Nachrichten 2021

Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden

BPtK fordert Ersatzvornahme des Gesundheitsministers

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert.

Abschiebung von Flüchtlingen: Psychotherapeutische Stellungnahmen ausgeschlossen

BPtK und BAfF kritisieren willkürlichen Ausschluss von Psychotherapeut*innen

(BPtK)

Seit 2019 werden psychotherapeutische Stellungnahmen nicht mehr anerkannt, wenn beurteilt werden soll, ob ein Flüchtling aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht abgeschoben werden darf. Außerdem unterstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Psychotherapeut*innen pauschal eine Parteilichkeit, wenn die Gutachter*in den Flüchtling auch behandelt. Dabei ist es vom Verfahren her vorgesehen, dass vor allem die jeweiligen Behandler*innen solche Stellungnahmen verfassen.

Politik für eine starke psychische Gesundheit

BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Politik für eine starke psychische Gesundheit. Psychische Erkrankungen sind eine Volkskrankheit. Jede dritte Erwachsene* leidet an einer psychischen Erkrankung. „Dafür sind eine bessere Prävention und eine kurzfristige Behandlung von psychischen Erkrankungen ohne monatelange Wartezeiten notwendig“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Außerdem hat die Corona-Pandemie erneut deutlich gemacht: Armut macht krank, auch häufiger psychisch krank.“

Die BPtK fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung:

LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz als Vorstandsmitglied im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) bestätigt

(LPK BW)

Die Mitgliedsorganisationen des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) haben am 5. Oktober 2021 in Berlin bei der BFB-Mitgliederversammlung die neuen Führungsteams für das BFB-Präsidium und den BFB-Vorstand gewählt. Hierbei wurde Dr. Dietrich Munz, LPK-Präsident und Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer als Vorstandmitglied bestätigt.

Save the Date – 2. Vortrag der LPK-Fortbildung zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

Sabine Luttinger: Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?

(LPK BW)

Die Ende September mit Stefan Meir eröffnete Online-Fortbildung zum Thema "Psychotherapeutisches Arbeiten mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Grundlagen, besondere Aspekte und Erfahrungsberichte" (Gesamtprogramm) wird nun mit einem Beitrag von Sabine Luttinger fortgeführt, zu dem wir herzlich einladen.

Die neue Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie - was verändert sich in den Kliniken?

Landespsychologenkonferenz am 12.10.2021 im Zentrum für Psychiatrie Ravensburg

(LPK BW)

Am 12. Oktober findet im Zentrum für Psychiatrie Weissenau am Nachmittag (13:00 – 16:45) eine Tagung für Psychotherapeuten der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und den teilstationären Einrichtungen statt, und für PiAs und Studierende im Berufspraktikum. Im Fokus steht das Thema „Die neue Aus- und Weiterbildung - Was verändert sich in den Kliniken?

Informierte Aufklärung über Psychotherapie

Studie des UKE und der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg - Bitte um Mitwirkung

(LPK BW)

Die Arbeitsgruppe für Klinische Psychologie der Helmut-Schmidt-Universität /Universität der Bundeswehr Hamburg führt aktuell eine Online-Befragung zur informierten Aufklärung über Psychotherapie durch. Ziel ist, die Einstellungen von Psychotherapeut*innen und Ausbildungsteilnehmer*innen zur informierten Einwilligung für Psychotherapie sowie deren aktuelle Umsetzung in der klinischen Praxis abzubilden. (Text der Studienleitung)

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

Empfehlung zur Hygieneziffer letztmalig verlängert

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Corona-Pandemie weiter bis zum 31. Dezember 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal 2021 gelten für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen, Akutbehandlungen, Gruppentherapien mit bis zu acht Patient*innen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden.

Akutbehandlung und Gruppentherapie ab 1. Oktober per Video möglich

Bewertungsausschuss passt EBM an

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können ab dem 1. Oktober Behandlungen in akuten Krisen und Gruppentherapien auch per Video anbieten. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend angepasst. „Damit kann Patient*innen in akuten psychischen Notlagen künftig noch flexibler geholfen werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.