Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Arbeitsschutz in der Psychotherapiepraxis

Alternativbetreuung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg steht auch für LPK-Mitglieder offen

(LPK BW)

Arbeitgeber haben zahlreiche Pflichten zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und zur Verhütung von arbeitsbedingten Berufskrankheiten zu beachten und umzusetzen. Diese Pflichten sind in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen verankert. Sie gelten auch für niedergelassene Psychotherapeuten, die Arbeitnehmer in ihrer Praxis beschäftigen und zwar bereits bei einem Arbeitnehmer (auch für die angestellte Reinigungskraft).

G-BA streicht Behandlungen für schwer abhängige Raucher

Empfehlungen der S3-Leitlinie zur Tabakabhängigkeit missachtet

(BPtK)

Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strich am 15. Oktober 2015 die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Asylrecht erlaubt keine angemessene medizinische Versorgung

BPtK-Symposium zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge

(BPtK)

Viele der 800.000 Flüchtlinge, die voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 nach Deutschland kommen werden, sind psychisch krank. Studien zeigen, dass es 40 bis 50 Prozent sind. Ihre Versorgung ist mangelhaft. Kaum ein Flüchtling erhält eine psychotherapeutische Behandlung.

Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und darüber zu diskutieren, wie die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge verbessert werden kann, veranstaltete die BPtK am 24. September in Berlin ein Symposium, zu dem Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik eingeladen waren.

Sozialpsychologie der Aggression

Prof. Dr. Barbara Krahé erhält den Deutschen Psychologie Preis 2015 für ihre sozialpsychologischen Analysen, wie Aggression und Gewalt entstehen.

(BPtK)

„Nur wenn die Entstehungsmechanismen von Aggression und Gewalt bekannt sind, lassen sich erfolgversprechende Maßnahmen entwickeln, ihnen entgegen zu wirken“, erklärt die Preisträgerin 2015 Prof. Dr. Barbara Krahé. Für ihre Erkenntnisse auf dem Gebiet der Aggressionsforschung wird die Sozialpsychologin Prof. Dr. Barbara Krahé mit dem Deutschen Psychologie Preis 2015 am 20. Oktober 2015 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften geehrt.

Psychotherapie und Dolmetscher für psychisch kranke Flüchtlinge

BÄK und BPtK legen Konzept für Modellprojekt vor

(BPtK)

Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordern eine bessere psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Ob ein Flüchtling eine Psychotherapie benötigt, muss von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden. Bisher fällen solche Entscheidungen viel zu häufig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden oder fachfremde Gutachter. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, muss außerdem der Einsatz von Dolmetschern finanziert werden.

Asylrecht: Medizinische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen verbessert

Bundesregierung verpflichtet Zulassungsausschüsse, Ermächtigungen zu erteilen

(BPtK)

Mit der heute verabschiedeten Reform des Asylrechts geht eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen einher. Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten und Ärzte verfügbar sein. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen sind künftig verpflichtet, befristet und speziell für die Behandlung von Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder schwere psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, Psychotherapeuten und Ärzte zu ermächtigen.

Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik

Psychiatrische Verbände legen Alternativkonzept zum PEPP vor

(BPtK)

Das Konzept eines budgetbasierten Entgeltsystems als Alternativkonzept zum Pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) schafft nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer nicht für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser die Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, eine an Leitlinien und den Bedürfnissen psychischer kranker Menschen orientierte Versorgung anzubieten. Dazu gehören insbesondere eine verbindliche Personalausstattung in den Kliniken, ihre Finanzierung und eine leistungsgerechte Verteilung der Mittel zwischen den Häusern.

Gesundheitssysteme anpassen, um Flüchtlinge ausreichend zu versorgen

European Health Forum Gastein 2015

(BPtK)

Das Europäische Gesundheitsforum in Gastein in Österreich diskutierte intensiv die unzureichende medizinische und insbesondere psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen. Vor allem ging es um die für eine Verbesserung notwendigen Anpassungen der europäischen Gesundheitssysteme.

Qualität familiengerichtlicher Gutachten sichern

BPtK und Fachverbände formulieren Mindeststandards

(BPtK)

Die Qualität von familiengerichtlichen Urteilen soll nach den Plänen der Bundesregierung besser werden. Dazu hat die Bundesregierung am 16. September 2015 einen Gesetzentwurf unter anderem zum Sachverständigenrecht an Familiengerichten beschlossen. Gleichzeitig hat das Bundesjustizministerium in den vergangenen Monaten zusammen mit Experten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet.

Neuvergabe der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

Entscheidung für den privaten Anbieter Sanvartis umstritten

(BPtK)

Ab 2016 betreibt das Duisburger Unternehmen Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Bis Ende 2022 trägt der private Anbieter damit die Verantwortung für ein gesetzlich vorgeschriebenes Informations- und Beratungsangebot für Verbraucher und Patienten (§ 65b SGB V). Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, betonte, dass es ihm persönlich ein wichtiges Anliegen sei, dass die Patientenberatung auch zukünftig neutral und unabhängig sei.

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