Breite Unterstützung für das Projekt „Transition“

28. Deutscher Psychotherapeutentag diskutiert insbesondere die Reform der Ausbildung

(BPtK)

Zentrale Themen des 28. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 23. April 2016 in Berlin waren die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie, das neue Psych-Entgeltsystem und die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Darüber hinaus stellten die Delegierten die Weichen für eine Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um die Zusatzbezeichnung für Psychotherapie bei Diabetes. Sie forderten außerdem eine bessere Eingruppierung von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in den laufenden Tarifverhandlungen. Schließlich verlangten sie einen umfassenden Schutz der Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut vor staatlicher Überwachung. Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und machte damit eine Überarbeitung notwendig.

Der DPT begann mit einer Gedenkminute für Alfred Kappauf, den am 1. Februar 2016 verstorbenen Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Vor der Schweigeminute erinnerte Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der rheinland-pfälzischen Kammer, an das langjährige politisch kluge und zupackende Engagement von Alfred Kappauf für psychisch kranke Menschen und die Belange der Psychotherapeuten. Seine Stimme werde fehlen.

Reform des Psychotherapeutengesetzes

Der DPT diskutierte die Vorschläge zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, Details der Approbationsordnung und Eckpunkte der Weiterbildung. Sie waren Ergebnis intensiver Beratungen im Projekt "Transition" der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Neben den Landespsychotherapeutenkammern und dem PTI- und KJP-Ausschuss der BPtK hatten eine große Anzahl psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände, die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), die Fakultäten- und Fachbereichstage der Hochschulseite Stellungnahmen zu den vorliegenden Papieren abgegeben.

Dr. Dietrich Munz

Novellierung des Psychotherapeutengesetzes

Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, erläuterte eingangs, dass wesentliche Regelungen des Psychotherapeutengesetzes überarbeitet werden müssten, um die heutige postgraduale Ausbildung in eine neue Aus- und Weiterbildungsstruktur zu überführen. Es gebe in der Profession eine breite Zustimmung dazu, dass das Berufsbild und das Kompetenzprofil hierbei zu berücksichtigen seien. Dies gelte insbesondere für die Legaldefinition von Psychotherapie, die Psychotherapie bisher auf die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Verfahren zur Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen begrenze. Mit den nun gewählten Formulierungen sei man der Überlegung gefolgt, dass auch andere Heilberufe ihr Tätigkeitsspektrum über ihr Berufsbild selber definieren. Als Mittel der Qualitätssicherung reiche es aus, sich an ausformulierten Ausbildungszielen zu orientieren und die Instrumente der Berufsordnung zu nutzen.

Thema war auch die mögliche Rolle des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie. In ihren Stellungnahmen hätten viele dafür plädiert, dass sich auch künftig ein Gremium von Psychotherapeuten und Ärzten der Frage widme, was Psychotherapie im gemeinsamen Verständnis der beiden Heilberufe sei. Die Entscheidungen eines solchen Gremiums müssten dann gleichermaßen für Psychotherapeuten wie Ärzte verbindlich sein. BPtK-Präsident Munz hielt fest, dass es nach der Diskussion im Projekt "Transition" nicht mehr darum gehe, ob es ein solches Gremium geben, sondern wie es gestaltet werden solle. Deshalb plane man, sich darüber mit der Bundesärztekammer auszutauschen.

Details einer Approbationsordnung

Munz berichtete auch über die wichtigsten Diskussionslinien zur zukünftigen Approbationsordnung, die sich in den Stellungnahmen abgezeichnet hätten, und die Beweggründe für den vorliegenden Entwurf. Zentrales Thema der Rückmeldungen sei der Praxisanteil des Studiums gewesen. Die Bund-Länder-AG und auch der BPtK-Vorstand hätten sich von der Überlegung leiten lassen, dass die künftige Approbation nicht mehr einen Abschluss auf Facharztniveau darstelle. Praktische Erfahrungen bekämen damit einen grundlegend anderen Stellenwert als heute. Die sich an das Studium anschließende Weiterbildung sei künftig notwendige Voraussetzung, um Kassenpatienten in der geforderten Qualität zu behandeln bzw. um im Krankenhaus selbstständig oder leitend tätig zu sein. Aus Sicht der Profession habe man sorgfältig abgewogen, was zwingend Bestandteil des Studiums sein sollte. Daraus resultiere der Vorschlag eines dreimonatigen Praktikums im zweiten Studienabschnitt und eines sechs- bis neunmonatigen Praxissemesters.

Günter Ruggaber

In der anschließenden Diskussion schlugen Delegierte vor, bei den Praxisanteilen im Studium beide Patientengruppen, Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche, angemessen zu berücksichtigen. Schließlich werde die Approbation für die Behandlung beider Altersgruppen erteilt. Außerdem wurde gefordert, die vier Grundorientierungen der Psychotherapie (Verhaltenstherapie, psychodynamische, systemische und humanistische Psychotherapie) mit Praxisanteilen im Studium zu verankern.

Grundlegend wurde gefordert, dass von Beginn des Studiums an ein ausreichender Praxisbezug notwendig sei. Auch müsse nach dem Bachelor noch eine andere berufliche Orientierung möglich sein, als die psychotherapeutische Tätigkeit, denn die Studierenden entschieden sich schon nach dem Abitur für ein Psychotherapiestudium. Bei den Überlegungen zu notwendigen Praxisanteilen dürfe man außerdem eine angemessene Länge des Studiums nicht aus den Augen verlieren.

