Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Internetprogramme zur Leistung für alle Versicherten machen

BPtK-Patienten-Checkliste für Internetpsychotherapie

(BPtK)

Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen erfordern mindestens die gleiche Sorgfalt wie Behandlungen im unmittelbaren Gegenüber in einer Praxis oder einem Krankenhaus. Diagnostik und Aufklärung müssen grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Wirksame Internetprogramme sollten zur Regelleistung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sie sollten deshalb als Medizinprodukt geprüft und zugelassen werden sowie von Psychotherapeuten und Fachärzten zu verordnen sein.

Überarbeitung der ICD-10

Teilnahme an Feldstudien zur Entwicklung der ICD-11

(BPtK)

2018 wird die Verabschiedung der neuen ICD-11 erwartet. Deshalb wird seit Jahren die aktuelle Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überarbeitet.

Bessere Vergütung der Sprechstunde und Akutbehandlung

Sprechstunde als psychotherapeutische Grundversorgung anerkannt

(BPtK)

Die neuen psychotherapeutischen Leistungen, Sprechstunde und Akutbehandlung, werden besser vergütet und auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Die Sprechstunde wird zugleich als Leistung der psychotherapeutischen Grundversorgung anerkannt und ist zuschlagsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. April 2017.

Neue Befugnisse für Psychotherapeuten

Richtlinien seit Juni in Kraft getreten

(BPtK)

Psychotherapeuten können die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig umfassender koordinieren. Sie können seit Juni Krankenfahrten und Krankentransport sowie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen und Patienten wegen ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung ins Krankenhaus einweisen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die erforderlichen Richtlinienänderungen am 16. März dieses Jahres beschlossen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium diese Änderungen nicht beanstandet hat, sind sie seit Anfang Juni in Kraft.

Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen - Fortbildung am 20.05.2017 in Stuttgart

(LPK BW)

Mehr als 50% aller Flüchtlinge auf der Welt sind Kinder und Jugendliche. Laut Bundesinnenministerium leben circa 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, davon sind circa 100.000 unter 6 Jahre alt. Über 38.000 Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung leben in Baden-Württemberg. Die Prävalenz für eine posttraumatische Stresssymptomatik liegt bei 17-62%, für das Vollbild einer PTBS liegt die Prävalenz bei 20-30%. Aber auch für andere psychische Erkrankungen ist die Prävalenz auf 42-56% erhöht.

Netflix-Serie „Tote Mädchen lügen nicht“

BPtK empfiehlt, Jugendliche mit der Serie nicht allein zu lassen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) empfiehlt Eltern, ihre jugendlichen Kinder die Netflix-Serie "Tote Mädchen lügen nicht" nicht alleine sehen zu lassen, nach der Serie zu fragen, wenn möglich die Serie gemeinsam anzuschauen und darüber zu sprechen. Die Serie kann bei Jugendlichen dazu führen, dass sie Suizidgedanken entwickeln oder tatsächlich einen Suizid begehen.

Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der LINKEN

(BPtK)

Kinder psychisch kranker Eltern haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/12247) geht die Bundesregierung davon aus, dass bei ca. 3,8 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Laufe eines Jahres ein Elternteil psychisch krank ist. Darunter sind etwa 500.000 bis 600.000 Kinder unter drei Jahren.

Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen

30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover

(BPtK)

Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt.

Chancen der Digitalisierung für Medizin und Pflege nutzen

(LPK BW)

Mit der Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ will die Landesregierung die Potenziale der Digitalisierung in Baden-Württemberg erschließen. Eine Querschnittsaufgabe für alle Landesministerien, da der digitale Wandel alle Lebensbereiche betrifft. Das Sozial- und Integrationsministerium hat Ziele und Maßnahmen definiert, wie die Gesundheitsversorgung durch digitale Lösungen verbessert werden kann.

Behandlung in Privatpraxen weiterhin möglich

BPtK: Psychisch Kranke haben wie bisher Anspruch auf Kostenerstattung

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die erneute Weigerung einiger gesetzlicher Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen zu bezahlen, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt. Die Kassen lehnen diese Anträge ihrer Versicherten auf Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die am 1.

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