Pressemitteilung

BPtK: PPP-Richtlinie muss um Qualitätsvorgaben ergänzt werden

G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt den psychiatrischen Kliniken weitere drei Jahre Zeit, die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) vollständig umzusetzen. Bis 2027 reicht es, die Vorgaben weiterhin nur zu 90 Prozent und ab 2028 zu 95 Prozent zu erfüllen. Zudem wurde der Sanktionsfaktor für die Nicht-Erfüllung der Mindestvorgaben um über 60 Prozent abgesenkt.

Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche

Psychotherapeutenschaft positioniert sich für gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz

(BPtK)

Anlässlich der vielen Demonstrationen, mit denen sich derzeit Menschen bundesweit für Demokratie und ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz einsetzen, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): „Demokratie und die Wahrung der Grund- und Menschenrechte sichern den Frieden und die Freiheit aller Menschen in diesem Land. Denn eine freie Entwicklung der Persönlichkeit, wie sie die demokratischen Grundwerte jedem und jeder Einzelnen zusichern, ist die Grundlage für psychische Gesundheit.

Diskriminierung, Hass und Hetze schaden der Psyche – für ein gesellschaftliches Klima der Offenheit, Vielfalt und Toleranz

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW)

Die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer erklären sich solidarisch mit den landesweiten Kundgebungen für Demokratie, Menschenrechte und für eine vielfältige Gesellschaft.

Dr. Dietrich Munz als Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bestätigt

Die Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg wählt neuen Vorstand

(LPK BW)

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Munz ist seit 20 Jahren Mitglied des Kammervorstands, seit 2006 Präsident. Mitglied des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer war er ab 2007. Zum Vizepräsidenten wurde Martin Klett nach 18 Jahren Amtszeit wiedergewählt, Dorothea Groschwitz wurde als Vertreterin der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Petra Neumann und Erik Nordmann. 

Geflüchtete drei Jahre von Psychotherapie auszuschließen, ist fatal

Änderung des AsylbLG erschwert Versorgung und erhöht Kosten

(BPtK)

»Wer von Krieg oder Flucht traumatisiert ist, kann nicht drei Jahre auf eine Psychotherapie warten. Psychisch kranke Menschen benötigen frühzeitig psychotherapeutische Versorgung – unabhängig von der Herkunft“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass Geflüchtete zukünftig drei Jahre eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten sollen, ist eine fatale Entscheidung.“

BPtK: geplantes QS-Verfahren ambulante Psychotherapie nachteilig für Patientenversorgung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Erprobung

(BPtK)

»Das geplante QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird keine Qualitätsverbesserungen bringen, sondern sich sogar nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken. Die Umsetzung wird viel Zeit von Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen, die dringend für die Behandlung von Patient*innen benötigt wird“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die vom IQTIG für das QS-Verfahren entwickelten Instrumente sind schlicht ungeeignet, um die Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern und Verbesserungen anzustoßen.

Nein zur Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheitsleistungen für Asylbewerber*innen

Gemeinsamer Appell von BPtK und Verbänden aus dem Bereich der psychotherapeutischen, psychosozialen und psychiatrischen Versorgung

(BPtK)

Aktuell plant die Bundesregierung, Asylbewerber*innen den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Zukünftig könnte ihnen drohen, dass sie für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen erhalten. Das würde die Versorgungssituation für psychisch erkrankte Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, massiv verschlechtern.

BPtK begrüßt Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen

G-BA erweitert psychotherapeutisches Behandlungsangebot

(BPtK)

»Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Zulassung der Systemischen Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke.

Bundestag beauftragt Regierung: Weiterbildung finanzieren!

Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung liegt nun beim BMG

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinandersetzen. Der Deutsche Bundestag hat heute die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.  

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