Nachrichten 2025

Gegen das Vergessen der NS-Morde an psychisch erkrankten Menschen

BPtK unterstützt Anerkennung der Opfer des NS-Terrorregimes

(BPtK)

Die Ermordung, Zwangssterilisation und Verfolgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen durch das NS-Regime dürfen nicht vergessen werden. Fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen diese Opfer endlich als Verfolgte des menschenverachtenden NS-Regimes anerkannt werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des heutigen Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Krank genug für Psychotherapie? Im Spannungsfeld von Berufsalltag, öffentlicher Wahrnehmung und Gesundheitspolitik

6. KJP-Symposium am 20./21. Juni 2025: Fünf Vorträge, zehn Workshops an zwei Tagen am Templiner See

(LPK BW)

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) veranstaltet am 20. und 21. Juni 2025 in Potsdam das 6. KJP-Symposium. An zwei Tagen erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops mit anregenden Diskussionen zu aktuellen Themen aus dem Berufsfeld der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Psychotherapeutische Behandlungsangebote für psychische Erkrankungen als Folge sexuellen Kindesmissbrauchs

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bittet um Unterstützung

(BPtK)

Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte Informationen zu telefonischen, Online- und Vor-Ort-Hilfen sowie zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend.

Psychische Gesundheit stärken: Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Forderungen der BPtK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

(BPtK)

Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit ihrem heute vorgelegten Positionspapier zur Bundestagswahl 2025.

Sarah Mae Fischer als Vertreterin der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung gewählt

(LPK BW)

Am Abend des 15. Januar 2025 hat die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung (PiA und Masterstudierende) virtuell getagt. Von insgesamt 466 freiwilligen Kammermitgliedern in Ausbildung haben 60 Personen teilgenommen, sodass die Beschlussfähigkeit gesichert war. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Wahl einer Vertretung der Ausbildungsteilnehmer*innen in die Vertreterversammlung der Kammer

Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung — Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

8. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW)

Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, fand das Abschlussseminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung statt. 

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen - Ausgebucht

Online-Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder der LPK BW am 02. April 2025

(LPK BW)

Am Mittwoch, den 2. April 2025 findet von 17:00 bis 20:00 Uhr die Online-Fortbildung der LPK BW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ statt.

Das Inkrafttreten der neuen Abrechnungsempfehlungen am 1. Juli 2024 hat in Fachkreisen zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung der Neuerungen aufgeworfen. 

Sprechstunde und probatorische Sitzungen teils per Video möglich

Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar beschlossen

(BPtK)

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können seit dem 1. Januar 2025 in Teilen auch per Video durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt. In dem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen.