Pressemitteilung

„Der Schutzraum der Praxis fehlt“

BPtK-Reader: Erfahrungen von Psychotherapeut*innen in der Coronakrise

(BPtK)

Die Coronakrise hat auch die psychotherapeutische Beratung und Behandlung erheblich verändert. Hygieneregeln hielten Einzug in die psychotherapeutische Praxis, Patient*innen in Quarantäne mussten per Videogespräch versorgt werden, tagesklinische Angebote fielen weg. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat diese Entwicklung von Anfang an begleitet und die Erfahrungen mit Psychotherapie im Ausnahmezustand dokumentiert.

Leitfaden für die Prüfung von Gesundheits-Apps veröffentlicht

BfArM-Verzeichnis schafft die erforderliche Transparenz

(BPtK)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Leitfaden zur Prüfung von Gesundheits-Apps, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ihren Patient*innen verschreiben können, veröffentlicht. „Sehr wichtig ist, dass im Verzeichnis erkennbar sein wird, ob die Gesundheits-App bereits auf ihre Wirksamkeit geprüft oder nur zur Probe zugelassen ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Keine vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte

BPtK: Patient*innen brauchen Hoheit über ihre Daten von Anfang an

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte auf Kosten des Datenschutzes, wie sie heute mit der 1. Lesung des Patientendaten-Schutzgesetzes geplant ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann zum 1. Januar 2021 technisch nicht sicherstellen, dass Versicherte die Hoheit über ihre elektronische Patientenakte haben. Dafür wäre insbesondere notwendig, dass sie für einzelne Dokumente, wie z. B. ärztliche Verordnungen, regeln können, wer sie lesen darf.

Corona: Besserer Ausgleich von Honorarausfällen

BPtK fordert Nachbesserungen für Psychotherapeut*innen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert einen besseren Ausgleich von Honorarausfällen für Psychotherapeut*innen. Bislang können Honorarausfälle nur ausgeglichen werden, wenn sie auf einen Rückgang der Patientenzahl (Fallzahl) zurückzuführen sind. In der psychotherapeutischen Versorgung beruhen die Honorarausfälle durch die Corona-Pandemie vor allem auf einer geringeren Behandlungsfrequenz pro Patient*in (Fallwert).

Besserer Schutz homosexueller und transgeschlechtlicher Menschen

BPtK begrüßt Verbot von Konversionsmaßnahmen

(BPtK)

Der Deutsche Bundestag beschließt heute einen besseren Schutz von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. Per Gesetz sind damit Maßnahmen verboten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer minderjährigen Person zu ändern oder zu unterdrücken.

Krisen-Hotlines und zentraler Terminservice

BPtK-Wegweiser für psychisch kranke Menschen in der Coronakrise

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen können in vielen Bundesländern spezielle Video- und Corona-Sprechstunden nutzen, um sich psychotherapeutisch beraten und behandeln zu lassen. Für Termine können sie sich an die bundesweite Hotline 116 117 wenden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg sowie Thüringen bieten zudem eine besondere Krisen-Hotline per Telefon oder Video während der Corona-Pandemie an. „Während der Coronakrise können sich insbesondere Depressionen und Angststörungen entwickeln und verschlimmern“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Land richtet Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen ein

Nummer 0800 377 377 6 ab sofort freigeschalten

(LPK BW)

Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen im Land eine große psychische Belastung. Zu eingeschränkten sozialen Kontakten und möglichen Konflikten zu Hause kommen häufig Fragen, wie es mit dem eigenen Job und der Familie weitergeht. "Mit dieser Situation lassen wir die betroffenen Menschen im Land nicht allein - und bieten ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung", so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (22. April) in Stuttgart.

BPtK: Trotz Corona – Psychotherapeut*innen weiter erreichbar

Beratung und Behandlung kann per Telefon fortgesetzt werden

(BPtK)

Ab sofort können Psychotherapeut*innen die Beratung und Behandlung von psychisch kranken Patient*innen auch telefonisch fortsetzen. „Dies ist eine dringend notwendige bundesweite Lösung, für die Patient*innen, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die Technik für Online-Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Corona: Wie lassen sich Honorarausfälle adäquat ausgleichen?

BPtK begrüßt Krankenhausentlastungsgesetz

(BPtK)

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März mit dem COVID-19-Krankenhausent­lastungsgesetz auch einen finanziellen Schutzschirm für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen beschlossen. Danach können Honorarausfälle infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen werden, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. „Viele unserer Patient*innen setzen ihre Behandlungen vorübergehend aus, weil für sie das Ansteckungsrisiko zu groß ist. Dies kann dazu führen, dass ein großer Teil der Einnahmen einer Praxis wegfällt“, erklärt Dr.

BPtK: Corona erfordert Sprechstunde und Behandlung per Telefon

Auch Quarantäne-Patient*innen benötigen Versorgung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Psychotherapeut*innen Sprechstunde, Probatorik und Behandlung während der Coronakrise auch per Telefon anbieten können. „Patient*innen in Quarantäne sind sonst nicht mehr zu versorgen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Da längst nicht alle Patient*innen die technischen Möglichkeiten haben, sich per Videotelefonat beraten und behandeln zu lassen, ist es notwendig, während der Coronakrise die psychotherapeutische Versorgung grundsätzlich per Telefon zu ermöglichen.

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