Versorgung

Flexiblere Videobehandlung für Psychotherapeut*innen

Mehr Spielraum bei einzelnen Leistungen

(BPtK)

Die Obergrenze für Videobehandlung bei psychotherapeutischen Leistungen wird zum 1. Juli 2022 flexibler gestaltet. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt. Bisher galt eine Begrenzung auf maximal 30 Prozent für jede einzelne Leistungen (GOP) innerhalb eines Quartals. Künftig können einzelne Leistungen auch deutlich häufiger per Video stattfinden, solange die 30-Prozent-Grenze für genehmigungspflichtige Leistungen insgesamt nicht überschritten wird.

LPK-Vertreterversammlung am 26.03.2022

(LPK BW)

Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen gefordert

40. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart

(BPtK)

Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. Mai in Stuttgart forderte von der Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Durch eine finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung müssten außerdem die Weichen für die Zukunft der Profession gestellt werden. Der DPT stellte ferner die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) fertig und beschloss, die Ordnungen und die Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu gendern, um ein weiteres Signal für die gleichberechtigte Ansprache aller Kammermitglieder zu setzen.

„Das Warten muss jetzt ein Ende haben!“

BPtK fordert dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen seit über 20 Jahren monatelang auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis warten. „Seit der Einführung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung 1999 fehlen unzählige psychotherapeutische Praxen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Überfällig ist eine Reform der Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient. Wer psychisch erkrankt, muss sich deshalb seit mehr als zwanzig Jahren auf eine unzumutbar lange Suche nach einem freien Behandlungsplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeut*in machen.

Monatelange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung

Umfrage von rbb|24

(BPtK)

Mehr als 50 Prozent der Patient*innen warten mehr als vier Monate nach dem ersten Kontakt auf eine psychotherapeutische Behandlung. Das hat eine Umfrage vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb|24) bei bundesweit 123 psychotherapeutischen Praxen ergeben. Die Wartezeit war auf dem Land deutlich länger als in der Stadt. Die Hälfte der Praxen in der Stadt gab an, dass die Wartezeit zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn bei mehr als zwei Monaten lag, auf dem Land bei mehr als sechs Monaten.

Gesundheitliche Versorgung von Migrant*innen und Flüchtlingen mangelhaft

SVR-Gutachten fordert Finanzierung der Sprachmittlung

(BPtK)

Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Migrant*innen und Flüchtlingen ist mangelhaft. Das stellt der Sachverständigenrat für Integration und Migration in seinem Jahresgutachten 2022 fest. Ursachen sind unter anderem die nicht ausreichenden psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten und die fehlende Finanzierung von Sprachmittlung. Der Sachverständigenrat kritisiert insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, das Flüchtlingen nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung gewährt.

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK fordert schnelles Handeln

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:

Psychotherapie bei Intelligenzminderung - Besonderheiten der Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung und Autismus-Spektrum-Störungen

Sechste Online-Veranstaltung am 31.05.2022 mit Herman Kolbe

(LPK BW)

Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ (Gesamtprogramm) werden am 31. Mai 2022 mit dem sechsten Beitrag fortgesetzt. Es referiert Hermann Kolbe.

Psychotherapie bei Intelligenzminderung – Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen

5. Veranstaltung des Arbeitskreises – Vortrag Kerstin Lutz

(LPK BW)

Die Ende September 2021 gestarteten Online-Seminare gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises  „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ wurde am 26. April 2022 fortgesetzt. Erneut besuchten über 80 Teilnehmer*innen den nun 5. Fortbildungsabend des Arbeitskreises der LPK BW Psychotherapie für Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen; über ein Drittel war erstmals dabei. Dieses Mal wendete sich Dr. Kerstin Lutz dem wichtigen Thema „Zusammenarbeit mit den Hilfesystemen“ zu. Nach kurzer Einführung in die Anliegen des AK, wie z.B.

Psychotherapie für Flüchtlinge und Migrant*innen sicherstellen

BPtK fordert Sprachmittlung als Leistung der Krankenkassen

(BPtK)

Millionen Menschen fliehen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg. Die Verwüstung ihrer Städte, Gewalt, Tod sowie Kriegsverbrechen sind traumatisierend. Über 300.000 Flüchtlinge aus der Ukraine finden bereits Schutz in Deutschland. Sie brauchen Unterkünfte, Verpflegung, viele von ihnen aber auch medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Die Bundesregierung plant bereits, die finanzielle Grundsicherung der Flüchtlinge durch Hartz IV und Sozialhilfe sicherzustellen. Dies reicht jedoch nicht aus, um eine psychotherapeutische Versorgung zu ermöglichen.

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