Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Ankündigung: Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

Landespsychotherapeutentag am 1. Juli 2017 in Stuttgart

(LPK BW)

Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings.

Berufsrechtskonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer

(LPK BW)

Die Berufsrechtkonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer fand am 27.01.2017 in Stuttgart statt - eingeladen hatte dieses Jahr die LPK Baden-Württemberg. Erfreulicherweise wurde die Konferenz von Mitgliedern aller Landeskammern besucht. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse in angeregten Diskussionen.

Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V

Achtung: Neuregelung zur Nachweisvorlage bei der KVBW beachten!

(LPK BW)

Seit dem 01.01.2017 gilt, dass der Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V, nämlich das Fortbildungszertifikat der LPK, spätestens am letzten Tag des sozialrechtlichen Nachweiszeitraums bei der KVBW vorliegen muss. Es genügt also nicht mehr, wenn Sie bis zum letzten Tag des Nachweiszeitraums den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats bei der LPK gestellt haben.

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW)

Die Studie zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen mit Intelligenzminderung (IM) in Baden-Württemberg wurde nun fertiggestellt. Die Ergebnisse der gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. Traudel Simon) durchgeführten Studie wurden inzwischen im Rahmen der Masterarbeit von Amelie Engenhorst und Katherina Kremitzl zusammengestellt. Wie schon berichtet, hatten sich leider nur etwas mehr als 150 Kammermitglieder an der Befragung beteiligt, weshalb die Ergebnisse mit Sicherheit nicht repräsentativ sind.

Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk

AUFRUF an Neuapprobierte sowie kurz vor der Approbation stehende Kolleginnen und Kollegen

(LPK BW)

Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass sich neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt a) bei der Landespsychotherapeutenkammer und b) vor allem beim Versorgungswerk melden müssen, da sonst erhebliche Nachzahlungen drohen. Neuapprobierte müssen sich innerhalb eines Monats nach Approbation bei der Kammer angemeldet haben. Wer dies nicht tut oder auch seinen weiteren in den Meldeordnungen geregelten Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden.

Überarbeitetes Bundeskriminalamtgesetz weiter unzureichend

BPtK fordert absoluten Schutz der Psychotherapeuten

(BPtK)

Der Schutz von Gesprächen zwischen Psychotherapeuten und Patienten vor staatlicher Überwachung bleibt lückenhaft, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den Gesetzentwurf zum überarbeiteten Bundeskriminalamtgesetz, der am 17. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 18/11163). Danach sollen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar Gespräche von Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen nicht abgehört werden können, für Psychotherapeuten fehlt jedoch ein solch absoluter Schutz.

Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge?

BPtK-Round-Table mit Experten aus der Praxis

(BPtK)

Seit Ende 2014 haben mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Ein Großteil dieser Flüchtlinge hat Traumatisches erlebt. Viele von ihnen leiden unter psychischen Beschwerden oder sind psychisch krank und brauchen Hilfe. Ihre gesundheitliche Versorgung ist jedoch viel zu lückenhaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb Initiativen zu einem Round-Table-Gespräch am 16. Februar 2017 nach Berlin eingeladen, die in den letzten zwei Jahren Lösungen entwickelt haben, wie den Flüchtlingen geholfen werden kann.

Psychotherapeuten immer wichtiger

Psychiatrie-Barometer 2015/2016 veröffentlicht

(BPtK)

Psychotherapeuten und Pflegekräfte werden in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen immer wichtiger. Das ist ein zentrales Ergebnis des Psychiatrie-Barometers 2015/2016, das vom Deutschen Krankenhausinstitut veröffentlicht wurde.

2,2-facher Satz für die Behandlung psychisch kranker Soldaten in Privatpraxen

Anpassung der Honorare erfolgt zum 1. März 2017

(BPtK)

Jahre und Jahrzehnte nach Bundeswehreinsätzen werden immer noch psychische Erkrankungen bei den Soldaten diagnostiziert. Dies stellte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest. Es bestehe weiterer "Nachsteuerungsbedarf", auch weil die Bundeswehr mit ihren eigenen Sanitätseinrichtungen bis 2020 plant, nur 75 Prozent der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsleistungen selbst erbringen zu können.

abonnieren