Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Mehr Befugnisse für Psychotherapeuten

Gemeinsamer Bundesausschuss hebt Einschränkungen auf

(BPtK)

Psychotherapeuten können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu heute beschlossen, dass Psychotherapeuten künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.

Angestellte - Höhergruppierung bzw. Eingruppierung ab 1.1.2017

Wichtige Informationen zum Tarifabschluss TVöD/Kommunen (VKA)

(LPK BW)

Im verhandelten Tarifvertrag zwischen Ver.Di als Vertreter der Arbeitnehmer und dem Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (gültig ab 1.1.2017) wurden sowohl neue Tätigkeitsmerkmale verhandelt als auch bestehende neu bzw. verändert aufgenommen.

Es ist gelungen, auch die neuen Berufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in den Tarifvertrag mit aufzunehmen. Leider konnte die Forderung der Gewerkschaft in die Eingruppierung in EG 15 in den Verhandlungen nicht umgesetzt werden.

Psychische Erkrankungen sind ein Armutsrisiko

Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes greift Thema erstmals auf

(BPtK)

Nicht nur geringe finanzielle Ressourcen machen arm - sondern auch mangelnde Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben. Psychisch und vor allem chronisch psychisch kranke Menschen sind hiervon besonders häufig betroffen. Das ist ein Ergebnis des Armutsberichts 2017 des Paritätischen. 50 Prozent der chronisch und schwer psychisch kranken Menschen haben keine Arbeit, 20 Prozent haben einen geschützten Arbeitsplatz und nur 10 Prozent stehen in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.

BPtK veröffentlicht Studien für eine ambulante und stationäre Weiterbildung

Gutachten von EsFoMed und DKI verfügbar

(BPtK)

Die Qualifizierung von Psychotherapeuten muss reformiert werden. Ausbildungsteilnehmer erleben über Jahre prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Bedingungen. Der hohe Eigenfinanzierungsanteil führt zudem zu einer sozialen Selektion. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung aufgrund der Bachelor-Master-Reform nicht mehr ausreichend geregelt. Daher ist eine Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig.

Ankündigung: Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

Landespsychotherapeutentag am 1. Juli 2017 in Stuttgart

(LPK BW)

Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings.

Berufsrechtskonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer

(LPK BW)

Die Berufsrechtkonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer fand am 27.01.2017 in Stuttgart statt - eingeladen hatte dieses Jahr die LPK Baden-Württemberg. Erfreulicherweise wurde die Konferenz von Mitgliedern aller Landeskammern besucht. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse in angeregten Diskussionen.

Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V

Achtung: Neuregelung zur Nachweisvorlage bei der KVBW beachten!

(LPK BW)

Seit dem 01.01.2017 gilt, dass der Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V, nämlich das Fortbildungszertifikat der LPK, spätestens am letzten Tag des sozialrechtlichen Nachweiszeitraums bei der KVBW vorliegen muss. Es genügt also nicht mehr, wenn Sie bis zum letzten Tag des Nachweiszeitraums den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats bei der LPK gestellt haben.

Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung

(LPK BW)

Die Studie zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen mit Intelligenzminderung (IM) in Baden-Württemberg wurde nun fertiggestellt. Die Ergebnisse der gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. Traudel Simon) durchgeführten Studie wurden inzwischen im Rahmen der Masterarbeit von Amelie Engenhorst und Katherina Kremitzl zusammengestellt. Wie schon berichtet, hatten sich leider nur etwas mehr als 150 Kammermitglieder an der Befragung beteiligt, weshalb die Ergebnisse mit Sicherheit nicht repräsentativ sind.

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