Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) wird nach wie vor nicht als wissenschaftliche Psychotherapiemethode zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) anerkannt. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) in seinem Gutachten, das er in seiner Sitzung am 10. März 2025 beschlossen hat.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) veranstaltete am 13.02.2025 in bewährter Weise einen Online-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter dem Motto „Von Fällen und Fallen“.
Qualitätssicherung der Zukunft - nützlich, effizient, bürokratiearm
Die sechsjährige Erprobung des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie hat zum 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen begonnen. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Landespsychotherapeutenkammern, psychotherapeutische Berufsverbände sowie Wissenschaftsvertreter*innen haben in den vergangenen Jahren das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Qualitätsmodell, die Instrumente und die Qualitätsindikatoren wiederholt und umfassend kritisiert.
Psychotherapeutische Unterstützung für Betroffene des Vorfalls in Mannheim gesucht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts des schrecklichen Ereignisses in Mannheim, bei dem ein Autofahrer in eine Menschenmenge raste, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie zusätzliche und kurzfristige Sprechstunden für Betroffene und Hilfesuchende anbieten können.
Bei Videosprechstunden muss räumliche Nähe berücksichtigt werden
Ab dem 1. September 2025 muss bei Videosprechstunden, die über Terminvermittlungsplattformen zustande kommen, die räumliche Nähe berücksichtigt werden. Die Terminvermittlungsplattformen müssen Termine für Videosprechstunden dann vorrangig an Patient*innen vergeben, deren Wohn- bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort in räumlicher Nähe zum Praxissitz liegt. Zudem dürfen Videosprechstunden im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nicht aus dem Ausland durchgeführt werden.
Entschlossene Politik im Interesse psychisch erkrankter Menschen
Im Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):
Fortbildung: Deeskalationstraining und Verhalten in Bedrohungssituationen
Aus aktuellem Anlass finden in der Landespsychotherapeutenkammer intern und gemeinsam mit anderen Institutionen Beratungen darüber statt, für Kammermitglieder eine Fortbildungsveranstaltung zum Verhalten in Bedrohungssituationen zu organisieren. Wir werden dazu Näheres bekanntgeben, sobald die Gespräche und Planungen weiter fortgeschritten sind.
In der Zwischenzeit möchten wir auf ein Deeskalationstraining der Akademie für ärztliche Fortbildung hinweisen, das am 28. Juni 2025 in Reutlingen angeboten wird:
Kammerpräsident im Gespräch mit dem Aktionsbündnis PTW-Forum
Am 31.01.2025 fand ein Treffen zwischen dem Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW), Dr. Dietrich Munz, und der Vertreterin des PTW-Forums, Jana Lausch, statt.
Das „PTW-Forum“ wurde Mitte 2024 gegründet. Es versteht sich als bundesweite Vertretung für alle Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und wird regionale Strukturen in den Bundesländern aufbauen, um eine unabhängige Interessenvertretung zu etablieren.
Ein erster Schritt für ambulante Weiterbildung in Praxen ist gemacht
Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Beschäftigung von Weiterbildungsassistent*innen in psychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern. Die Regelung sieht vor, dass der Praxisumfang bei Anstellung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung deutlich erweitert werden kann.
Psychotherapeutische Versorgung schwer psychisch kranker Menschen verbessert
Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats wird die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen wesentlich verbessert.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wertet dies als großen Fortschritt: „Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patient*innen zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Es ist gut, dass die besonders vulnerablen Patientengruppen mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten.”