Angeregt durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Seeburger, der ehrenamtlicher Kammeranwalt für den Bereich Württemberg ist, wurde Kammerpräsident Dr. Munz zu einem Vortrag im Rahmen der Tagung der Oberstaatsanwälte eingeladen.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Flüchtlinge besser psychotherapeutisch versorgen
Traumatisierte Flüchtlinge sollten ab dem ersten Tag einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung haben, wie er auch gesetzlich Krankenversicherten zusteht. Das fordert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Flüchtlingen. Bürokratische und sprachliche Hemmnisse müssten abgebaut und das psychotherapeutische Angebot ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine Sprach- und Kulturmittlung.
Technische Ausstattung für die Telematikinfrastruktur in der Praxis
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Frist, ab der alle ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sanktioniert werden, die nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, bis zum 30. Juni 2019 auszusetzen. Allerdings müssen die Praxisinhaber die dafür notwendige technische Ausstattung bis zum Ende des Jahres bestellt und einen Vertrag über die Ausstattung der Praxis mit den notwendigen Komponenten geschlossen haben, sonst drohen Honorarkürzungen.
Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung - wie bereits Kinder und Jugendliche - bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.
Neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie wurde nun auch die Bundesbeihilfeverordnung überarbeitet. Geändert wurden die Bewilligungsschritte bei den einzelnen psychotherapeutischen Behandlungen und die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu aufgenommen. Aufwendungen für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind nun bis zur Entscheidung über die Durchführung einer Therapie beihilfefähig, wenn
Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken
Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein
Berlin / Hamburg / Stuttgart etc
Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiterhin zu lang
Das Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin vorgestellt hat, bietet keine Lösung, die Wartezeiten auf eine Behandlung für psychisch kranke Menschen ausreichend zu verkürzen. Die Gutachter kommen zwar zu dem Ergebnis, dass deutschlandweit rund 2.400 psychotherapeutische Praxen fehlen. Sie setzen jedoch die von den heute zugelassenen Psychotherapeuten erbrachten Leistungen mit dem Bedarf gleich.
Das lange Warten
Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, über Ursachen und Folgen der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
Herr Dr. Munz, warum ist es in Deutschland so schwierig, einen Psychotherapieplatz zu bekommen?
Weil wir vor allem in ländlichen Gebieten, aber auch in vielen Städten zu wenig Therapeuten mit Kassenzulassung haben. Deshalb ist die Kapazität zur Behandlung psychisch Kranker begrenzt und zu niedrig.
LPK-Warnung vor Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“
Aktuell berichten uns mehrere Kammermitglieder, dass sie Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten haben. In diesen Schreiben werden die Empfänger unter Hinweis auf vorgeblichen Rechtspflichten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu aufgefordert, ein Formular auszufüllen und unterschrieben an den Absender zurückzusenden.
Spahnscher Irrtum: „Die Wartezeiten sind in Freiburg am längsten“
Gesundheitsminister Spahn sagte am 26.09.2018 im Bundestag:
"Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist - Freiburg." (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)