Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Fristende Fortbildungszertifikat 30.06.2025 – Bitte Einreichungsfrist bei der Kammer beachten!

(LPK BW)

Für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, deren Nachweiszeitraum am 30. Juni 2025 endet, muss das Fortbildungszertifikat zu diesem Zeitpunkt der Kassenärztlichen Vereinigung bereits vorliegen, da es sich um eine Stichtagsregelung handelt!

Dies betrifft insbesondere Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die vor dem 1. Juli 2004 eine Zulassung erhalten haben.

Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

BPtK sieht in UBSKM-Gesetz wichtiges Signal

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht in dem Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (BT-Drs. 20/13183) ein wichtiges Signal für Betroffene sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und eine forschungsbasierte Berichtspflicht eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

Freie Berufe im Fokus: Konjunkturbefragung des IFB im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe

(LPK BW)

Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) führt das Institut für Freie Berufe  (IFB) eine weitere Konjunkturumfrage durch. Die Angehörigen der Freien Berufe werden gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen.

Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird diesmal auch das Thema "Wertebild der Freien Berufe" näher beleuchtet.

Neu: Online-Informationsveranstaltung zur ePA

Informationen für Psychotherapeut*innen zur „ePA für alle“

(BPtK)

Ab 2025 ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ geplant.

Um Psychotherapeut*innen Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeut*innen mit der „ePA für alle“ einhergehen, wird die BPtK gemeinsam mit der gematik drei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen anbieten, für die folgende Termine vorgesehen sind:

Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz

BPtK fordert Berücksichtigung der besonderen Bedarfe bei seelischen Behinderungen

(BPtK)

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.

„Verantwortungs-Ping-Pong“ bei der Psychiatrie-Personalausstattung

BPtK kritisiert Tatenlosigkeit der Bundesregierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Reformvorhaben der Bundesregierung zu psychiatrischen Krankenhäusern und deren Personalausstattung“ (BT-Drs. 20/13057). Aus dieser Antwort geht hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen wird.

Interprofessionelle Zusammenarbeit in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung

Gemeinsame Erklärung des Runden Tischs

(BPtK)

Wie die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gelingen kann, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit Vertreter*innen elf weiterer Verbände und Fachgesellschaften fast zwei Jahre an einem Runden Tisch diskutiert und in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Die Verfasser*innen beschreiben darin eine idealtypische Zusammenarbeit eines multiprofessionellen Teams, das sich eine bestmögliche Behandlung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen zum Ziel setzt.

BPtK fordert Mitspracherecht bei Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes

BMG plant, heilkundliche Tätigkeiten an die Pflege zu übertragen

(BPtK)

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz, PKG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegekompetenzen.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung - Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen

7. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Hermann Kolbe

(LPK BW)

Die Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung geht weiter. Am 22.10.24 referiert Hermann Kolbe zu dem spannenden Thema: 

"Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen"

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