Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten während des „Psychiatriejahrs“ ab September 2020 eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat, was für viele eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellt. Für Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkassen müssen diese Mindestvergütung refinanzieren, unabhängig von dem tatsächlichen Entgelt, das die Kliniken zahlen. Dies regelt der neue § 3 Absatz 3 Nummer 7 der Bundespflegesatzverordnung.
Nachrichten 2019
Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten
Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten oder Störungen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt deshalb nachdrücklich den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Danach sollen grundsätzlich bei unter 18-jährigen sogenannte Konversionsbehandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität verboten werden.
Studie „Persönlichkeitsmerkmale und emotionale Kompetenzen von Psychotherapeut*innen“
Schreiben der Studienverantwortlichen der Universität des Saarlandes:"Liebe (angehende) Psychotherapeuten*innen, wir, Dr. Elisabeth Hahn (PP, TfP), Dr. Michaela Rohr (i.A. AP & TfP) & Prof. Tanja Michael (PP, VT) von der Universität des Saarlandes führen derzeit eine groß angelegte Studie zum Thema „Persönlichkeitsmerkmale und emotionale Kompetenzen von Psychotherapeut*innen“ durch.
Ein Verbot der Tabakwerbung reicht nicht aus
Im Deutschen Bundestag zeichnet sich eine Mehrheit für ein Tabakwerbeverbot in Deutschland ab. Damit würde Deutschland als letztes EU-Land die Werbung für Tabak auf Kinoleinwänden, Plakaten und Litfaßsäulen verbieten. „Ein Verbot der Tabakwerbung ist eine längst überfällige Maßnahme. Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Es ist an der Zeit, die Werbung für dieses Suchtmittel zu untersagen“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Aber Deutschland hat auch ein Alkoholproblem.“
Auf direktem Weg in die Gesundheitspolitik
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nutzt ab heute Twitter als direkten Weg in die Gesundheitspolitik. Unter @BPtKpolitik kommuniziert sie zentrale Botschaften an Bundestagsabgeordnete, gesundheitspolitische Verbände und die Fachpresse.
Ablauf von Akkreditierungen
Beachten Sie bitte, dass alle „alten“ Akkreditierungen von Intervisionsgruppen, Supervisionen, Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen und IFA-Gruppen (C2-Veranstaltungen), die vor dem 01.07.2015 erfolgt sind, am 30.06.2020 ihre Gültigkeit verlieren.
Psychologie kriegstraumatisierter Menschen
Am 29. November 2019 wurde Prof. Dr. Thomas Elbert von der Universität Konstanz in Berlin der Deutsche Psychologie Preis 2019 verliehen. „Mit dem Preis würdigen wir seine einzigartige Forschung, in der er neuropsychologische Grundlagenwissenschaften mit der Entwicklung psychotherapeutischer Innovationen für den Einsatz in Krisengebieten verknüpft“, erklärte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), für die vier Trägerorganisationen des Psychologiepreises.
Zu wenig Hilfe für psychisch kranke Flüchtlinge
Flüchtlinge fragen in Psychosozialen Zentren stärker denn je Beratung und Hilfe nach. Doch die Zentren können den Bedarf bei Weitem nicht decken. Dies zeigt der neue Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).
Petition für eine bessere Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Sie soll den Gesetzgeber dazu bewegen, „eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Versorgung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken zu gewährleisten“. Unterstützer können die Petition bis zum 24. Dezember 2019 unterschreiben. Kommen bis dahin 50.000 Unterschriften zusammen, ist die Petition Anlass einer öffentlichen Diskussion im Petitionsausschuss des Bundestags.
Gruppentherapie ohne Gutachterverfahren
Für eine ausschließliche Gruppentherapie ist seit dem 23. November 2019 kein Gutachterverfahren mehr notwendig. Das hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Die Regelung ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dies gilt trotz des Widerspruchs zu den noch bestehenden Regelungen in der Psychotherapie-Richtlinie, die noch nicht angepasst wurden. Die gesetzliche Regelung hat hier Vorrang.