Psychotherapeutische Behandlungen können seit dem 1. Oktober 2019 auch per Videotelefonat erbracht und abgerechnet werden. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurden Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben nun auch die erforderliche Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vorgenommen.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Künftig Gruppenpsychotherapie ohne Gutachterverfahren
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 auch neue Regelungen zur Gruppenpsychotherapie beschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Gruppenpsychotherapie weiter von Bürokratie entlastet wird.
Bessere Honorierung von Kurzzeittherapie
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine bessere Honorierung für Kurzzeittherapien beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie künftig einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ihren Versorgungsauftrag erfüllt.
Ab 2022: Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine grundlegende Reform der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. „Wir wurden von diesen Regelungen überrascht“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Wegfall der Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung für Psychotherapeuten sind ein substanzieller Eingriff in die psychotherapeutische Versorgung.
Schizophrenie in der psychotherapeutischen Praxis
Psychotherapie ist in allen Krankheitsphasen neben der Pharmakotherapie eine wirksame Behandlung. Das berücksichtigen auch die Empfehlungen der vollständig überarbeiteten und aktualisierten S3-Leitlinie „Schizophrenie“.
Die neue Leitlinien-Info „Schizophrenie“ gibt einen praxisorientierten Überblick über die Empfehlungen und Inhalte der S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Abbildungen und Schaubilder ergänzen die Info und geben einen guten Überblick über Diagnostik und psychotherapeutische Behandlung von Schizophrenie sowie die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern.
Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen
Der Deutsche Bundestag berät morgen in 1. Lesung das Digitale Versorgung-Gesetz (BT-Drs. 19/13438). Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit Gesundheits-Apps nicht die Patientensicherheit gefährden. Dazu gehört insbesondere die Forderung, dass digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen nachweisen müssen, dass sie überhaupt wirksam sind, und zwar durch klinische Studien mit Kontrollgruppe. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.
Neues intensiv-psychotherapeutisches Behandlungsangebot
Schwer psychisch Kranke sollen künftig ein neues intensiv-ambulantes Versorgungsangebot erhalten können. Dabei handelt es sich insbesondere um intensiv-psychotherapeutische Leistungen aus Einzel- und Gruppentherapie, medikamentöser Behandlung, Soziotherapie, häuslicher psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie. Dieses komplexe Leistungsangebot soll durch Psychotherapeuten oder Psychiater koordiniert werden. Psychotherapeuten sollen dazu auch die Befugnis erhalten, psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie zu verordnen.
Psychotherapeuten stärker in den Medizinischen Dienst einbeziehen
Bei der Neuordnung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollte auch psychotherapeutischer Sachverstand mit einbezogen werden. Psychotherapeuten spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung psychisch kranker Menschen, aber auch bei der Behandlung von somatischen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes oder Krebserkrankungen, bei deren Behandlung psychische Komorbiditäten mitberücksichtigt werden müssen. Von den Tätigkeiten und Begutachtungen des Medizinischen Dienstes (MD) sind sie daher ebenso betroffen wie die Ärzte und die Pflegeberufe.
„Nach 15 Jahren ein wegweisender Kompromiss“
„Nach 15 Jahren Debatte hat die Bundesregierung einen wegweisenden Kompromiss gefunden“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. „Es sichert die Basis, dass psychisch kranke Menschen auch künftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung bekommen.“
Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen
Gesundheits-Apps können die Versorgung psychisch kranker Menschen ergänzen. Durch sie lassen sich psychotherapeutische Behandlungen intensivieren, indem Psychotherapeuten sie gezielt einsetzen, um beispielsweise die Bewältigung angstauslösender Situationen wirksamer üben zu können. Sie können das psychotherapeutische Angebot auch erweitern, weil sie zwischen den Gesprächsterminen zusätzliche Behandlungseinheiten oder Übungen auch ohne den Psychotherapeuten ermöglichen. Einige Patienten können so mit Unterstützung einer App allein an ihren Beschwerden arbeiten.