Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Klimawandel und Teilhabechancen – passt das zusammen?

Offene Veranstaltung der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Rhein-Neckar-Kreises und Heidelberg

(LPK BW)

Das Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg lädt ein zu der Veranstaltung "Klimawandel und Teilhabechancen – passt das zusammen? ", die im Rahmen der 12. Kommunalen Gesundheitskonferenz des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg am 12. September 2023 von 18:00 bis 20:00 Uhr stattfindet. Der Veranstaltungsort ist das Palais Hirsch in Schwetzingen (Schloßplatz 2, 68723 Schwetzingen). Einlass ist ab 17:30 Uhr. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Sommerfest der Heilberufekammern und KVen

(LPK BW)

Am 7. Juli 2023 fand erneut das jährliche Sommerfest der Heilberufekammern sowie der KVen im Garten der KV Ba-den-Württemberg statt. Die Veranstaltung brachte wieder zahlreiche hochkarätige Gäste aus dem Bereich der Gesund-heitspolitik und -versorgung zusammen. Dieses wichtige Treffen dient als Forum zur Förderung der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens im Land.

Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung

DLF-Podcast mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW)

In ihrem Podcast „Vergessene Nachrichten“ zu „Themen, die unter den Tisch fallen, die aber wichtig sind“ griff Moderatorin Sarah Zerback im Deutschlandfunk am 7. Juli das Thema auf, wie schwer es ist, einen Psychotherapieplatz zu finden, generell aber insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung und einer psychischen Störung.

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

Die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung von Post-COVID und ME/CFS

AKTUALISIERUNG --- Sehr großes Interesse an der LPK-Online-Fortbildung mit Bettina und Dr. Tilman Grande

(LPK BW)

Die am 06.07.2023 durchgeführte Online-Fortbildung zu Long Covid/MECFS war mit über 350 Teilnehmern sehr gut besucht. In dem 2-stündigen Vortrag gaben Bettina und Dr. Tilman Grande (Heidelberg) einen Überblick über die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung des Post-Covid-Syndroms (PCS) und seiner schwersten Folge, der Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS).

LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW)

Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

BPtK: Versorgung psychisch kranker Menschen kann nicht warten

Forderungen und Lösungsvorschläge für einen bedarfsgerechten und passgenauen Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin ein Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgestellt. Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel sollen gezielt die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden. Zusätzlich soll für Patient*innen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden.

Online-Fortbildung mit dem WEISSEN RING „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden"

Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS

(LPK BW)

Die gemeinsame Weiterbildung des WEISSEN RINGS in Kooperation mit der LPK Baden-Württemberg zum Thema „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden – Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS " fand am 19.06.2023 online statt. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RING e.V. und Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz begrüßten die ca. 150 Teilnehmer.

Breites Bündnis fordert Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Anhörung am 3. Juli im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

(BPtK)

Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden und Mitgliedern der Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung steht geschlossen hinter der Forderung des Studenten Felix Kiunke, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Seine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition hat mehr als 72.000 Unterstützer*innen gefunden und wird deshalb am 3.

Psychische Erkrankung erstmalig als Berufskrankheit anerkannt

BPtK begrüßt BSG-Urteil zur Posttraumatischen Belastungsstörung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Entscheidung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), der zufolge erstmalig eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R). Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters könne wie eine Berufskrankheit eingestuft werden, obwohl psychische Erkrankungen nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehören.

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