Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Befürchtungen, Belastungen und Bedürfnisse von Fachkräften in der Arbeit mit traumatisierten Kindern- und Jugendlichen

Online-Studie der Uni Marburg mit Bitte um Beteiligung

(LPK BW)

Für eine Online-Befragung zum Thema Befürchtungen, Belastungen und Bedürfnissen im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen sucht die Universität Marburg Fachkräfte, die aktuell als Mitarbeitende des Pflege- und Erziehungsdienstes in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen bzw.

BPtK setzt Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung fort

Online-Veranstaltung am 4. Mai 2022 zu Abhängigkeitserkrankungen

(BPtK)

Schwerpunkt der dritten Veranstaltung am 4. Mai 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen. Hintergrund sind die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Aufgaben der Psychotherapeut*innen in der ambulanten Komplexbehandlung. Aus der Perspektive von Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und weiteren Gesundheitsberufen und Einrichtungen der Suchthilfe wird dargestellt, wie eine vernetzte Versorgung ausgestaltet werden kann.

Die meisten Gesundheits-Apps noch ohne nachgewiesene Wirksamkeit

TK veröffentlicht DiGA-Report 2022

(BPtK)

Mittlerweile können 28 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verordnet werden. Ihre Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nur acht der zugelassenen Gesundheits-Apps konnten bislang jedoch ihre Wirksamkeit nachweisen. Bei den übrigen fehlt noch der Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien. Das stellt der DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) fest.

LPK-Vertreterversammlung am 26.03.2022

(LPK BW)

Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.

Erfolgreiche Fortbildung zu besonderen Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Etwa 130 Teilnehmer beim Online-Fachtag der LPK BW

(LPK BW)

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut*in und Kind/Jugendlichem und der Beziehung zwischen Therapeut*in und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen, zu denen der LPK-Ausschuss für die „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ am 02.04.2022 eine mit etwa 130 Teilnehmern sehr gut besuchte Online-Fachveranstaltung durchgeführt hat.

Videobehandlung nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen

Begrenzungen zum 1. April auf 30 Prozent angehoben

(BPtK)

Der zulässige Umfang der Videobehandlung wurde zum 1. April 2022 angepasst. Die bisher geltenden Grenzen der Behandlungsfälle wurden von 20 auf 30 Prozent erhöht. Demnach dürfen künftig maximal 30 Prozent der Patient*innen in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ebenso dürfen nunmehr maximal 30 Prozent einer Leistung innerhalb eines Quartals per Video erbracht werden.

TONI Therapeutische Online-Intervention

Infoveranstaltung am 26.4. für LPK-Mitglieder in der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW)

Wie bereits berichtet, richtet sich TONI an Psychotherapeut:innen aller Verfahren und umfasst Module zu verschiedenen psychotherapeutischen Inhalten, wie z.B. Selbstwert, Umgang mit Emotionen, Gesundheit oder Achtsamkeit. Psychotherapeut:innen können TONI flexibel in ihren Therapien einsetzen, z.B. um Therapieinhalte zu vertiefen oder zu ergänzen.

Keine verpflichtende elektronische Patientenakte

BPtK kritisiert E-PA-Regelungen in Gesetzentwürfen zur Impfpflicht

(BPtK)

Versicherte sollen künftig zulassen, dass die Krankenkassen in ihrer elektronischen Patientenakte (E-Patientenakte) speichern, wenn sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Das sehen beide Gesetzentwürfe zur Einführung einer Corona-Impfpflicht vor. Die Krankenkassen sollen danach den Impf- und Genesenenstatus in der E-Patientenakte speichern, wenn sich die Versicherte* nicht aktiv dagegen ausgesprochen hat (Opt-Out).

Gegen das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt

Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

(LPK BW)

Die vergangenen Samstag tagende Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg fordert in einer Resolution die beiden Vertragspartner im Bewertungsausschuss - die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) - dazu auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen in der Psychotherapie hinsichtlich Videobehandlungen, telefonischer Konsultation und Umwandlung der Gruppenpsychotherapie  bei Anhalten der pandemischen Lage unverändert weiterzuführen, zumindest noch im zweiten Quartal, und bitten um einen entsprechenden Bes

abonnieren