Problematisiert wurde in den Diskussionsbeiträgen auch die Anforderung, dass Hochschulen, die ein Approbationsstudium anbieten wollen, über das Promotionsrecht verfügen sollen. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass Hochschulen entweder selbst das Promotionsrecht haben oder durch Kooperationsstrukturen mit Universitäten Studierenden den Zugang zu einer Promotion ermöglichen. Bisher haben in der Regel nur Universitäten ein Promotionsrecht. Deshalb nutzen viele Hochschulen Kooperationsmodelle mit Universitäten, um ihren Studierenden die Promotion zu ermöglichen. Dennoch sei die Vorgabe des Promotionsrechts eine für Hochschulen einschränkende Regelung. Der Berufsstand solle in seiner zukünftigen Approbationsordnung auf das Erfordernis des Promotionsrechts verzichten. Andere Delegierte betonten dagegen, dass sowohl eine eigenständige Forschungstätigkeit an Hochschulen als auch eine entsprechende akademische Qualifizierung notwendig seien, damit die Psychotherapeuten im "Konzert der akademischen Heilberufe" mithalten können und um ausreichend wissenschaftlich qualifizierten Nachwuchs sicherzustellen.

Eckpunkte der Weiterbildung

Auch bei den vorgelegten Eckpunkten zur Weiterbildung spielte die wissenschaftliche Qualifizierung eine zentrale Rolle in der Diskussion der DPT-Delegierten. Eine Delegierte wies darauf hin, dass es während der Weiterbildung nicht nur Zeit für die Familie geben müsse, sondern auch ausreichend Spielraum für eine wissenschaftliche Qualifizierung, z. B. für Promotion oder Habilitation. Zustimmung fand der Vorschlag, dass die Weiterbildung, um ihre Einheitlichkeit und die Qualität sicherzustellen, über die gesamte Zeit von Weiterbildungsinstituten auch durch die Bildung von Verbünden koordiniert werden sollte. Hier seien allerdings noch konkretere Vorschläge notwendig. Außerdem fehle noch ein Finanzierungsmodell der Weiterbildung für Psychotherapieverfahren, die keine Richtlinienverfahren seien sowie ein Konzept für die Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie.

Prof. Dr. Jürgen Wasem

Praxisbetriebsmodelle für die ambulante Weiterbildung

Eine Reform der Ausbildung setzt voraus, dass insbesondere die Weiterbildung zweckmäßig strukturiert und ausreichend finanziert ist. Die BPtK hat daher für das Projekt "Transition" das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) beauftragt, Organisations- und Finanzierungsformen von Praxisbetriebsmodellen für die ambulante Weiterbildung konzeptionell zu entwickeln.

Prof. Dr. Jürgen Wasem (EsFoMed) berichtete, dass es ein zentrales Modul seines Auftrages sei, die Aufgaben-, Kosten- und Ertragsstruktur der heutigen Ausbildungsinstitute zu erheben, da seine Arbeit "nicht im Nirvana" anfange. Dies erfolge auf der Basis teilsystematischer Literaturrecherchen und anschließender Dokumentenanalyse zur Struktur der Ausbildungsinstitute. Im zweiten Modul folge die Befragung von Experten zu Modellen künftiger ambulanter Weiterbildungsinstitute. Dabei bezögen sie auch die Vertreter von Krankenkassen und ärztlicher Organisationen, z. B. der KBV, mit ein. Wichtig sei es drittens auch, über den Tellerrand hinauszublicken und sich die Lösungen anderer Gesundheitsberufe anzuschauen, z. B. der Hausärzte, der grundversorgenden Fachärzte, aber auch der aktuell reformierten Pflegeausbildung.

Dadurch solle sich ein Tableau von möglichen Grundfinanzierungsmodellen für die ambulante Weiterbildung von Psychotherapeuten ergeben. Von betriebswirtschaftlichen, gesundheits- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen ausgehend könnten dann Kriterien für die Bewertung unterschiedlicher Praxismodelle entwickelt werden. Sein Institut mache einen Aufschlag, der dann in einem Workshop mit Experten diskutiert werde. Mit einem Projektbericht sei Ende des Jahres zu rechnen.

Dr. Anke Walendzik

Dr. Anke Walendzik (EsFoMed) stellte den Delegierten dar, dass es zunächst darauf ankomme zu beschreiben, wie groß die voraussichtliche Kostendeckungslücke künftiger ambulanter Weiterbildungsstätten sein könne. Dafür seien unterschiedliche Faktoren zu analysieren, wie z. B.:

  • die Dauer der Weiterbildung, insbesondere im ambulanten Bereich,
  • die Höhe der Vergütung von Psychotherapeuten in Weiterbildung,
  • der Umfang der Versorgungsleistungen, die sie erbringen,
  • die Vergütung der Leistungen von Psychotherapeuten in Weiterbildung durch die Kostenträger und ihre rechtliche Einbindung,
  • die Kostenstruktur der Weiterbildungsstätten und
  • die Höhe der Gewinnerwartungen der Weiterbildungsstätten.

Daraus ergebe sich die Höhe der voraussichtlich notwendigen Zusatzfinanzierung. Dabei seien unterschiedliche institutionelle Formen möglich, z. B. ein Bundes- oder Landesfonds, eine Stiftung oder die Orientierung an schon existierenden Förderungsformen der ambulanten ärztlichen Weiterbildung nach § 75a SGB V. Der entscheidende Schritt werde sein, den Beitrag potenzieller Träger einer Zusatzfinanzierung zu quantifizieren. Infrage kämen grundsätzlich die Krankenversicherungen, die Leistungserbringer, bei denen die Psychotherapeuten ihre Weiterbildung absolvieren, staatliche Stellen, aber auch die Psychotherapeuten in Weiterbildung selbst. Letztlich sei eine Zusatzfinanzierung wohl unverzichtbar und deshalb müsse auch diskutiert werden, über welche Summe man rede. Eine Kapazitätsplanung werde notwendig werden, z. B. ausgehend von der Frage, wie viel Nachwuchs der Berufsstand braucht, um diejenigen zu ersetzen, die in Ruhestand gehen und um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können.

Die Delegierten äußerten sich sehr zufrieden über das Konzept des Essener Forschungsinstituts. EsFoMed erfasse das Thema in seiner ganzen Breite und die aktuelle Ausbildungslandschaft werde gut abgebildet.

Dr. Karl Blum

Weiterbildung in Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik

Dr. Karl Blum stellte die Expertise zur Neuausrichtung der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten im Krankenhaus vor, die die BPtK für das Projekt "Transition" beim Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) in Auftrag gegeben hat. Die Expertise sei in zwei Module gegliedert.

Bei Modul 1 werde der Status quo der heutigen Situation von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) in Krankenhäusern erhoben. Hier gehe es schwerpunktmäßig um den Aufwand, insbesondere den Personalbedarf, der den Krankenhäusern heute z. B. durch die Anleitung und Supervision von Psychotherapeuten in Ausbildung entstehe. Gleichzeitig werde erfasst, welche Aufwände den Krankenhäusern durch Ärzte in Weiterbildung und dem praktischen Jahr während des Medizinstudiums entstehen. Auf der Basis dieser Analysen werde eine Prognose zum zeitlichen Aufwand und Personalbedarf für die künftige Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten im Krankenhaus erstellt.

Mit der Befragung erhebe man ausgesprochen differenzierte Daten zur Personal- und Kostenstruktur der Krankenhäuser. Dazu habe man eine "typische" Auswahl getroffen, die Fachrichtungen, Krankenhaustypen und Einrichtungsgröße adäquat abbilde und auch zwischen Erwachsenenpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie unterscheide. Die Befragung habe man Ende März begonnen und werde sie voraussichtlich Mitte Mai abschließen. Eine Auswertung der Daten werde voraussichtlich Ende Juni vorliegen. Auf der Basis dieser Daten werde man dann die Kosten und den Aufwand einer reformierten Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten schätzen können. Auch dieses Modul 2 werde voraussichtlich Ende Juni fertiggestellt.

Prof. Dr. Rainer Richter

Er sei froh, dass sich ausreichend Kliniken an dieser Befragung beteiligt hätten. Es habe durchaus kritische Stimmen zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und deshalb auch zur Beteiligung der Kliniken an dieser Befragung gegeben. Die dennoch gute Beteiligung der Kliniken führe er darauf zurück, dass auf die Kliniken durch die Novelle des Psychotherapeutengesetzes andere Organisationsstrukturen und ein noch nicht zu quantifizierender personeller Mehraufwand und Mehrkosten zukommen. Dafür Orientierungsgrößen zu haben, sei nicht nur hilfreich für die Psychotherapeuten, sondern gebe auch den Kliniken die Möglichkeit, sich für eine ausreichende Finanzierung ihrer künftigen Rolle in der psychotherapeutischen Weiterbildung einzusetzen.

In der anschließenden Diskussion wurde kritisch nachgefragt, inwieweit die Anzahl der befragten Kliniken ausreichend sei und ob man ausschließen könne, dass die Häuser interessengeleitet antworten. Dr. Blum erläuterte, dass die Auswahl der Krankenhäuser so getroffen worden sei, dass die Stichprobe valide Daten liefern werde. Außerdem gehe er davon aus, dass es im Interesse der befragten Krankenhausdirektoren und kaufmännischen Leitungen liege, de facto Daten anzugeben. Schließlich gehe es in der Expertise darum, den für die Kliniken zu erwartenden Mehraufwand zu taxieren, um anschließend sicherzustellen, dass dieser von den Krankenkassen auch finanziert werde.

Amelie Thobaben

Viele Delegierte wiesen auf die prekäre Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) hin. Sie leisteten aktuell einen erheblichen Beitrag zur Versorgung psychisch kranker Menschen im stationären Bereich, ohne dafür adäquat vergütet zu werden. Sie schlugen vor, parallel zur Erhebung von Kostendaten auch die PiA zu befragen. Auch solle man z. B. somatische Krankenhäuser oder den Rehabilitationsbereich in der Befragung nicht vergessen, weil auch dort zukünftig Psychotherapeuten ihre Weiterbildung absolvieren könnten. Die "Achillesferse" der geplanten Reform sei die Frage, inwieweit die Krankenhäuser künftig überhaupt bereit seien, Psychotherapeuten in Weiterbildung zu beschäftigen, wenn dadurch die Anforderungen an die Kliniken stiegen. Dies könne aber auch eine standespolitisch motivierte Drohkulisse sein, da angesichts des jetzt schon bestehenden Personalmangels in der Ärzteschaft die künftige Versorgung in den Krankenhäusern ohne Psychotherapeuten in Weiterbildung nicht zu realisieren sei.

