Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Aufbau von Netzverbünden für die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen wird erleichtert

BPtK begrüßt Änderungen der Richtlinie zur ambulanten Komplexbehandlung

(BPtK)

„Psychotherapeut*innen mit reduziertem Versorgungsauftrag können künftig gleichberechtigt an der ambulanten Versorgung von schwer psychisch erkrankten Patient*innen mitwirken“, konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Direktzugang zur Psychotherapie statt eines starren Primärarztmodells

BPtK setzt auf Patientensteuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde

(BPtK)

Hilfe bei psychischen Leiden verpflichtend erst nach einem Hausarzttermin? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt dies ab und begründet in einem heute veröffentlichten Positionspapier, warum für Menschen mit psychischen Erkrankungen der Direktzugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleiben muss.

Rigide Vorgabe der Suchtmittelfreiheit in der Psychotherapie streichen!

BPtK: G-BA-Beschluss bleibt hinter Leitlinienempfehlungen zurück

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den jüngsten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen mit 24 statt bisher 10 Behandlungsstunden künftig ein längeres Zeitfenster einräumt, um im Verlauf ihrer Psychotherapie Suchtmittelfreiheit zu erreichen.

ePA-Befüllungspflicht soll bei Vorliegen erheblicher therapeutischer Gründe und Kindeswohlgefährdung entfallen

Gesetzentwurf sieht neue Ausnahmeregelung vor

(BPtK)

Im Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, der am 6. August das Bundeskabinett passiert hat, ist auch eine Neuregelung zur elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen: Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Krankenhäuser und Apotheken sollen ab Oktober 2025 zwar verpflichtet werden, die ePA zu befüllen.

Elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend

(LPK BW)

Ab dem 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Psychotherapeut*innen in der GKV-Versorgung müssen dann die ePA nutzen, um Daten der gesetzlich Versicherten zu speichern und abzurufen. 

Nähere Informationen können Sie bspw. der Homepage der KBV: 

Plakate und Karten mit QR-Code zu Ratgebern für Patient*innen und Sorgeberechtigte

BPtK stellt Info-Material für Ihre Praxis zur Verfügung

(BPtK)

Ab sofort bietet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für interessierte Psychotherapeut*innen und Einrichtungen Plakate und Infokarten zu ausgewählten Patienten- und Elternratgebern der BPtK an, die in Praxisräumen oder anderen Einrichtungen ausgehängt bzw. ausgelegt werden können.

Per QR-Code können Ratsuchende die Broschüren direkt von der Website der BPtK abrufen.

Folgende gedruckte Plakate können bei der BPtK bestellt werden:

Zahl der zugelassenen Weiterbildungsstätten wächst kontinuierlich

(LPK BW)

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg freut sich über die stetig zunehmende Zahl an Weiterbildungsstätten, die in den vergangenen Monaten zugelassen bzw. in das öffentlich zugängliche Verzeichnis aufgenommen werden konnten. 

Die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten nimmt weiter Fahrt auf. 

Sommerempfang der Heilberufekammern und KVen am 9. Juli 2025

(LPK BW)

Am 9. Juli 2025 fand der diesjährige Sommerempfang der Heilberufekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen im Garten der KVBW in Stuttgart statt. Die Veranstaltung brachte erneut zahlreiche hochrangige Gäste aus den Bereichen Gesundheitspolitik, Standesvertretungen und Versorgung zusammen. Das Treffen dient traditionell dem Austausch und der Förderung der sektorenübergreifenden Vernetzung im baden-württembergischen Gesundheitswesen.

Neue gesetzliche Vorgaben für die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit 28. Juni 2025 in Kraft

(BPtK)

Mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen Webseiten und digitale Angebote barrierefrei sein. Digitale Produkte und Dienstleistungen sind so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie maximal nutzen können.

Das Gesetz gilt grundsätzlich auch für Psychotherapeut*innen, wenn sie auf ihren Websites digitale Angebote wie Telekommunikationsdienste oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen. Dazu zählen etwa Online-Terminbuchungen, Kontaktformulare oder andere Kommunikationstools.

Zu wenig Personal in der Psychiatrie hat künftig Konsequenzen

G-BA beschließt Änderungen der PPP-Richtlinie

(BPtK)

Ab dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen, wenn psychiatrische Kliniken die Mindestanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht einhalten. Für psychosomatische Kliniken bleiben die Sanktionen weiterhin ausgesetzt, bis notwendige Anpassungen der Mindestvorgaben an die Behandlungskonzepte der Psychosomatik umgesetzt worden sind. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni 2025 beschlossen.

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