Pressemitteilung

Reform abgewürgt – Selbst kleinste Verbesserungen zu viel

BPtK kritisiert G-BA-Beschluss zur PPP-Richtlinie

(BPtK)

Die psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken bleibt noch jahrelang mangelhaft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch minimale Verbesserungen in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verweigert. „Selbst zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag waren dem G-BA des Guten zu viel“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Damit hat der G-BA erneut eine dringend notwendige Reform der psychiatrischen Kliniken abgewürgt.

Straftäter*innen trotz fehlender Deutschkenntnisse behandeln

BPtK zum Entwurf des Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetzes

(BPtK)

Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts plant die Bundesregierung, Straftäter*innen bei fehlenden Deutschkenntnissen eine Suchtbehandlung zu verweigern. Unzureichende Sprachkenntnisse stünden dem Erfolg einer Behandlung entgegen und für den Einsatz von Sprachmittler*innen seien forensische Kliniken nicht geeignet.

Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden

BPtK setzt sich für Erhalt der Neupatientenregelung ein

(BPtK)

Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.

Vergütung der ambulanten Komplexbehandlung deckt nicht Mehraufwand

BPtK: „Neue Versorgung für schwer psychisch Kranke droht zu scheitern“

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Vergütung der neuen ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke für unzureichend. Die Vergütung deckt nicht den Mehraufwand für intensiv-psychotherapeutische Behandlungen mit möglichst durchgehender Erreichbarkeit. Spezifische Gesprächsleistungen im Einzel- und Gruppensetting, die für schwer psychisch Kranke notwendig sind, sind gar nicht vorgesehen, auch nicht für kurzfristige Kriseninterventionen.

Ambulante Komplexversorgung auf nächste Legislatur verschoben

Lauterbach packt notwendige Korrekturen nicht an

(BPtK)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verschiebt die notwendigen Korrekturen an der ambulanten Versorgung schwer psychisch Kranker in die nächste Legislaturperiode.  „Die ambulante Komplexversorgung wird scheitern, wenn nicht kurzfristig gravierende Fehler behoben werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Patient*innen wollen ernst genommen werden

BPtK-Patientenbefragung zur psychotherapeutischen Sprechstunde

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen schätzen Psychotherapeut*innen als direkte und kompetente Ansprechpartner*innen. Das ist das Ergebnis einer Patientenumfrage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die fünf Jahre nach der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde insgesamt 192 Personen zu ihren Erfahrungen befragte. Über 80 Prozent der Patient*innen waren mit der Beratung in der psychotherapeutischen Sprechstunde „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“.

„Das Warten muss jetzt ein Ende haben!“

BPtK fordert dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen seit über 20 Jahren monatelang auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. „Seit der Einführung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung 1999 fehlen unzählige psychotherapeutische Praxen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Überfällig ist eine Reform der Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient. Wer psychisch erkrankt, muss sich deshalb seit mehr als zwanzig Jahren auf eine unzumutbar lange Suche nach einem freien Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeut*in machen.

Musterordnungen, Satzung und Geschäftsordnung gegendert

DPT beschließt, künftig alle Geschlechter anzusprechen

(BPtK)

Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag in Stuttgart verabschiedete Musterordnungen, Satzung und Geschäftsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in veränderter Form. Er beschloss, alle Ordnungen und die Satzung künftig zu gendern. „Es ist bei den Psychotherapeut*innen an der Zeit, auch bei den Musterordnungen alle Geschlechter anzusprechen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Dabei ist ein binäres Geschlechterverständnis überholt. Wir wollten alle Kammermitglieder gleichberechtigt ansprechen. Deshalb haben wir das Gendersternchen gewählt.“

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK fordert schnelles Handeln

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:

Psychotherapeut*innen in die vertragsärztliche Versorgung integriert

Diotima-Ehrenpreis an Dieter Best und Jürgen Doebert

(BPtK)

Dieter Best und Jürgen Doebert erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei herausragende Standesvertreter für ihr Engagement bei der Integration der Psychotherapeut*innen in die vertragsärztliche Versorgung.

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