Die Bundesregierung plant eine Reform des Unterbringungsrechts. Bei der Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern (Maßregelvollzug/forensische Psychiatrie) war insbesondere auch die Qualität der Sachverständigengutachten, wie z. B. im Fall Mollath, in die öffentliche Kritik geraten. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Anforderungen an externe Sachverständige, wie sie jetzt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorsieht, noch nicht für ausreichend.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Gemeinsame Initiative der Heilberufekammern
Die Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben eine gemeinsame Initiative gegen die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gestartet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten im Rechts- und Gesundheitsausschuss fordern diese sie auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
G-BA flexibilisiert die Regelungen zur Gruppentherapie
Zukünftig ist die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie in allen drei Psychotherapieverfahren zulässig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dafür am 16. Juli 2015 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. Nun kann die Gruppenpsychotherapie auch in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie flexibler eingesetzt werden. Dies hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) seit Jahren gefordert.
Für Dolmetscher und Kulturmittler
Die Versorgung fremdsprachiger Patienten stößt im deutschen Gesundheitssystem immer noch an enge Grenzen. Fehlende sprachliche Verständigungsmöglichkeit, aber auch kulturelle und religiöse Unterschiede und dadurch aufkommende Missverständnisse gefährden zu häufig eine fachgerechte Aufklärung, Diagnostik und Behandlung von Migranten und insbesondere Asylsuchenden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gehört deshalb zu den Gründungsmitgliedern der Initiative "Sprachmittlung im Gesundheitswesen", die sich heute der Öffentlichkeit vorstellt.
Landespsychotherapeutentag 2015
Der Landespsychotherapeutentag fand dieses Jahr in der Alten Reithalle des Maritim-Hotels Stuttgart statt. Dr. Dietrich Munz, Kammerpräsident und seit Mai auch gewählter Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, konnte zahlreiche Mitglieder und Gäste zum Thema „Ambulante psychotherapeutische Versorgung – aktueller Stand und Perspektiven“ begrüßen.
Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen nimmt weiter zu
Psychische Erkrankungen gehören bei den rund 9,3 Millionen Versicherten der Betriebskrankenkassen (BKK) weiterhin zu den häufigsten Erkrankungen. Bei über 30 Prozent der BKK-Versicherten wurde 2013 eine psychische Störung diagnostiziert – bei Frauen (35,7 Prozent) deutlich häufiger als bei Männern (26,1 Prozent), bei Arbeitslosen (32,2 Prozent) häufiger als bei Beschäftigten (27,0 Prozent). Bei 9,5 Prozent wurde eine depressive Störung und bei 2,6 Prozent eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert.
Das Ergänzende Hilfesystem (EHS)
Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche Betroffene von sexuellem Missbrauch wurden, bietet das Ergänzende Hilfesystem (EHS) bereits seit 01.05.2013 im familiären und institutionellen Bereich Hilfen zur Linderung der aus dem Missbrauch entstandenen Folgeschäden an. Betroffene können einen Antrag auf Kostenübernahme für bestimmte Sachleistungen, die heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern bzw. auszugleichen sollen, bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € stellen.
Krankenhaus-Strukturgesetz für bessere stationäre Versorgung psychisch Kranker nutzen
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) stärker zu nutzen, um die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass mit der Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung steht und finanziert wird. „Um eine qualitätsorientierte stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber jetzt handeln“, erläutert BPtK-Präsident Dr.
Unabhängige Patientenberatung gefährdet
Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht die bisher unabhängige Patientenberatung gefährdet. Künftig soll ein neuer Dienstleister die unabhängige Information und Beratung der Patienten im deutschen Gesundheitssystem übernehmen und sich ihrer Beschwerden annehmen. Dieser Dienstleister arbeitet nach eigenen Angaben bereits für gesetzliche Krankenkassen, z. B. AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt und BARMER GEK. Auf seiner Internetseite beschreibt er auch den Geschäftsbereich „Versorgungsmanagement durch Patienten Coaching“. Ziel dieses Geschäftsbereich sei u. a.
Frauen mit Behinderungen stärken: www.suse-hilft.de
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt sexualisierte Gewalt in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene. Fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Besonders betroffen sind gehörlose Frauen, Frauen, die in Behinderteneinrichtungen leben, und Frauen mit Lernschwierigkeiten oder „geistigen Behinderungen“. Bisher erreicht sie jedoch noch viel zu selten die Unterstützung durch Anti-Gewalt-Arbeit und Therapie.