Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Erfolgreiche Fortbildung zu besonderen Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlichem und der Beziehung zwischen Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen, zu denen der LPK-Ausschuss für die „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ am 02.04.2022 eine mit etwa 130 Teilnehmern sehr gut besuchte Online-Fachveranstaltung durchgeführt hat.
Videobehandlung nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen
Der zulässige Umfang der Videobehandlung wurde zum 1. April 2022 angepasst. Die bisher geltenden Grenzen der Behandlungsfälle wurden von 20 auf 30 Prozent erhöht. Demnach dürfen künftig maximal 30 Prozent der Patient*innen in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ebenso dürfen nunmehr maximal 30 Prozent einer Leistung innerhalb eines Quartals per Video erbracht werden.
TONI Therapeutische Online-Intervention
Wie bereits berichtet, richtet sich TONI an Psychotherapeut:innen aller Verfahren und umfasst Module zu verschiedenen psychotherapeutischen Inhalten, wie z.B. Selbstwert, Umgang mit Emotionen, Gesundheit oder Achtsamkeit. Psychotherapeut:innen können TONI flexibel in ihren Therapien einsetzen, z.B. um Therapieinhalte zu vertiefen oder zu ergänzen.
Keine verpflichtende elektronische Patientenakte
Versicherte sollen künftig zulassen, dass die Krankenkassen in ihrer elektronischen Patientenakte (E-Patientenakte) speichern, wenn sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Das sehen beide Gesetzentwürfe zur Einführung einer Corona-Impfpflicht vor. Die Krankenkassen sollen danach den Impf- und Genesenenstatus in der E-Patientenakte speichern, wenn sich die Versicherte* nicht aktiv dagegen ausgesprochen hat (Opt-Out).
Gegen das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt
Die vergangenen Samstag tagende Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg fordert in einer Resolution die beiden Vertragspartner im Bewertungsausschuss - die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) - dazu auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen in der Psychotherapie hinsichtlich Videobehandlungen, telefonischer Konsultation und Umwandlung der Gruppenpsychotherapie bei Anhalten der pandemischen Lage unverändert weiterzuführen, zumindest noch im zweiten Quartal, und bitten um einen entsprechenden Bes
Krieg und Flucht: Informationen und psychosoziale Hilfe für Betroffene und Helfende
Das unmittelbare Erleben von Krieg und Flucht kann traumatisierend sein. Insbesondere nach Erfahrungen von Todesangst, massiven Ängsten um Angehörige, starker Ungewissheit und Hilflosigkeit, Alleinsein und Auf-sich-gestellt-sein oder wenn man Verletzungen erlitten oder gar Angehörige verloren hat. Stark belastend ist außerdem das Gefühl, nicht helfen zu können oder gar der Glaube, andere „im Stich gelassen“ zu haben. Auch die Zerstörung des eigenen Zuhauses als sicherer Rückzugsort kann traumatisch sein, ebenso der Verlust von wichtigen persönlichen Dingen, die unwiederbringlich sind.
Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes
Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die zu einer Aufhebung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen führen, sind am 19. März 2022 in Kraft getreten. Die Länder dürfen weiterhin Regelungen zum Infektionsschutz treffen.
ExpertInnen-Befragung zu Auswirkungen von Covid-19 und Lockdowns
Für eine Untersuchung an der Professur für Pädagogische und Entwicklungspsychologie der TU-Chemnitz, werden ExpertInnen gesucht, insbesondere PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, welche Therapie in Zeiten von Covid-19 angeboten haben und anbieten und sich bereit erklären, an einer 15-minütigen Onlinebefragung teilzunehmen.
Thema der Untersuchung sind Auswirkungen von Covid-19 und den damit verbundenen Lockdowns auf psychologische und pädagogisch-psychologische Beratungsangebote und Therapie.
Traumatisierten Kindern richtig helfen
Unter den ukrainischen Flüchtlingen sind viele Kinder und Jugendliche, die Kriegsgreuel erlebt haben. Die Erinnerungen an die fürchterlichen Ereignisse brennen sich häufig in das Gedächtnis ein. Sie vergehen nicht, sondern kehren immer wieder. Kinder und Jugendliche reagieren sehr unterschiedlich und jeweils auf eigene Weise auf Ereignisse, die zu viel für sie waren. Manche ziehen sich zurück. Sie sind niedergeschlagen und traurig. Andere sind sehr unruhig oder viel aktiver als früher. Große Kinder benehmen sich plötzlich wie kleine Kinder. Manchmal machen sie nachts wieder ins Bett.