Nach erfolgreichem Start mit Fokus auf Grundlagen und Gestaltungsspielraum der Psychotherapie mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen durch Stefan Meir ließ der Titel des zweiten Seminars "Aspekte der Indikation und Durchführung einer Psychotherapie – was ist relevant“ mit Sabine Luttinger eine Fortsetzung und Ergänzung des Themas erwarten, um weitere wesentliche Aspekte der Indikationsstellung und Durchführung einer Psychotherapie genauer zu beleuchten.
Dr. Roland Straub Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises begrüßte zunächst die Teilnehmer und zeigte sich beeindruckt angesichts der großen Zahl der Anmeldungen. Diese anhaltende Resonanz zu Beginn der zweiten Fortbildungsreihe mit über 100 Teilnehmer*innen verdeutliche erneut das zunehmende Interesse an der Thematik und die Bereitschaft sich hier als Psychotherapeut*in weiter zu informieren und damit auseinanderzusetzen. Dies – so die Hoffnung - auch mit der Absicht, weiter zu klären, ob bei Nachfrage wegen Therapie für Menschen mit Intelligenzminderung und einer psychischen Störung eine Behandlungszusage vorstellbar wäre und sich gegebenenfalls dann dazu das Formular auf der Homepage herunter zu laden (dieses steht hier) zum Einverständnis der Aufnahme in eine „Therapeutenliste“, die bei regionalen Anfragen an die Kammer helfen soll.
Nach kurzer Würdigung der Referentin und ihrer Verdienste darum, dass sie sich bereits vor der Kammergründung im Jahr 2000 zum Thema engagiert und letztlich mit dazu beigetragen habe, dass es diesen Arbeitskreis gebe und ihrem auch aktuell hohen Engagement im Raum Freiburg, begann Sabine Luttinger ihren Vortrag. Auf der Basis ihrer klar strukturierten Folien erläuterte sie Schritt für Schritt anhand von – wie sie es nannte - „Leitplanken“ und anschaulich dargestellten Leitaspekten, aber auch „Freiräumen“, deren Besonderheiten im Therapieprozess. Dies zunächst mit Fokus auf den anfangs zu klärenden Versorgungsauftrag, den darauffolgenden Indikationsprozess als Klärungs- und Filterprozess, der helfe, die Gestaltung des Behandlungskonzeptes zu entwickeln und dies immer unter Berücksichtigung dessen, was Patientinnen möglicherweise nicht oder nur mit großer Anstrengung bewältigen können.