Studie

Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Diese Befragung war der erste Teil eines Projekts mit dem Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten.

„Kammer im Gespräch“ in Tübingen

(LPK BW)

Am 07. März lud die Kammer in Kliniken tätige Mitglieder und PiAs zu einer halbtägigen Fortbildung in die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Tübingen ein, Prof. Klingberg, begrüßte die ca. 60 KollegInnen und stellte, Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg), Expertin für interpersonelle Psychotherapie und für die Behandlung chronischer Depressionen (CBASP) vor. Sie berichtete über Ergebnisse einer stationären Therapiestudie zur Behandlung mittels eines modularen Konzeptes.

Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie "Wartezeiten 2018", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. "Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt.

Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 -- Bitte um Beteiligung

(LPK BW)

Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden bleiben ohne erforderliche Hilfe

RKI-Studie zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Leistungen

(BPtK)

Psychotherapeuten oder Psychiater werden von Patienten insbesondere dann um Rat gefragt, wenn sie akute psychische Beschwerden haben. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Inanspruchnahme von Psychotherapeuten und Psychiatern in Deutschland (GEDA 2014/2015-EHIS). In Regionen mit vielen Psychotherapeuten je Einwohner suchen Menschen mit akuten depressiven Beschwerden um 15 Prozent häufiger einen Psychotherapeuten als in Regionen mit wenigen Psychotherapeuten je Einwohner.

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Wie verändern die neuen Regelungen Praxisalltag und Patientenversorgung?

(BPtK)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien - Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember - Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Studie des UKE Hamburg zum Thema "Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK)"

- Bitte um Ihre Unterstützung -

(LPK BW)

Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter und/oder ritueller Gewalt, sind bisher gesellschaftlich, psychotherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt; sie gelten meist als seltene Randerscheinung oder als unvorstellbar. Obwohl Betroffene seit vielen Jahren Unterstützung im psychosozialen Hilfesystem suchen, hält sich diese Annahme und es gibt kaum spezialisierte Angebote. Zudem fehlen Studien, die es erlauben, systematische Aussagen zu spezifischen Begleiterscheinungen, Folgen und Behandlungsansätzen zu machen.

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