Dr. Dietrich Munz

Abschließend erläuterte BPtK-Präsident Munz, dass die psychotherapeutische Weiterbildung vor dem Hintergrund der geplanten Mindestanforderungen an die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik diskutiert werden müsse. Der Stellenschlüssel, gerade im psychotherapeutischen Bereich, werde sich in den Kliniken ändern und damit auch die verfügbaren Stellen für Psychotherapeuten in Weiterbildung. Wichtig sei auch zu sehen, dass mit der Einführung eines neuen Psych-Entgeltsystems, Personalanforderungen besser erfasst und refinanziert werden könnten. Grundsätzlich könne er die Frustration über die aktuelle Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung sehr gut verstehen. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass mit der neuen Qualifizierungsstruktur gänzlich andere Bedingungen für die Psychotherapeuten in Weiterbildung geschaffen würden.

Zeitplan der Ausbildungsreform

Munz dankte abschließend allen für ihr großes Engagement und ihre Bereitschaft, sich in Workshops, Symposien und durch Stellungnahmen im Projekt "Transition" einzubringen. Die BPtK erwarte im Sommer den Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Bis zum Herbst sollten die Details der Reform des Psychotherapeutengesetzes soweit ausgearbeitet sein, dass das Gesetzgebungsverfahren positiv begleitet werden könne.

Kooperationsangebot an die Ärzteschaft

Im Projekt "Transition" sei inzwischen ein Diskussionsstand erreicht, der es der Profession und damit der BPtK ermögliche, das Gespräch mit der Politik, den Ministerien und anderen Akteuren im Gesundheitssystem zu suchen. Dazu gehörten nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhäuser, sondern auch die ärztlichen Kollegen, von denen einige einer Reform der Psychotherapeutenausbildung kritisch gegenüberstünden. Dabei gebe es noch einige Missverständnisse auszuräumen.

Dieter Best

Psychotherapie werde von Psychotherapeuten und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung erbracht. Psychotherapeutische Versorgung erfordere eine hohe wissenschaftliche und praktische Qualifikation, unabhängig davon, durch welchen akademischen Heilberuf sie erbracht werde. Psychotherapeuten und Ärzte hätten eine gemeinsame Versorgungsverantwortung, der man auch gemeinsam gerecht werden wolle. Die Psychotherapeutenschaft plane mit der Reform im Kern eine Angleichung an die Aus- und Weiterbildungsstruktur der Ärzteschaft. Natürlich wolle man die gute Kooperation mit Haus- und Fachärzten auch in der Zukunft weiter pflegen. Man gehe davon aus, dass sich auch künftig Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren jeweiligen spezifischen Kompetenzen ergänzend in die Versorgung einbringen. Auch gehe es darum, trotz Profilbildung und Spezialisierung die Einheit der Psychotherapie zu bewahren. Die Heilberufekammern als Verantwortliche für die Weiterbildung könnten hierzu in besonderer Weise beitragen. Er sei sich sicher, dass BPtK und Bundesärztekammer (BÄK) eine gute Lösung finden werden, wie sie gemeinsam die Einheit in der Vielfalt der Psychotherapie bewahren könnten.

Resümee der Diskussion zum Projekt "Transition"

Insgesamt lobten die Delegierten die Arbeitsergebnisse des Projektes "Transition". Es sei gelungen, "alle mitzunehmen" und den gesamten Prozess der Meinungsbildung "transparent zu gestalten". Auch sei deutlich erkennbar, dass nach dem Stellungnahmeverfahren die Papiere weiterentwickelt würden. Begrüßt wurde insbesondere die "große Offenheit", mit der der Diskurs geführt werde und mit der Anregungen in die Weiterentwicklung der Papiere einbezogen würden.

Die Delegierten gaben dem Vorstand das Mandat, auf der Basis der bisherigen Arbeit weiterzumachen und in den Dialog mit der Politik auf Bundes- und Landesebene einzutreten.

Sabine Maur

Um dem Austausch zwischen den Delegierten ausreichend Zeit zu geben, wurde die Durchführung einer Veranstaltung vor dem nächsten DPT vorgeschlagen, auf der die bisher gemachten Arbeitsschritte vorgestellt und evtl. auch mit einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden. BPtK-Präsident Munz sagte zu, dass die Anregungen der Delegierten Eingang in die weitere Arbeit des Projektes finden werden. Das Projekt "Transition" habe sich als Plattform bewährt. Man könne um Kompromisse ringen und dann auch zu Ergebnissen kommen. Der Vorstand übernahm die Idee einer weiteren Veranstaltung.

Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie beauftragt. Die wichtigsten Punkte, erläuterte Munz, seien die Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, die Förderung der frühen diagnostischen Abklärung und Akutversorgung, die Förderung der Gruppenpsychotherapie und der Rezidivprophylaxe sowie die Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens.

