitig antwortet
Der Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung gilt als genehmigt, wenn eine Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet. Grundsätzlich muss die Kasse bei einem Antrag auf Psychotherapie innerhalb von drei Wochen entscheiden und dem Versicherten mitteilen. Holt die Kasse noch ein Gutachten ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie dies dem Versicherten rechtzeitig mitteilen und begründen, sonst gilt die psychotherapeutische Behandlung als genehmigt. Die Kasse ist dann verpflichtet, die Kosten zu erstatten.
BPtK kritisiert DMP Diabetes mellitus Typ 2
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 nicht fachgerecht aktualisiert. Er erkennt zwar grundsätzlich die Bedeutung psychischer Erkrankungen für den Krankheitsverlauf und den Behandlungserfolg der Stoffwechselerkrankung an. Es fehlen aber die bei einem DMP sonst klaren Vorgaben über Therapieziele, Behandlungsabläufe und Qualitätsziele.
Verbindliche Personalstandards für Psychiatrie und Psychosomatik
Die Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern sowie Fachabteilungen soll sich zukünftig an Leitlinien orientieren. Die dafür notwendige Mindestausstattung an Personal soll verbindlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben werden. Das geht aus den Eckpunkten hervor, die das Bundesministerium für Gesundheit zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vorgelegt hat.
Flüchtlinge in psychotherapeutischer und ärztlicher Praxis
Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern.
Novellierung des Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten
In Baden-Württemberg ist zum Ende Dezember 2015 eine umfassende Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) in Kraft getreten (Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Baden-Württemberg und der Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 17. Dezember 2015 - GBl. BW v. 29.12.2015 S. 1234). Damit sind zum einen EU-Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in das Landesrecht transformiert worden.
Zum Tod von Alfred Kappauf
Sehr geehrte Kammermitglieder,
am 1. Februar verstarb Alfred Kappauf, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Die Nachricht vom seinem Tod hat uns alle sehr bewegt und macht uns sehr traurig.
Alfred Kappauf haben wir in unserer Kammerarbeit sehr schätzen gelernt, wie er seinen Standpunkt klar vertreten hat und gleichzeitig immer bemüht war, für das gemeinsame Anliegen Lösungen zu suchen und mit zu gestalten. Wir empfinden seinen Tod als großen Verlust - für alle Psychotherapeuten. Unsere Gedanken sind immer wieder bei Erinnerungen an ihn.
Die LPK BW ist ordentliches Mitglied im Landeskrankenhausausschuss (LKHG)
Mitte Januar erreichte ein Brief des Sozialministeriums die Kammer, mit dem die LPK gebeten wurde, zur ersten Sitzung des LKHG im März 2016 ein ordentliches Mitglied zu entsenden.