Von Fällen und Fallen: Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Bericht über die Online-Fachtagung zu rechtlichen und ethischen Aspekten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 13.02.2025

Referent*innen des Online-Fachtages: v.l.n.r. und v.o.n.u. Dipl. Päd. Ramona Scheidemann, Dr. Judith Arnscheid, Dipl.-Päd. Mag. Theol. Arne Burchartz, Dipl. Soz. Päd. Michaela Willhauck-Fojkar (Moderatorin), Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb, Ass. Jur. Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Dorothea Groschwitz, Dipl. Soz. Päd. Eva Gräder-Marschall
(LPK BW)

Der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) veranstaltete am 13.02.2025 in bewährter Weise einen Online-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter dem Motto „Von Fällen und Fallen“. Thematisch ging es diesmal um die Frage der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus psychologischer und juristischer Sicht sowie um die Frage der Psychotherapie von Kindern hochstrittiger Eltern. 

Als Vertreter der LPK BW nahmen Dr. Dietrich Munz und Dorothea Groschwitz an der Veranstaltung teil. Vom Ausschuss  für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (KJP-Ausschuss) waren Dr. Judith Arnscheid,  Prof. Nina Spröber-Kolb, Dipl. Soz. Päd. Eva Gräder-Marschall und Dipl. Päd. Ramona Scheidemann beteiligt. Von der Geschäftsstelle der LPK BW nahmen Stephanie Tessmer-Petzendorfer (Ressort Recht) und Natalia Häusler (Ressort Öffentlichkeitsarbeit) teil. 

Das Online-Meeting fand in einer sehr freundlichen Atmosphäre unter der Moderation von Dipl. Soz. Päd. Michaela Willhauck-Fojkar statt. 

Traditionell wurde die Fachtagung durch ein Grußwort des Präsidenten der LPK BW, Dr. Dietrich Munz, eröffnet. Er begrüßte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bedankte sich für das große Interesse an den wichtigen Themen dieser Veranstaltung und skizzierte die thematischen Schwerpunkte des Fachtages.

Nach einer kurzen darauffolgenden Einführung zu den technischen Aspekten der Online-Fachtagung durch die Moderatorin, Michaela Willhauck-Fojkar, wurde das Wort an die erste Referentin, Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb, übergeben.

Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb, Psychologische Psychotherapeutin und Professorin für Psychologie, hielt einen Vortrag zum Thema „Wer kapiert eigentlich was? – Psychotherapeutische Aspekte der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit“. Sie erläuterte die entwicklungspsychologischen Voraussetzungen für die Entscheidungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in der Therapie.

Ass. Jur. Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Justiziarin der LPK BW, behandelte die rechtlichen Aspekte der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit. Sie wies auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Aufklärung hin, um Haftungsrisiken zu vermeiden, und thematisierte die uneinheitliche Rechtslage bei der Beurteilung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger.

Dipl. Soz. Päd. Eva Gräder-Marschall präsentierte einen Praxisfall, der anschließend mit den Referentinnen diskutiert wurde.

Im zweiten Teil der Fachtagung referierte Dipl.-Päd. Mag. Theol. Arne Burchartz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, zum Thema „Unmögliche Liebe“. Er analysierte aus psychodynamischer Sicht die Entstehung hochkonflikthafter Elternbeziehungen sowie die Auswirkungen auf Kinder, insbesondere im Hinblick auf deren emotionale Spaltung, Parentifizierung und Selbstwertprobleme.

Dr. Judith Arnscheid, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Fachpsychologin für Rechtspsychologie, beleuchtete in ihrem Vortrag „Psychotherapie für Kinder an der Schnittstelle zum Familiengericht“ die Herausforderungen für betroffene Kinder und die Rolle von Psychotherapeut*innen im gerichtlichen Kontext. Sie betonte die Bedeutung der Schweigepflicht und wies auf die Risiken einer Zeugenaussage hin.

Zum Abschluss veranschaulichte Dipl. Päd. Ramona Scheidemann anhand eines Praxisbeispiels die Schwierigkeiten in der Therapie von Kindern in Hochkonfliktsituationen. 

In der darauffolgenden Podiumsdiskussion wurde insbesondere die Indikation für Psychotherapie thematisiert: Sollten primär die Kinder oder die hochkonflikthaften Eltern behandelt werden? Es wurde betont, dass eine intensive Elternarbeit essenziell ist, um einen nachhaltigen Therapieprozess zu ermöglichen.

Anschließend gab es ausreichend Raum für Fragen an die Referenten, der von den Teilnehmer*innen rege genutzt wurde. 

Das Schlusswort übernahm Dorothea Groschwitz. Sie bedankte sich bei den Referenten für die informativen Vorträge und bei allen Teilnehmern für die interessante Diskussion. Sie betonte, dass die gute Tradition solcher Fachtagungen angesichts der Vielzahl wichtiger berufsrechtlicher Themen sicherlich fortgesetzt werde.

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