Der Gesetzgeber habe dem G-BA eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Bis dahin müsse die Flexibilisierung des Therapieangebotes in der Psychotherapie-Richtlinie realisiert sein. Der G-BA werde aller Voraussicht nach diese Frist einhalten. Am 13. April 2016 sei das Stellungnahmeverfahren eingeleitet worden. Die BPtK werde sich für diese Stellungnahme eng mit den Landeskammern abstimmen.

Entscheidend sei, dass sich mit der Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie die Versorgung psychisch kranker Menschen auch wirklich verbessern könne, stellte der BPtK-Präsident fest. Patienten knüpften an eine Sprechstunde zu Recht die Erwartung, dass sie unabhängig von ihrem Wohnsitz einen Psychotherapeuten finden, der diese anbiete. Sie erwarten, dass die Wartezeiten im Vergleich zum Status quo deutlich kürzer werden und es möglich wird, frühzeitig abklären zu lassen, ob sie psychisch krank sind und welche Versorgungsangebote sinnvoll sein könnten. Auch ein differenziertes Angebot, das gut zu ihren unterschiedlichen Behandlungsbedarfen passe, sei ein nachvollziehbarer Anspruch der Patienten. Hier gehe es neben der Richtlinien-Psychotherapie um Selbsthilfe sowie niedrigschwellige Beratungs- und Behandlungsleistungen, aber auch um eine Akutbehandlung direkt im Anschluss an die Sprechstunde, um differenzierte Angebote der Gruppenpsychotherapie und Erhaltungstherapie oder Rezidivprophylaxe für schwer chronisch kranke Patienten.

Mareke de Brito Santos-Dodt

Patienten wollten jedoch keinesfalls, erklärte Munz, dass die Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie dazu genutzt werde, das jetzige Therapieangebot zu zerstückeln. Patienten erwarten, dass es weiter einen direkten Zugang auch zur Langzeittherapie gebe. Dies betreffe insbesondere die Patienten, bei denen schon in der Sprechstunde klar sei, dass sie eine längere Therapie brauchen, um wieder gesund zu werden oder um eine ausreichende Besserung und Stabilisierung zu erfahren. Aus fachlicher Sicht sei es daher absolut inakzeptabel, dass die Krankenkassen planten, Patienten eine hürdenreiche Etappen-Psychotherapie durchlaufen zu lassen, ohne ihnen die Sicherheit zu geben, dass ausreichend Zeit für eine angemessene Behandlung bestehe. Gerade die Langzeittherapie von schwer kranken Patienten mit besonders vielen bürokratischen Hindernissen zu versehen, zeige, wie sehr sich Kassenfunktionäre von den Bedürfnissen ihrer Versicherten entfernt hätten.

Angemessene Honorierung für Psychotherapeuten

Aus Sicht der BPtK sei es außerdem wichtig, in der Psychotherapie-Vereinbarung eine verwaltungsarme praxisfreundliche Regelung und im einheitlichen Bewertungsmaßstab eine angemessene Honorierung festzulegen, damit die Praxen die neuen Leistungen und Vorgaben auch realisieren könnten.

Die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde und eines breiteren Spektrums an psychotherapeutischen Versorgungsangeboten wird die Struktur der Praxen erheblich verändern. Auch die Aufhebung der Befugniseinschränkungen, die neuen Möglichkeiten für Jobsharing und die Option, fachgleiche medizinische Versorgungszentren einzurichten, werden die Angebotsstruktur nachhaltig verändern. Psychotherapeuten, erläuterte Munz, werden künftig noch stärker als in der Vergangenheit Versorger sein, mehr mit anderen Gesundheitsberufen kooperieren, neue Praxisstrukturen erproben und ein differenzierteres Leistungsangebot vorhalten. So sinnvoll und wünschenswert diese Innovationen seien, es gehe für die Psychotherapie auch darum, Bewährtes zu erhalten. Diejenigen Kollegen, die bei ihren jetzigen Praxisstrukturen bleiben wollen und mit der jetzigen Form der Psychotherapie ohne Sprechstunde ein gutes Versorgungsangebot für ihre Patienten vorhalten, sollten bei dieser Linie bleiben können. Es komme darauf an, differenzierte Lösungen zu finden, die dem Versorgungsbedarf der Patienten entsprechen und einem freien Beruf angemessen seien.

Munz sagte zu, dass die Kammern gemeinsam mit den Berufs- und Fachverbänden Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen anbieten werden. Er rechne damit, dass sie zu Beginn 2017 in Kraft treten.

Dr. Dietrich Munz

In der sich anschließenden Debatte stellten die Delegierten klar, dass Psychotherapeuten allein nach fachlichen Erwägungen zu entscheiden haben, welche Versorgung ihre Patienten benötigen. Es könne nicht angehen, dass die Krankenkassen über die Therapielänge entscheiden, indem sie vor eine eventuell notwendige Langzeittherapie zwei Abschnitte von Kurzzeittherapien schalten wollen. Der direkte Zugang zur notwendigen Behandlungsform, sowohl zur Kurzzeittherapie in der bisherigen Form als auch zur Langzeittherapie mit einem Genehmigungsverfahren, müsse weiterhin möglich sein. Die geplante Verpflichtung der Patienten, zunächst eine Sprechstunde zu besuchen, ehe sie eine Therapie beginnen, wurde kritisiert. Bei Kollegen, die keine Sprechstunde anbieten, werde das Erstzugangsrecht letztlich ausgehebelt. Der DPT verabschiedete einstimmig eine Resolution, mit der er die Krankenkassen aufforderte, den gesetzlichen Auftrag zur Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie gesetzeskonform umzusetzen und grundsätzlich nicht in die fachliche Verantwortung der Psychotherapeuten für die Behandlungsplanung einzugreifen.

Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik

Eckpunkte des BMG

Die neuen Eckpunkte des BMG zum Psych-Entgeltsystem seien eine wichtige Weichenstellung, erklärte BPtK-Präsident Munz. Das neue Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik solle als Budgetsystem und nicht als Preissystem ausgestaltet werden. Der Konvergenzzwang zwischen den Kliniken entfalle.

Die neuen Budgets würden aber nicht auf der Basis der Personalausstattung verhandelt, wie das heute der Fall sei, sondern auf der Basis von Leistungen. Das Leistungsverzeichnis, anhand dessen künftig verhandelt werde, solle eine Weiterentwicklung des aktuellen PEPP-Kataloges sein. Budgetverhandlungen der Krankenhäuser würden also künftig auf der Grundlage eines bundesweit geltenden und empirisch kalkulierten Entgeltkataloges stattfinden. Das mache das Leistungsgeschehen der Kliniken bei Weitem transparenter. Es werde künftig möglich, Krankenhäuser anhand ihres Leistungsprofils und ihrer Personalausstattung zu vergleichen. Die BPtK werde sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, dass es zu einem aussagekräftigen bundesweiten Krankenhausvergleich komme. Dieser Vergleich solle aber nur der Transparenz und nicht einer verdeckten Konvergenz dienen, die leicht stattfinden könne. Das könne sehr schnell passieren, wenn durch den Krankenhausvergleich ein Druck auf die Häuser entstehe, sich einem mittleren Preis anzunähern. Dies dürfe nicht passieren, denn die finanzielle Situation der Kliniken sei sehr unterschiedlich. Es gebe viele Häuser, die auf der Grundlage ihrer historischen Budgets kaum in der Lage sein werden, die künftigen Mindestanforderungen des G-BA umzusetzen. Der Krankenhausvergleich müsse ein Instrument sein, anhand dessen man die Leistungsprofile und die Personalausstattungen der Häuser, insbesondere für die Patienten und Einweiser, transparent mache.

Aus BPtK-Sicht sei vor allem die Ankündigung des BMG wichtig, dass die geplanten Mindestanforderungen zur Personalausstattung verbindlich für die Kliniken werden. Dies habe die BPtK immer gefordert und man sei nun überzeugt, dass dies realisiert werden solle.

v.l.n.r.: Dr. Dietrich Munz, Dr. Nikolaus Melcop, Peter Lehndorfer, Dr. Andrea Benecke, Wolfgang Schreck

Das BMG habe außerdem die Einführung von Home-Treatment als ambulante Krankenhausleistung angekündigt. Das sei im Interesse der Patienten und insofern habe die BPtK die Regelung begrüßt. Dennoch müsse man sehen, dass die Krankenhäuser erneut für die ambulante Versorgung geöffnet würden, ohne dass der Gesetzgeber beachte, inwieweit der ambulante Sektor diese Leistungen erbringen könne. Bisher seien die Voraussetzungen im ambulanten Bereich für das geplante Home-Treatment nicht gegeben. Der Gesetzgeber unternehme aber auch nichts, die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Er öffne die Krankenhäuser und vernachlässige die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung. Dieser ungleiche Wettbewerb müsse durchaus kritisch gesehen werden. Notwendig seien Rahmenbedingungen für den Aufbau einer sektorenübergreifenden Versorgung.

Forderungen der BPtK und Diskussion

Die BPtK werde im anstehenden Gesetzgebungsverfahren insbesondere darauf dringen, dass es zu verbindlichen Mindestanforderungen an die Personalausstattung für alle Patientengruppen komme. Man werde sich dafür einsetzen, dass diese Vorgaben auch ausreichend finanziert werden. Damit dies möglich werde, müsse u. a. das weiterentwickelte PEPP-System die Versorgungswirklichkeit abbilden. Dies könne nur gelingen, wenn die Dokumentation in den Kliniken auf der Basis des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) adäquat weiterentwickelt werde. Der OPS sei der zentrale Schlüssel zu einem leistungsorientierten Vergütungssystem. Das Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) brauche einen gesetzlichen Auftrag, der präzisiere, welchen Aufgaben der OPS im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik dienen solle. Das DIMDI brauche außerdem eine fachliche Unterstützung durch einen wissenschaftlichen Beirat, der die Vorschläge der unterschiedlichen Fachgesellschaften bewerte und zielorientierte Entscheidungen des DIMDI ermögliche.

Die BPtK rechne noch im Mai mit einem Referentenentwurf und 2016 mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

In der sich anschließenden Diskussion wurde positiv angemerkt, dass die BPtK in der nun schon lange andauernden Debatte um ein neues Psych-Entgeltsystem immer Kurs gehalten habe, obwohl es zeitweise erheblichen Gegenwind gegeben habe. Insbesondere die Ablösung der Personalbemessung durch die Psych-PV wurde positiv gesehen. Aber auch die Notwendigkeit, Regelungen für eine sektorenübergreifende Versorgung, eventuell in Anlehnung an die Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, zu definieren, wurde in Beiträgen betont. Es sei notwendig, für Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schwer beeinträchtigt seien, ein multiprofessionelles Versorgungsangebot vorzuhalten, das sich aus psychotherapeutischen und ärztlichen Leistungen, aber auch und insbesondere aus Leistungen der psychiatrischen Krankenpflege, der Soziotherapie und der Ergotherapie zusammensetze.

