Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Psychotherapie in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung wirksam

Aktualisierte S3-Leitlinie „Schizophrenie“ veröffentlicht

(BPtK)

Psychotherapie ist in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung empfehlenswert. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der überarbeiteten S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Die S3-Leitlinie empfiehlt grundsätzlich, Menschen mit Schizophrenie eine kognitive Verhaltenstherapie anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um eine erste psychotische Episode oder eine andauernde Erkrankung handelt. Sie sollte mit mindestens 16 Sitzungen angeboten werden. Zur Optimierung der Therapieeffekte und bei komplexeren Therapiezielen sollte die Sitzungszahl auf mindestens 25 Sitzungen erhöht werden.

Anschluss an Telematikinfrastruktur

Frist läuft am 31. März 2019 ab

(BPtK)

Allen zugelassenen Praxen, die nicht bis zum 30. Juni 2019 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, drohen Sanktionen in Höhe von einem Prozent des Praxisumsatzes. Diese Strafe kann nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jedoch nicht demjenigen auferlegt werden, der bis zum 31. März 2019 die Technik und Installation verbindlich bestellt hat. Praxen sollten sich den Liefertermin schriftlich zusichern lassen und der Kassenärztlichen Vereinigung die Bestellung nachweisen können.

Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

Stellungnahme der BPtK zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

(BPtK)

Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit könnten beispielsweise Opfer von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten. Positiv bewertet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass den Opfern der Nachweis von gesundheitlichen Schäden und damit auch das Antragsverfahren erleichtert wird. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung soll genügen, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen "Arzt" oder eine "Ärztin".

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. "Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie.

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar.

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

"Bin ich psychisch krank?" - "Wie finde ich einen Psychotherapeuten?"

BPtK-Patienteninformation als Internetangebot

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab dem 18. März ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. „Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

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