Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung veröffentlicht

(BPtK)

Für die Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben sich die Berufs- und Fachverbände auf eine S3-Leitlinie geeinigt. Das multiprofessionelle Konsensverfahren auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz war bis zum Schluss kontrovers. Zu den strittigen Empfehlungen gehört, ADHS schon bei Kindergartenkindern sowie bei mittlerem Schweregrad mit Medikamenten zu behandeln.

Offene Stellen für Psychotherapeuten meist gut zu besetzen

DKI veröffentlicht PSYCHiatrie Barometer 2017/2018

(BPtK)

Psychiatrische und psychosomatische Kliniken/Abteilungen haben große Schwierigkeiten, Fachkräfte für den ärztlichen oder Pflegedienst zu finden. Dagegen lassen sich offene Stellen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten meist gut besetzen. Dies sind die Ergebnisse des neuen PSYCHiatrie Barometers 2017/2018 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).

Weiterbildung regeln, um bestehende Qualität zu sichern

GMK fordert Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die Gesundheitsminister der Länder begrüßen eine Reform der Psychotherapeutenausbildung. Dabei unterstützen sie die Bundesregierung bei ihren Plänen, die Psychotherapeutenausbildung strukturell an die anderen Heilberufe anzupassen. Aus Gründen des Patientenschutzes seien Art und Verbindlichkeit der Ausbildungsstrukturen sowie staatliche Prüfungen bei bundeseinheitlicher Vergleichbarkeit gesetzlich zu regeln. Die bestehende Qualität der postgradualen Psychotherapeutenausbildung muss für die zukünftige Weiterbildung erhalten bleiben.

PiA übergeben Petition an Gesundheitsausschuss

22.500 Unterschriften für eine zügige Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) haben eine Petition mit rund 22.500 Unterschriften an den Gesundheitsausschuss des Bundestages übergeben, in der sie eine zügige Reform der Psychotherapeutenausbildung fordern. In der Petition weisen sie auf ihre prekäre Situation hin. Bisher müssten PiA trotz abgeschlossenen Studiums eineinhalb Jahre ohne oder bei geringer Bezahlung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen arbeiten. Gleichzeitig hätten sie die Kosten ihrer Ausbildung selbst zu tragen, die durchschnittlich 25.000 Euro betrügen.

Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten.

Vertreterversammlung am 3. März 2018

(LPK BW)

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz erläuterte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Darüber hinaus kündigte er die im Herbst 2018 stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung (VV) an. Alle Termine und Fristen sowie der Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge würden, so Dr. Munz, mit dem förmlichen Wahlrundschreiben bekannt gegeben, welches Anfang Juli an alle Kammermitglieder versendet werde (siehe auch die Ankündigung unten).

Hinweis für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Fortbildungszertifikat so früh wie möglich beantragen!

(LPK BW)

Mitte 2019 endet für etwa 1300 Kammermitglieder, die in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind, der Zeitraum, bis zu dem das Fortbildungszertifikat der KV Baden-Württemberg (KVBW) vorgelegt werden muss. Die KVBW hat ihren Mitgliedern mehrfach schriftlich mitgeteilt, bis wann spätestens dies der Fall sein muss. Abweichend von der früheren Regelung muss das Fortbildungszertifikat spätestens zu diesem Termin der KVBW vorliegen! Eine vorherige Antragsstellung genügt also nicht mehr!

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW)

Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes.

abonnieren