Der DPT verabschiedete eine Resolution, die die Forderung nach verbindlichen Mindestanforderungen und eine personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen, die eine leitlinienorientierte Versorgung auch im Bereich der Psychotherapie ermöglicht, stützt.

Außerdem verabschiedete der DPT eine Resolution zur tariflichen Einordnung von PP und KJP. Hintergrund waren die laufenden Tarifverhandlungen zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der DPT forderte einstimmig, dass eine sachgerechte Einordnung in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) dazu führen müsse, dass dies analog zur fachärztlichen Eingruppierung geschehe. Dies entspreche der Entgeltgruppe 15 bzw. den entsprechenden ärztlichen Vergütungsgruppen.

Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge

BPtK-Präsident Munz nannte die angemessene medizinische Versorgung der Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchten, eine große Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem. In vielerlei Hinsicht habe man diese Herausforderung gemeistert, mit einer Ausnahme: der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Bei ihnen würden Grundsätze in Frage gestellt, auf die man bisher meinte, fest bauen zu können. Solche Grundsätze seien die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und die angemessene Versorgung nicht nur körperlich, sondern auch psychisch kranker Menschen. Es entsetze ihn, dass diese Grundsätze für die Flüchtlinge nicht gelten sollen.

Dr. Manfred Thielen

Asylpaket II

Besondere Sorge mache ihm in diesem Zusammenhang das Asylpaket II, das im Februar durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. In diesem Gesetz würden Ursache-Wirkungszusammenhänge einfach umgedreht. Weil Geflüchtete bei ihren Anträgen so häufig deutlich machen, dass sie traumatische Erlebnisse hatten und darunter leiden, vermute das Bundesministerium des Innern (BMI), dass psychische Erkrankungen vorgetäuscht würden. Das BMI komme offensichtlich nicht auf die Idee, dass psychische Erkrankungen deshalb häufig in Asylverfahren eingebracht werden, weil sie tatsächlich häufig vorkommen. Um dem unterstellten Vortäuschen psychischer Erkrankungen einen Riegel vorzuschieben, sehe das Asylpaket II vor, dass posttraumatische Belastungsstörungen zukünftig regelhaft nicht mehr zu den schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen gehören sollen, die eine Abschiebung verhindern können. Außerdem werde Psychotherapeuten grundsätzlich bei der Begutachtung psychischer Erkrankungen misstraut. Zukünftig dürften nur noch Ärzte Gutachten zur Reisefähigkeit erstellen. Beides sei fachlich nicht haltbar. Dies habe man gegenüber der Politik deutlich gemacht.

Finanzierung von Sprachmittlung

BPtK-Präsident Munz erinnerte daran, dass ein zentrales Problem in der Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen die Finanzierung von Sprach- und Kulturmittlern sei. Zugang zur Psychotherapie könnten die Geflüchteten erst finden, wenn es ausreichend qualifizierte Sprachmittler gebe, deren Leistungen finanziert werden. Hierzu habe die BPtK gemeinsam mit der BÄK ein Modellprojekt vorgeschlagen. Hintergrund sei die Initiative der Gesundheits- und Integrationsminister der Bundesländer gewesen. Man habe dieses Modell der Bundespolitik, insbesondere dem BMG und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vorgestellt. Die Ministerien hätten sich offensichtlich in der Frage der Zuständigkeit nicht einigen können und in einem Schreiben an die BPtK darauf verwiesen, dass die Finanzierung der Sprachmittlung und evtl. mögliche Modellprojekte Aufgabe der Länder sei. Man beobachte also ein Ping-Pong-Spiel mit Zuständigkeiten zulasten psychisch kranker Menschen.

Für ihn sei deutlich, dass die Gesundheitsberufe gemeinsam die Anstrengungen noch verstärken müssten, damit psychisch kranke Menschen nicht stigmatisiert und nicht diffamiert würden. Die Psychotherapeutenschaft werde sich weiterhin und noch verstärkt dafür einsetzen, dass psychisch kranke Menschen, egal woher sie kommen, ein Anrecht auf eine leitlinienorientierte Versorgung haben. Aus den Reihen der Delegierten wurde dem Vorstand Dank dafür ausgesprochen, dass er in den letzten Monaten Worte "in ausreichender Schärfe" zur Asylpolitik und den Umgang mit psychisch kranken Geflüchteten gefunden habe.

Dr. Bruno Waldvogel

Reform der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO)

Anpassung der MWBO

Zur Weiterentwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung diskutierte der DPT in zwei Blöcken. Zunächst ging es um redaktionelle, aber auch weiterführende Anpassungen in der gültigen Muster-Weiterbildungsordnung. Dem DPT lag ein Antrag vor, dass künftig für die Weiterbildung in den Bereichen Gesprächspsychotherapie und systemische Therapie nur Einrichtungen als Weiterbildungsstätten zuzulassen sind, die die gesamte für diese Verfahren vorgesehene Weiterbildung allein oder in Kooperation sicherstellen. Während ein Teil der DPT-Delegierten dies als notwendige Qualitätssicherung betrachtete, fürchteten andere, dass hier Ausbildungsunternehmen eine "Monopolstellung" anstrebten. Letztlich folgte der DPT den Antragstellern.

