Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Umfassender Kriterienkatalog für Gesundheits-Apps

Fraunhofer FOKUS unterstützt Bewertung von Internetangeboten

(BPtK)

Fraunhofer FOKUS hat einen umfassenden Kriterienkatalog entwickelt, um Gesundheits-Apps bewerten und empfehlen zu können, und als Webanwendung zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm "AppKri" können Patientenverbände, medizinische Fachgesellschaften und andere gezielt eine eigene Kriterienliste für spezifische Zielgruppen zusammenstellen, um Gesundheits-Apps zu beurteilen und auszuwählen. Das Projekt wurde vom Bundesgesundheitsministerium gefördert, die Anwendung ist seit dem 6. November freigeschaltet.

Nachruf auf Dr. Hans Watzl

(LPK BW)

Vor mehr als 25 Jahren war ich als Psychologiestudent an der Universität Konstanz erstmals an der Behandlung eines psychisch kranken Menschen beteiligt - unter der Betreuung von Hans Watzl. Und schon damals sind mir seine beiden herausragenden Eigenschaften nachdrücklich in Erinnerung geblieben: Eine überlegte, fundierte Sachlichkeit und Fachkenntnis – gepaart mit einer immer verbindlichen und wohlwollenden Zugewandtheit und Freundlichkeit. Hans Watzl hat dabei stets eine Autorität ausgestrahlt, die vollkommen auf echte Kompetenz und Fachkunde gegründet hat.

Zwangsmaßnahmen nur als Ultima Ratio

Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme "Hilfe durch Zwang?"

(BPtK)

Zwangsmaßnahmen sind immer ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte z. B. eines psychisch kranken Menschen. Sie dürfen deshalb nur als Ultima Ratio eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um zu verhindern, dass sich eine Person selbst schwer schädigt. Das hat der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung" veröffentlicht.

Für die psychiatrische Versorgung weist der Ethikrat insbesondere auf folgende Grundsätze hin, die zu beachten sind:

Wann kann ein Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich anerkannt gelten?

BPtK-Round-Table zur Humanistischen Psychotherapie am 27. September 2018 in Berlin

(BPtK)

In seinem Gutachten vom 11. Dezember 2017 kam der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) zu dem Ergebnis, dass die Humanistische Psychotherapie nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten kann. Die Humanistische Psychotherapie erfüllte zum einen nicht alle erforderlichen Kriterien für ein Psychotherapieverfahren. Zum anderen reichten die empirischen Belege der Wirksamkeit nicht aus, um ihre wissenschaftliche Anerkennung bei einem hinreichend breiten Spektrum von psychischen Erkrankungen festzustellen.

Flüchtlinge besser psychotherapeutisch versorgen

WIdO-Studie fordert dauerhafte Förderung von Sprach- und Kulturmittlung

(BPtK)

Traumatisierte Flüchtlinge sollten ab dem ersten Tag einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung haben, wie er auch gesetzlich Krankenversicherten zusteht. Das fordert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Flüchtlingen. Bürokratische und sprachliche Hemmnisse müssten abgebaut und das psychotherapeutische Angebot ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine Sprach- und Kulturmittlung.

Technische Ausstattung für die Telematikinfrastruktur in der Praxis

Enge Frist für die Bestellung: 31. Dezember 2018

(BPtK)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Frist, ab der alle ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sanktioniert werden, die nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, bis zum 30. Juni 2019 auszusetzen. Allerdings müssen die Praxisinhaber die dafür notwendige technische Ausstattung bis zum Ende des Jahres bestellt und einen Vertrag über die Ausstattung der Praxis mit den notwendigen Komponenten geschlossen haben, sonst drohen Honorarkürzungen.

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung - wie bereits Kinder und Jugendliche - bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.

Neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

(LPK BW)

Nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie wurde nun auch die Bundesbeihilfeverordnung überarbeitet. Geändert wurden die Bewilligungsschritte bei den einzelnen psychotherapeutischen Behandlungen und die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu aufgenommen. Aufwendungen für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind nun bis zur Entscheidung über die Durchführung einer Therapie beihilfefähig, wenn

Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken

Aktuelle Versorgungsstudie zur Lage der ambulanten Psychotherapien über Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Privatpraxen

(LPK BW)

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein

Berlin / Hamburg / Stuttgart etc

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