Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Neuerungen in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung

Broschüre (FAQs) erweitert und aktualisiert

(LPK BW)

Nach wie vor ist es für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen bzw. deren Angehörige besonders schwierig einen ambulanten Therapieplatz zu finden. Immer mehr Anfragen werden aktuell dazu an die Kammer gerichtet, hier weiterzuhelfen. Um die unbefriedigende Versorgungssituation zu verbessern, wurde bereits 2015 ein Arbeitskreis von Expertinnen und Experten einberufen, der sich seitdem regelmäßig trifft, regionale Fortbildungen organisiert, Qualitätszirkel initiiert und aufbaut.

Impfpflicht auch für Psychotherapeuten

Bundestag beschließt Masernschutzgesetz

(BPtK)

Der Gesetzgeber hat heute eine Impfplicht gegen Masern auch für Psychotherapeuten beschlossen. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sehen vor, dass Personen, die nach 1970 geboren sind und in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen. Zu den Einrichtungen zählen z. B. auch Krankenhäuser, Rehakliniken sowie psychotherapeutische und ärztliche Praxen. Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. März 2020 in Kraft.

Neue Praxis-Info „Videobehandlung“

BPtK gibt Empfehlungen für den Praxisalltag

(BPtK)

Seit dem 1. Oktober 2019 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auch per Video behandeln. Eine Videobehandlung kann sich nach psychotherapeutischer Indikationsstellung anbieten, zum Beispiel bei Patienten, die aufgrund körperlicher Erkrankungen nicht regelmäßig eine Praxis aufsuchen können.

Bundesrat stimmt Reform der Psychotherapeutenausbildung zu

BPtK: „Wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet“

(BPtK)

„Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten künftig die Approbation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet wurde“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Reform der Psychotherapeutenausbildung, der heute der Bundesrat zugestimmt hat.

Forschungsprojekt zur Situation junger Geflüchteter, die als problematisch, nicht integrierbar oder schwer erreichbar gelten

Bitte um Beteiligung - Forschungsprojekt an der PH Freiburg

(LPK BW)

Für ein aktuelles Forschungsprojekt an der PH Freiburg (Prof. Dr. Albert Scherr/Helen Breit M.A.), gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, (Laufzeit: Oktober 2019 – Dezember 2020) bitten wir um Kenntnis und ggf. um Beteiligung.

Opfer von Stalking und Menschenhandel künftig besser abgesichert

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Reform des sozialen Entschädigungsrechts, nach der künftig auch Opfer psychischer Gewalt entschädigt werden sollen. Damit können auch beispielsweise Opfer von schwerem Stalking und Menschenhandel Leistungen erhalten. Bislang haben Opfer von Gewalttaten nur dann Leistungen erhalten, wenn es durch einen tätlichen Angriff zu gesundheitlichen Schäden gekommen ist. „Mit der Reform erhalten endlich auch Opfer psychischer Gewalt eine soziale Absicherung“, erklärt BPtK-Präsident Dr.

Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Richtlinie

(BPtK)

Nach dem Beschluss der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Oktober nun den genauen Richtlinientext veröffentlicht. Für die Richtlinie wurden die Regelungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) übernommen mit wenigen Anpassungen. Nach über fünfjähriger Beratungszeit ist das ein beschämendes Ergebnis, das vor allem zulasten der Patienten geht.

Leitlinien in der KJP-Praxis: das Projekt STAR-Train

Leitliniengerechter Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhalten (NSSV) bei Kindern und Jugendlichen

(LPK BW)

Unter der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm unter Leitung von Prof. Jörg M. Fegert momentan Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zum leitliniengerechten Umgang mit nicht-suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) entwickelt, an welchen während der Projektlaufzeit kostenlos teilgenommen werden kann.

1. Lesung: Reform des sozialen Entschädigungsrechts

Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

(BPtK)

Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vor, das morgen in 1. Lesung im Bundestag beraten wird. Es ist geplant, dass Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten. Über Traumaambulanzen soll flächendeckend ein niedrigschwelliger Zugang sichergestellt werden. Neben Opfern tätlicher Gewalt sollen Opfer psychischer Gewalt entschädigt werden. Damit können zukünftig auch Opfer beispielsweise von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten.

Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen

BPtK zur Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“

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