Pressemitteilung

Keine verpflichtende elektronische Patientenakte

BPtK kritisiert E-PA-Regelungen in Gesetzentwürfen zur Impfpflicht

(BPtK)

Versicherte sollen künftig zulassen, dass die Krankenkassen in ihrer elektronischen Patientenakte (E-Patientenakte) speichern, wenn sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Das sehen beide Gesetzentwürfe zur Einführung einer Corona-Impfpflicht vor. Die Krankenkassen sollen danach den Impf- und Genesenenstatus in der E-Patientenakte speichern, wenn sich die Versicherte* nicht aktiv dagegen ausgesprochen hat (Opt-Out).

Traumatisierten Kindern richtig helfen

www.elternratgeber-fluechtlinge.de auf Ukrainisch und Russisch

(BPtK)

Unter den ukrainischen Flüchtlingen sind viele Kinder und Jugendliche, die Kriegsgreuel erlebt haben. Die Erinnerungen an die fürchterlichen Ereignisse brennen sich häufig in das Gedächtnis ein. Sie vergehen nicht, sondern kehren immer wieder. Kinder und Jugendliche reagieren sehr unterschiedlich und jeweils auf eigene Weise auf Ereignisse, die zu viel für sie waren. Manche ziehen sich zurück. Sie sind niedergeschlagen und traurig. Andere sind sehr unruhig oder viel aktiver als früher. Große Kinder benehmen sich plötzlich wie kleine Kinder. Manchmal machen sie nachts wieder ins Bett.

Flexible Nutzung der Videobehandlung weiterhin erforderlich

BPtK fordert Verlängerung der Corona-Sonderregelungen

(BPtK)

Trotz Höchstständen bei der Corona-Inzidenz sollen nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zum 31. März 2022 die Corona-Sonderregelungen auslaufen. „Die Pandemie ist nicht vorbei. Um Patient*innen zu schützen, müssen Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen weiterhin flexibel per Videobehandlung versorgen können“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung ist in diesen Zeiten unverzichtbar.

Auf Millionen von Flüchtlingen vorbereiten

BPtK verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine. Neben den geplanten Sanktionen ist es notwendig, sich auf die humanitäre Hilfe für Millionen von Flüchtlingen vorzubereiten. Die Flüchtlinge brauchen ausreichende Unterkünfte, Verpflegung und psychosoziale Unterstützung. Polen ist mit der Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge wahrscheinlich überfordert. Deutschland sollte den EU-Nachbarn unterstützen und selbst ukrainische Flüchtlinge aufnehmen. Mehr denn je ist jetzt europäische Solidarität gefordert.

Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen gefährdet

BMG beanstandet Richtlinie zur Komplexbehandlung nicht

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung (KSVPsych-Richtlinie) nicht beanstandet. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist damit die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen gefährdet, weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.

Überflüssige Test- und Dokumentationspflichten

BPtK fordert Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK)

Das novellierte Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, führt zu einer überflüssigen und überbordenden Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen. „Mit einigen Detailregelungen ist der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes steht bereits an, weil dabei zu viel mit der heißen Nadel gestrickt wurde.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK)

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren

BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden

(BPtK)

Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen.

Weiter großer Mangel an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken

G-BA missachtet mit neuer PPP-Richtlinie gesetzlichen Auftrag

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) missachtet mit der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen zu stärken. „Psychiatrische Kliniken haben seit Langem zu wenige Psychotherapeut*innen, um ihre Patient*innen leitlinienorientiert zu versorgen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben

BPtK-Forderungen zur Bundestagswahl

(BPtK)

Traumatisierte Flüchtlinge müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden. Viele leiden aufgrund von lebensbedrohlichen Erlebnissen in ihrem Heimatland oder auf der Flucht unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Dies ist eine schwere psychische Erkrankung, die zu einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Damit gehören sie grundsätzlich zu den Flüchtlingen, für die eine Gefahr für Leib und Leben besteht. „Posttraumatische Belastungsstörungen sind aus fachlicher Sicht ohne Frage als Krankheit anzuerkennen, die eine Abschiebung verhindern kann“, fordert Dr.

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