Ein weiterer Änderungsantrag zur Muster-Weiterbildungsordnung nahm bereits die Aus- und Weiterbildungsstruktur nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes in den Blick. Die Antragsteller wiesen darauf hin, dass eine Lehrtätigkeit in einem künftigen Psychotherapiestudium eine Weiterbildung in den zu vermittelnden Psychotherapieverfahren voraussetze.

Daher müsse in der Muster-Weiterbildungsordnung bei der wissenschaftlichen Anerkennung eines Verfahrens auf den Bezug zu § 11 PsychThG, also den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie, verzichtet werden. Nur so werde es ausreichend qualifizierte Lehrkräfte für alle Grundorientierungen der Psychotherapie geben. Es reiche aus, wenn die Weiterbildung sich auf einheitliche Qualitätsstandards der Kammern beziehe. Anerkennungen durch einen Wissenschaftlichen Beirat seien verzichtbar. Der DPT folgte diesem Anliegen und änderte entsprechend die Muster-Weiterbildungsordnung.

Somatopsychotherapie

In einem zweiten Block diskutierte der DPT Weiterbildungen im Bereich der Somatopsychotherapie. Dr. Bruno Waldvogel stellte dem DPT den Bericht der Kommission Zusatzqualifizierung zu diesem Thema vor. Im Ergebnis sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Weiterbildung "allgemeine Somatopsychotherapie" nicht zielführend sei. Zwar könnten damit auch Bereiche geringerer Prävalenz und Spezifität berücksichtigt werden, aber durch die Breite der dann notwendigen Weiterbildung könnten nicht hinreichend spezifische psychotherapeutische Kompetenzen für die unterschiedlichen Aspekte erworben werden. Deshalb schlage die Kommission vor, einzelne Bereiche für eine psychotherapeutische Weiterbildung vorzusehen, z. B. die Psychotherapie bei Diabetes, bei kardiologischen Erkrankungen, bei onkologischen Erkrankungen oder auch Schmerzpsychotherapie.

Die meisten Delegierten begrüßten, dass insgesamt eine Verbesserung der Versorgung chronisch körperlich kranker Menschen erreichbar sei, wenn vertieft auf einem angemessenen Qualifikationsniveau unter Einbezug der spezifischen Erfordernisse der somatischen Krankheit die komorbiden psychischen Erkrankungen adressiert werden können. Angesichts dieser Perspektive sei die Befürchtung einer Aufweichung oder Abwertung der Approbation nachrangig. Andere gaben zu bedenken, dass unterschiedliche Kompetenzstufen der Psychotherapeuten in den Kliniken zu entsprechend differenzierten Teams führen müssten und dass zu prüfen sei, inwieweit solche Änderungen gewollt seien. Dem hielten Delegierte wiederum entgegen, dass man auf der Basis des vorgelegten Berichtes "mehr Mut als Bedenken" haben könne. Der DPT beauftragte die Kommission Zusatzqualifizierung mit der Entwicklung eines Weiterbildungscurriculums für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie bei Diabetes. Gleichzeitig übernahm der Vorstand einen Antrag aus den Reihen des DPT, eine Fachtagung zur psychotherapeutischen Mitbehandlung körperlicher Krankheiten zu veranstalten.

v.l.n.r.: Peter Lehndorfer, Dr. Andrea Benecke, Wolfgang Schreck

Bundeskriminalamtgesetz - neues Gesetzgebungsverfahren

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG am 20. April 2016), an dem auch der ehemalige Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Hessen, Dr. Jürgen Hardt, beteiligt war, verabschiedete der DPT eine Resolution. Ziel der Delegierten war der umfassende Schutz der Behandlungsbeziehung vor Ausspähung. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werde das Bundeskriminalamtgesetz wieder Thema der Gesetzgebung sein.

Der DPT richtete den Appell an den Bundesgesetzgeber, im nun notwendigen Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass die Berufsgruppe der Psychotherapeuten mit dem höchstmöglichen Schutz versehen werde. Psychotherapie berühre immer den Bereich höchstpersönlicher Privatheit des Menschen. Der DPT forderte daher, Psychotherapeuten in die Gruppe der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen nach § 22u Absatz 1 BKAG (Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger) aufzunehmen, denen absoluter Schutz bereits heute zukomme. Darüber hinaus forderte er eine Anpassung der landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsgesetze an das verfassungsrechtliche Gebot.

Beiträge der Landespsychotherapeutenkammern zur BPtK

Der 28. DPT erhöhte die Beiträge der Landespsychotherapeutenkammern zur BPtK ab dem Jahr 2017. Eine vertiefte Debatte zur Satzung der BPtK und zur Weiterentwicklung der Beitragsordnung hinsichtlich der Mehrfachmitgliedschaft und der Berücksichtigung von Psychotherapeuten in Ausbildung wurde vertagt.

Wahl der Versammlungsleitung

Der DPT wählte mit großer Mehrheit als drittes Mitglied der Versammlungsleitung Jürgen Golombek (PP), der damit das Team von Birgit Gorgas (PP) und Johannes Weisang (KJP) ergänzt.

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