Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Fortbildung: Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ausgewählte Abrechnungsfragen zum EBM

(LPK BW)

Fortbildungsveranstaltung mit Dipl.-Psych. Dieter Best am Freitag, den 22.11.2019, 14.00 - 17.00 Uhr in der Stuttgarter LPK BW-Geschäftsstelle (Jägerstraße 40, Eingang West). Die Veranstaltung vermittelt in verständlicher Form, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Es werden die rechtlichen Voraussetzungen der GOP sowie sämtliche, den PP und KJP zur Verfügung stehenden Abrechnungspositionen erläutert. Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Beitrag: 40€ (begrenzte Teilnehmerzahl).

„Wege zur Psychotherapie“ – jetzt auch auf Englisch und Türkisch

BPtK-Patientenbroschüre bietet grundlegende Informationen

(BPtK)

Die BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ ist jetzt auch auf Englisch und Türkisch erhältlich. Sie bietet grundlegende Informationen darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.

Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht

2. Auflage der Mindestanforderungen veröffentlicht

(BPtK)

Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode wurden deshalb fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen vier Jahre machten eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht notwendig. Die Überarbeitungen betreffen insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss und das Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 Absatz 2 FamFG).

Personalmangel in der Psychiatrie führt zu mehr Zwangsmaßnahmen

Ver.di veröffentlicht Versorgungsbarometer Psychiatrie 2019

(BPtK)

Zu wenig Personal führt in psychiatrischen Krankenhäusern zu mehr Zwangsmaßnahmen. Das ist ein zentrales Ergebnis des „Versorgungsbarometers Psychiatrie 2019“. Dafür befragte ver.di über 2.000 Beschäftigte aus knapp 170 Krankenhäusern. Drei von vier Beschäftigten hatten in den letzten vier Wochen mindestens eine Zwangsmaßnahme miterlebt, die Hälfte mindestens wöchentlich. 60 Prozent der Befragten glauben, dass „ungefähr die Hälfte“ oder „fast alle“ dieser Zwangsmaßnahmen mit einer besseren Personalausstattung vermeidbar gewesen wären.

Erhebung zur PiA-Studie 2019 abgeschlossen

Erste Ergebnisse

(LPK BW)

Für die im Frühsommer im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt haben sich über 2.500 PiAs im Erhebungszeitraum vom 15.5.-30.6.2019 beteiligt. Die Studie wurde gemeinsam mit der Medical School Hamburg (MSH) mit Unterstützung der beiden Masterstudierenden Katharina Niedermeier und Lilian Hartmann unter Leitung von Dr. Rüdiger Nübling konzipiert und durchgeführt. Sie lehnt sich inhaltlich an frühere Studien, u.a.

Prüfbericht 2018 und Haushaltsplan 2020

Bekanntmachung über die Auslage des Prüfberichtes 2018 sowie des Haushaltsplanes 2020 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW)

Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2018 und der prospektive Haushaltsplan 2020 in der Zeit vom 22.10.-19.11.2019 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711- 674470-0) oder per E-Mail (info [at] lpk-bw.de).

Neues Disease-Management-Programm für Patienten mit chronischen Depressionen

G-BA schließt Psychotherapeuten als Koordinatoren der Behandlung aus

(BPtK)

Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen können sich künftig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm – DMP) behandeln lassen. Die inhaltlichen Anforderungen für das neue DMP hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 15. August 2019 beschlossen und hat damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mittlerer bis schwerer Ausprägung.

Online-Befragung von ver.di zur Versorgungsqualität in der Psychiatrie

Welche Versorgung ist mit der aktuellen Personalausstattung möglich?

(BPtK)

Im Herbst soll der Gemeinsame Bundesausschuss Mindeststandards für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken beschließen, die eine leitliniengerechte Versorgung ermöglichen. Es wird befürchtet, dass die Vorgaben noch unter denen der Psychiatrie-Personalverordnung bleiben und die pflegerischen und psychotherapeutischen Versorgungsmängel in der Psychiatrie weiter bestehen bleiben.

Online-Befragung zu Suizidalität

BPtK empfiehlt, das Präventionsprojekt zu unterstützen

(BPtK)

Jedes Jahr versterben in Deutschland 10.000 Menschen durch Suizid. Das Projekt „Suizidprävention Deutschland“ will Defizite beschreiben und Empfehlungen entwickeln. Es ist eine Initiative des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland und der Deutschen Akademie für Suizidprävention und wird vom Bundesgesundheitsministerium gefördert (https://www.akademie-suizidpraevention.de).

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