Die BPtK hat einen Leitfaden für den Einsatz von Internetprogrammen und elektronischen Kommunikationsmitteln im Praxisalltag entwickelt. Dieser Leitfaden soll Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei einer Entscheidung unterstützen, ob und wie sie Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Beschwerden oder Erkrankungen nutzen können.
Nachrichten 2017
Selbsthilfe trifft Psychotherapie
Am 28. April 2017 fand das erste bundesweite Round-Table "Selbsthilfe und Psychotherapie" in Berlin statt. Auf Einladung der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nahmen insgesamt 35 Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen und der Landespsychotherapeutenkammern aus dem gesamten Bundesgebiet an dieser Veranstaltung teil.
Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sieht es als ihre Aufgabe an, in Fragen des Berufsrechts ihre Mitglieder gut zu unterrichten. Aus diesem Anlass wurde vom LPK-Vorstand und dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Fachtag „Berufsrecht eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie“ durchgeführt. Viele Rechtsfragen, die in psychotherapeutischen Praxen für Kinder- und Jugendliche aufkommen, wurden vorgestellt und diskutiert.
Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in einem einstimmigen Beschluss aufgefordert, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe für Kinder psychisch kranker Eltern einzusetzen. Sie soll einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch krank ist, erarbeiten. Dazu soll sie bestehende Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen klären, gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausmachen und bis zum 1. Juli 2018 einen Bericht vorlegen.
Internetprogramme zur Leistung für alle Versicherten machen
Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen erfordern mindestens die gleiche Sorgfalt wie Behandlungen im unmittelbaren Gegenüber in einer Praxis oder einem Krankenhaus. Diagnostik und Aufklärung müssen grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Wirksame Internetprogramme sollten zur Regelleistung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sie sollten deshalb als Medizinprodukt geprüft und zugelassen werden sowie von Psychotherapeuten und Fachärzten zu verordnen sein.
Überarbeitung der ICD-10
2018 wird die Verabschiedung der neuen ICD-11 erwartet. Deshalb wird seit Jahren die aktuelle Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überarbeitet.
Bessere Vergütung der Sprechstunde und Akutbehandlung
Die neuen psychotherapeutischen Leistungen, Sprechstunde und Akutbehandlung, werden besser vergütet und auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Die Sprechstunde wird zugleich als Leistung der psychotherapeutischen Grundversorgung anerkannt und ist zuschlagsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. April 2017.
Neue Befugnisse für Psychotherapeuten
Psychotherapeuten können die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig umfassender koordinieren. Sie können seit Juni Krankenfahrten und Krankentransport sowie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen und Patienten wegen ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung ins Krankenhaus einweisen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die erforderlichen Richtlinienänderungen am 16. März dieses Jahres beschlossen. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium diese Änderungen nicht beanstandet hat, sind sie seit Anfang Juni in Kraft.
Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Mehr als 50% aller Flüchtlinge auf der Welt sind Kinder und Jugendliche. Laut Bundesinnenministerium leben circa 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, davon sind circa 100.000 unter 6 Jahre alt. Über 38.000 Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung leben in Baden-Württemberg. Die Prävalenz für eine posttraumatische Stresssymptomatik liegt bei 17-62%, für das Vollbild einer PTBS liegt die Prävalenz bei 20-30%. Aber auch für andere psychische Erkrankungen ist die Prävalenz auf 42-56% erhöht.
Netflix-Serie „Tote Mädchen lügen nicht“
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) empfiehlt Eltern, ihre jugendlichen Kinder die Netflix-Serie "Tote Mädchen lügen nicht" nicht alleine sehen zu lassen, nach der Serie zu fragen, wenn möglich die Serie gemeinsam anzuschauen und darüber zu sprechen. Die Serie kann bei Jugendlichen dazu führen, dass sie Suizidgedanken entwickeln oder tatsächlich einen Suizid begehen.