Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Kinder- und Jugendgesundheit in Pandemiezeiten stärken

Gemeinsame Empfehlungen von BMG und BMSFSJ

(BPtK)

Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie haben junge Menschen besonders stark getroffen. Vor allem diejenigen, die bereits ohnehin unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, haben unter den Kita- und Schulschließung sowie Kontaktbeschränkungen besonders gelitten. Um Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor negativen Pandemiefolgen zu schützen, hat eine Arbeitsgruppe von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesfamilienministerium (BMSFSJ) gemeinsame Empfehlungen vorgelegt.

60 Prozent mehr Kinder und Jugendliche wegen Übergewicht stationär behandelt

DAK-Kinder- und Jugendreport 2021 zu Corona-Folgen

(BPtK)

Im Jahr 2020 wurden rund 60 Prozent mehr Kinder und Jugendliche wegen starkem Übergewicht (Adipositas) in Krankenhäusern behandelt als im Vorjahr. Auch die stationären Behandlungen von stark untergewichtigen jungen Menschen nahmen um 35 Prozent zu. Ebenso erhöhte sich die Anzahl der Behandlungen von Essattacken mit anschließendem Erbrechen (Bulimie) und Magersucht um zehn Prozent. Waren diese Zahlen während des ersten Lockdowns (Frühjahr 2020) meist noch rückläufig, stiegen sie während des zweiten Lockdowns (November bis Dezember 2020) im Vergleich zum Vorjahr rapide an.

Info-Portal zu Depression für Kinder und Jugendliche

Webseite www.ich-bin-alles.de

(BPtK)

Bereits vor der Corona-Pandemie litt jede zehnte Minderjährige* unter depressiven Beschwerden. Die Pandemie hat das noch verstärkt: Der Anteil an Kindern und Jugendlichen mit depressiven Symptomen liegt mittlerweile bei 15 Prozent. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des LMU Klinikums München hat deshalb in Partnerschaft mit der Beisheim Stiftung die Website www.ich-bin-alles.de entwickelt.

Ambulante Komplexbehandlung für schwer psychisch kranke Menschen geregelt

G-BA beschließt Richtlinie für Versorgung in multiprofessionellen Netzverbünden

(BPtK)

Für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue ambulant-intensive Komplexbehandlung geregelt. Die neue Richtlinie soll eine aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Behandlung und Betreuung sicherstellen. Künftig kann dadurch den oft chronisch kranken Patient*innen mit wiederkehrenden psychischen Krisen ein intensivtherapeutisches Angebot gemacht und ein stabileres und selbstständigeres Leben unterstützt werden, sodass stationäre Behandlungen möglichst vermieden werden.

Neue BPtK-Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht“

Welche Leitlinien sind wichtig, bereits veröffentlicht oder geplant?

(BPtK)

Zu den meisten psychischen Erkrankungen liegen mittlerweile evidenzbasierte Leitlinien vor. Viele empfehlen psychotherapeutische Behandlungen als Mittel der Wahl. Auch deshalb ist Psychotherapie in der ambulanten und stationären Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht mehr wegzudenken.

Weiter großer Mangel an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken

G-BA missachtet mit neuer PPP-Richtlinie gesetzlichen Auftrag

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) missachtet mit der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen zu stärken. „Psychiatrische Kliniken haben seit Langem zu wenige Psychotherapeut*innen, um ihre Patient*innen leitlinienorientiert zu versorgen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben

BPtK-Forderungen zur Bundestagswahl

(BPtK)

Traumatisierte Flüchtlinge müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden. Viele leiden aufgrund von lebensbedrohlichen Erlebnissen in ihrem Heimatland oder auf der Flucht unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Dies ist eine schwere psychische Erkrankung, die zu einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Damit gehören sie grundsätzlich zu den Flüchtlingen, für die eine Gefahr für Leib und Leben besteht. „Posttraumatische Belastungsstörungen sind aus fachlicher Sicht ohne Frage als Krankheit anzuerkennen, die eine Abschiebung verhindern kann“, fordert Dr.

Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell absichern

BPtK-Forderung an die nächste Bundesregierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell zu fördern. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung in Theorie, Selbsterfahrung und Supervision nicht selbst bezahlen müssen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken

BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung

(BPtK)

Die nächste Bundesregierung muss die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken und die Früherkennung von psychischen Erkrankungen verbessern. „Wir erwarten mehr als Lippenbekenntnisse,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir brauchen insbesondere bei den Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter verlässliche und gemeinsame Lösungsstrategien der Länder.“

E-Patientenakte: Bisher unausgereift und nicht ausreichend datensicher

BPtK-Wahl-Prüfstein: Ausdrückliche Zustimmung zur E-Akte notwendig

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die elektronische Patientenakte bisher weder für technisch ausgereift noch für ausreichend datensicher. Bislang ist es nicht möglich, dass Patient*innen Dokumente in der E-Patientenakte nur für einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen freigeben. Außerdem sollte das Einloggen in die E-Akte genauso sicher geschützt sein wie ein Online-Bankkonto. Dafür ist es notwendig, dass das Lesen und Speichern in der E-Akte nur mit einem zusätzlichen, aktuell generierten Passwort möglich ist (TAN-Nummer).

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