Depressionen wurden 2017 um 26 Prozent häufiger diagnostiziert als 2009. 2017 erhielt etwa jeder sechste gesetzlich Krankenversicherte mindestens eine Diagnose einer depressiven Erkrankung. Allerdings beträgt der Anteil der ungenauen („unspezifischen“) Diagnosen immer noch 42 Prozent und ist damit viel zu hoch. Hausärzte stellten rund 60 Prozent der Depressionsdiagnosen. Von ihnen stammen auch 70 Prozent der unspezifischen Diagnosen. Bei fachspezifischen Ärzten und Psychotherapeuten lag der Anteil nur bei 6 Prozent.
Nachrichten 2019
Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft getreten
Am 30. Juni 2019 ist die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geänderte Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft getreten. Anders als die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sah das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keinen Grund, den G-BA-Beschluss zu beanstanden.
Bitte um Teilnahme: Projekt „Suizidprävention Deutschland”
Die Projektgeschäftsstelle „Suizidprävention Deutschland – Aktueller Stand und Perspektiven“ Deutsche Akademie für Suizidprävention e.V. (DASP) bittet die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg um Teilnahme an der Onlinebefragung.
Hier das Anschreiben der Projektleitung: "Sehr geehrte Damen und Herren,
Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.
Prävention und Frühintervention bei Alkoholerkrankungen
(English Version available on http://www.npce.eu/)
Zum Tod von Trudi Raymann
Trudi Raymann war Diplompädagogin und analytische und tiefenpsychologisch orientierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Nach dem Studium der Sozialpädagogik in Tübingen war sie langjährig an psychologischen Beratungsstellen tätig und seit 1994 niedergelassen in eigener Praxis in der Stuttgarter Innenstadt. Als Mitglied des Errichtungsvorstandes und des ersten Vorstandes war sie zwischen 2000 und 2005 sehr intensiv am Aufbau der Kammer beteiligt und sie war bis zuletzt (2018) Mitglied der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg.
Genderaspekte in Prävention und Versorgung
Psychische Auffälligkeiten zeigen sich bei Mädchen und Jungen unterschiedlich. Jungen äußern ihre Probleme mehrheitlich nach außen, z. B. in Form von expansivem oder aggressivem Verhalten. Mädchen hingegen richten ihre Probleme vorwiegend nach innen, wirken eher traurig und ziehen sich zurück. Ob Mädchen, Jungen und ihre Familien bei psychischen Auffälligkeiten unterschiedlich angesprochen und behandelt werden sollten oder sogar müssen, war Thema eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 16. Mai 2019 in Berlin.
Patienten vor Fehlbehandlungen schützen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung wirksam unterstützen können. Der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgunggesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.
Schutz von psychisch kranken Menschen nicht ausreichend
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die elektronische Patientenakte, wie sie bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patienten notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychisch kranke Menschen müssen im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt.
Willkürliche Berechnung und formaler Fehler
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 die Bedarfsplanungs-Richtlinie geändert. Er hat damit den gesetzlichen Auftrag zur Anpassung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, der ihm 2015 erteilt wurde, nicht ausreichend umgesetzt. Zum einen unterschätzt die Richtlinie massiv den wissenschaftlich und fachlich festgestellten Bedarf. Zum anderen hat der G-BA statt eines tatsächlichen Morbiditätsfaktors lediglich einen zusätzlichen Demografiefaktor eingeführt.