Nachrichten 2021

E-Patientenakte: Bisher unausgereift und nicht ausreichend datensicher

BPtK-Wahl-Prüfstein: Ausdrückliche Zustimmung zur E-Akte notwendig

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die elektronische Patientenakte bisher weder für technisch ausgereift noch für ausreichend datensicher. Bislang ist es nicht möglich, dass Patient*innen Dokumente in der E-Patientenakte nur für einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen freigeben. Außerdem sollte das Einloggen in die E-Akte genauso sicher geschützt sein wie ein Online-Bankkonto. Dafür ist es notwendig, dass das Lesen und Speichern in der E-Akte nur mit einem zusätzlichen, aktuell generierten Passwort möglich ist (TAN-Nummer).

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK)

Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.

Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung viel zu lang

BPtK-Wahl-Prüfstein: Mehr Praxissitze notwendig

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen warten häufig monatelang auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. Rund 40 Prozent der Patient*innen warten mindestens drei bis neun Monate, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssen.

Neue BPtK-Studie zur ambulanten Psychotherapie

Psychotherapeut*innen für Online-Befragungen gesucht

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt ab sofort bis zum 30. November eine Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch. Damit sollen aktuelle Daten dazu erhoben werden, wer in eine psychotherapeutische Sprechstunde kommt, ob und welcher Behandlungsbedarf besteht und wie lange die Wartezeiten sind. Mit der Studie soll der Politik vermittelt werden, wie zentral die Psychotherapie für die Versorgung von psychisch kranken Menschen ist und wie bestehende Defizite behoben werden können.

Grundlegendes Reformprojekt für schwer psychisch Erkrankte gelungen

G-BA schafft neue ambulante Komplexversorgung

(BPtK)

„Eines der großen Reformprojekte für schwer psychisch kranke Menschen dieser Legislaturperiode ist kurz vor ihrem Ende noch gelungen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Komplexversorgung fest. „Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft damit die Grundlage für tragfähige ambulante Netzwerke für schwer psychisch kranke Menschen, mit denen Krisen aufgefangen und Krankenhauseinweisungen vermieden werden können.“

Stand Anträge Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

(LPK BW)

Anfang Juni mussten wir unsere kassenzugelassenen Mitglieder darauf hinweisen, den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) bis spätestens zum 30.06.2021 direkt bei der LPK-Geschäftsstelle zu beantragen, um Honorarkürzungen der KV zu vermeiden. Per E-Mail konnte man die Zugangsdaten zum hierfür von uns in umfangreichen Vorabreiten angelegten sog. „Vorbefüllungsportal“ anfordern. Der Termin dieser Antragstellung gilt als Antragsdatum für den HBA und die Prüfung möglicher Sanktionen.

Elektronische Patientenakte ePA

Online-Veranstaltung mit gematik mit ca. 500 Teilnehmern

(LPK BW)

Das Thema Telematikinfrastruktur (TI) und elektronische Patientenakte (ePA) beschäftigt Psychotherapeut*innen, die an der durch gesetzliche Krankenkassen finanzierten Versorgung teilnehmen. Das Thema wird unter LPK-Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit einer von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz moderierten, gemeinsam mit der gematik durchgeführten und von ca.

Kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen empfohlen

AWMF veröffentlicht S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

(BPtK)

Psychotherapie erzielt bei Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter die besten Ergebnisse und ist deshalb die Behandlung der ersten Wahl. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt, dass eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Hierbei soll Expositions- und Reaktionsmanagement das Kernelement sein.

Zulassung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft

G-BA leitet Bewertungsverfahren ein

(BPtK)

Die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird nun auch bei Kindern und Jugendlichen geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten. Der Beschluss erfolgte knapp 13 Jahre nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt hat.