Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

„Psychische Erkrankungen müssen vertraulich bleiben“

BPtK gegen neue Regelungen zur Schweigepflicht oder ein Berufsverbot

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält neue Regelungen zur Schweigepflicht oder gar ein Berufsverbot bei psychischen Erkrankungen für schädlich. „Jeder Arzt und Psychotherapeut ist schon jetzt nicht an seine Schweigepflicht gebunden, wenn ein Patient sich selbst oder Leib und Leben anderer bedroht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter klar. „Der wirksamste Schutz für alle ist jedoch ein psychisch kranker Mensch, der in Behandlung ist und dort offen über seine Gedanken und Gefühle sprechen kann.

Verbindliche Anforderungen an die Personalausstattung unverzichtbar

BPtK-Veranstaltung zur psychotherapeutischen Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik

(BPtK)

Mit der Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) und dem damit verbundenen Auslaufen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom Gesetzgeber beauftragt, Empfehlungen für die Ausstattung der Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal zu erarbeiten. Die Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik hängt – mehr noch als in der Somatik – entscheidend von der Anzahl und Qualifikation des therapeutischen Personals ab.

Professor Richter zur Schweigepflicht

Interview der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 30. März 2015

(BPtK)

Hintergrund des Interviews ist der Flugzeugabsturz in den französischen Alpen.

Rechtfertigt ein solcher Fall eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht, wenn also Leib und Leben anderer Menschen gefährdet sind?

Die Schweigepflicht ist in Fällen, in denen Patienten andere Personen gefährden, nicht das Problem. Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu sogar verpflichtet.

Bundeskonferenz PiA wählt neues Sprecherteam

Arbeitsgruppe zur Ausbildungsreform gegründet

(BPtK)

Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) wählte am 24. März 2015 Anna Eiling aus Berlin zur neuen Sprecherin sowie Dominik Schoeller aus Bayern und Sven Baumbach aus Hessen zu Stellvertretern. Der bisherige Sprecher Benjamin Lemke war nicht zur Wiederwahl angetreten. Die Bundeskonferenz PiA bedankte sich bei ihm für seine engagierte Arbeit.

Kürzere Wartezeiten beim Psychotherapeuten

BPtK zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

(BPtK)

Termine beim Psychotherapeuten könnten viel schneller möglich sein. Dafür ist eine psychotherapeutische Sprechstunde notwendig, durch die ein Ratsuchender mit psychischen Beschwerden, kurzfristig einen Termin erhält. Bisher wartet ein psychisch kranker Mensch durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen ersten Termin beim niedergelassenen Psychotherapeuten.

Bundeseinheitliches Verhältnis von Psychotherapeuten zu Einwohnern

Bertelsmann-Studie zur Psychotherapeutendichte

(BPtK)

Die psychotherapeutischen Praxen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. Dies stellt die Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Forschungsinstitut IGES in einer neuen Studie fest. Der Grund dafür sind insbesondere gesetzliche Vorgaben: Danach soll ein Psychotherapeut in ländlichen Regionen rund 6.000 Einwohner versorgen, in Großstädten aber nur halb so viele. Dieses Ungleichgewicht wird damit begründet, dass in Städten häufiger Patienten aus dem Umland mit versorgt werden.

Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig

BPtK fordert klare Vorgaben im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

(BPtK)

Die derzeitigen Regelungen zur Bestimmung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ingwer Ebsen. Die Regelungen stellen danach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten dar.

Zahl der psychisch bedingten Krankheitstage steigt nicht weiter an

BPtK-Studie zur Arbeitsunfähigkeit 2015

(BPtK)

Arbeitnehmer fehlten 2013 nicht häufiger aufgrund psychischer Erkrankungen als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der psychisch bedingten Fehltage am Arbeitsplatz, die seit 2000 Jahr für Jahr zugenommen hat, zum ersten Mal nicht weiter gestiegen. Psychische Erkrankungen führten im Jahr 2013 dazu, dass Versicherte bei den ausgewerteten Krankenkassen rund 70 Millionen Tage krankgeschrieben waren. Das ist das Ergebnis der Studie zur Arbeitsunfähigkeit 2015 der Bundespsychotherapeutenkammer, die auf den Daten von fast 85 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland basiert.

Arbeitsunfähige unter Druck der Krankenkassen

BPtK fordert Versichertenschutz im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auszubauen

(LPK BW)

Versicherte, die längere Zeit arbeitsunfähig sind und deshalb Krankengeld beziehen, sehen sich nicht selten von ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt. Sie erhalten nach Berichten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) von ihren Kassen Anrufe, in denen sie dann zu hören bekommen: „Ach, im Hintergrund spielt das Radio – dann geht es Ihnen ja gar nicht so schlecht …“ oder „Jetzt stellen Sie sich doch nicht so an!“, „Gehen Sie wieder arbeiten!“.

LPK-Veranstaltung mit Dieter Best zum Abrechnungsrecht

(LPK BW)

Die Kammer-Fortbildung zur „Einführung in die Abrechnung als Vertragspsychotherapeut nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und in die Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“ am 13.02.2015 mit Dieter Best war mit 30 Teilnehmern komplett ausgebucht und sowohl aus Sicht der Teilnehmer als auch der Veranstalter ein voller Erfolg.

abonnieren