Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Behandlung in Privatpraxen weiterhin möglich

BPtK: Psychisch Kranke haben wie bisher Anspruch auf Kostenerstattung

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die erneute Weigerung einiger gesetzlicher Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen zu bezahlen, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt. Die Kassen lehnen diese Anträge ihrer Versicherten auf Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die am 1.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK-Forderungen für die nächste Legislaturperiode

(BPtK)

Die Psychotherapeutenschaft fordert für die nächste Legislaturperiode insbesondere eine Reform ihrer Ausbildung. "Jedes Jahr Verzögerung bedeutet, dass unser Nachwuchs seinen Beruf weiter unter prekären Bedingungen erlernen muss", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Jedes Jahr Verzögerung verlängert für die Studenten die Unsicherheit, ob sie mit dem gewählten Studium überhaupt eine Psychotherapeutenausbildung beginnen können. Beides ist schon lange nicht mehr tragbar."

Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen in Europa mangelhaft

Internationaler Round-Table der BPtK am 23. März 2017 in Berlin

(BPtK)

Die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Europa ist mangelhaft und sollte dringend verbessert werden. Das war das Fazit eines Round-Table-Gesprächs der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 23. März 2017 in Berlin, an dem Experten aus neun verschiedenen europäischen Ländern sowie eine Vertreterin der Europäischen Kommission teilnahmen.

Gruppenpsychotherapie ab 1. Juli besser honoriert

Bewertungsausschuss verwendet neue Vergütungssystematik

(BPtK)

Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2017 eine deutlich bessere Vergütung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Der aktuelle Beschluss verwendet dabei eine neue Vergütungssystematik. Künftig richtet sich die Höhe der Vergütung differenziert nach der Zahl der jeweils anwesenden Gruppenteilnehmer. Die alte Einteilung in kleine und große Gruppen wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben. In diesem Zuge wird das gesamte Kapitel 35.2 EBM neu strukturiert. Auch die Leistungen der Einzelpsychotherapie und der Testdiagnostik erhalten neue Gebührenordnungspositionen.

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt

BAuA legt umfangreiches Gutachten vor

(BPtK)

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können krank machen. Das zeigt ein umfangreiches Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das am 5. Mai vorgestellt wurde. Danach gehören beispielsweise eine langandauernd hohe Arbeitsintensität, geringe Erholungszeiten, enge Handlungsspielräume, häufige Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit und anhaltende Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen zu den Belastungen am Arbeitsplatz, die die psychische Gesundheit beeinträchtigen und das Risiko für psychische Erkrankungen erhöhen.

Aktionswoche Alkohol: PKV gefährdet Versichertenleben

BPtK: Behandlung von Alkoholerkrankungen muss Standard sein

(BPtK)

Die private Krankenversicherung (PKV) gefährdet das Leben Alkoholabhängiger. Wer - wie knapp neun Millionen Menschen in Deutschland - privat krankenversichert ist, bekommt bei einer Alkoholerkrankung nicht immer die notwendigen Behandlungen. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die privaten häufig weder die Kosten für den körperlichen Entzug im Krankenhaus noch die Entwöhnung in der Rehabilitation. Die private Krankenversicherung schließt bei Alkoholerkrankungen die Standardbehandlung grundsätzlich aus.

Finanzierungsvereinbarung Telematik-Infrastruktur

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Praxen

(LPK BW)

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich am 27.04.2017 im Rahmen eines Schiedsverfahrens über die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Erstausstattung der Praxen und für den laufenden Betrieb geeinigt. Die Vereinbarung wird am 01. Juli 2017 in Kraft treten.

Verbesserung der Suizidprävention in Deutschland

3,5 Millionen Euro Fördermittel für Forschung

(BPtK)

In Deutschland wird nicht genug für die Suizidprävention getan. Mit etwa 12 Suiziden je 100.000 Einwohnern jährlich liegt Deutschland im internationalen Vergleich im oberen Drittel. Psychische Erkrankungen sind die Hauptursache für etwa 10.000 Selbsttötungen pro Jahr. Zehnmal so viele Menschen unternehmen Suizidversuche. "Der europäische Vergleich zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, die Anzahl der Suizide in Deutschland zu senken", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Ärztliche Zwangsbehandlungen künftig im Krankenhaus notfalls möglich

Bundestag erweitert Möglichkeiten, Patienten gegen ihren Willen zu retten

(BPtK)

Psychisch kranke Patienten, die nicht mehr erkennen können, dass sie ärztlich behandelt werden müssen, um ihr Leben zu retten, konnten bisher nur zwangsbehandelt werden, wenn sie in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zwangsweise untergebracht worden waren. Der Bundestag hat nun ein Gesetz zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen beschlossen, das die Möglichkeiten erweitert, Patienten auch gegen ihren Willen zu retten.

Bundestag verabschiedet Reform des Bundeskriminalamtgesetzes

Berufsgeheimnisträger bleiben unzureichend geschützt

(BPtK)

Der Bundestag hat am 27. April 2017 das umstrittene Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) beschlossen. Geistliche, Abgeordnete, Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände sind von staatlichen Überwachungsmaßnahmen absolut ausgenommen. Der gleiche Schutz bleibt Psychotherapeuten und Ärzten jedoch weiterhin versagt.

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