In letzter Zeit haben sehr kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen deutlich zugenommen. Deren Bearbeitung führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, weshalb wir auf folgende ab dem 01.03.2021 geltende Regelungen hinweisen:
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Immer mehr Student*innen geraten an ihre psychischen Grenzen
Student*innen geraten immer mehr an ihre psychischen Grenzen. Dies wird durch die Corona-Pandemie nochmals verstärkt. Der Anteil, der angibt, psychisch beeinträchtigt zu sein, ist in diesem Jahr auf zehn Prozent gestiegen. 2012 waren es noch drei Prozent, 2016 sieben Prozent. Das geht aus den regelmäßigen Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks und einer Corona-Sonderbefragung hervor. Die Zahlen teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit (BT-Drucksache 19/26331).
Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe weiter ausbauen
Die Kinder- und Jugendhilfe soll modernisiert und stärker an die Lebenssituation und die Bedarfe von Kindern und ihren Familien angepasst werden. Das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (BT-Drs. 19/26107), zu dem heute eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfindet. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel künftig für alle Kinder zuständig sein, unabhängig davon, ob sie unter körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen leiden.
BPtK fordert Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung muss kurzfristig deutlich ausgeweitet werden. Deshalb sollten auch Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten.
Bis hierhin und nicht weiter? Wie viel Internet ist okay?
Eltern beobachten manchmal mit Sorge, wie viel Aufmerksamkeit und Lebenszeit ihre Kinder ihrem Smartphone schenken. Manchmal scheint ihnen die Welt im Netz wichtiger zu sein als die reale Welt. Und es stellen sich ganz grundsätzliche Fragen: Wie verändert die neue digitale Welt der Information, des Spiels und Zeitvertreibs, des Sich-Selbst-Findens, des Zusammenfindens und des Abgrenzens die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen? Was ist normal und gehört heute einfach dazu? Was ist noch gesund und was zu viel des Abtauchens in virtuelle Welten?
LPK goes Twitter
Seit dem 11. Februar hat die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nun auch einen Twitter-Auftritt. Sie können ihm auf Twitter unter @lpkbw folgen.
Fast jedes dritte Kind ist psychisch auffällig
Weit über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leiden unter dem erneuten Lockdown während der zweiten Coronawelle. Fast jedes dritte Kind ist momentan psychisch auffällig, vor der Pandemie traf dies nur auf jedes fünfte Kind zu. Zugenommen haben vor allem Ängste und psychosomatische Beschwerden. Kinder sind niedergeschlagen, gereizt, haben Kopf- oder Bauchschmerzen oder können nicht einschlafen.
Corona-Schutzimpfung auch für schwer psychisch kranke Menschen
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig mit „hoher Priorität“ eine Corona-Schutzimpfung beanspruchen. Erstmals gehören auch Menschen mit einer bipolaren Störung, Schizophrenie oder schwerer Depression zu der Gruppe mit hoher Priorität auf eine Schutzimpfung.
Systemische Therapie seit Jahresanfang Leistung der Beihilfe
Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt die Beihilfe, die Krankenversicherung der Beamt*innen, die Kosten für die Systemische Therapie. Auch die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu geregelt. Als gravierende Einschränkung bleibt allerdings: Die Beihilfe bezahlt weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden. Außerdem dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) aller anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nur noch unter 18-Jährige behandeln.
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Am 1. Januar 2021 ist eine umfassende Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Für die psychotherapeutischen Leistungen der Beihilfe wurden einige Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung endlich übernommen. Die Kurzzeittherapie (KZT) kann nun ohne Genehmigungs- und Gutachterverfahren, die Akutbehandlung nun ohne die gleichzeitige Beantragung eines Gutachtens für eine Langzeittherapie (LZT) durchgeführt werden. Die Beihilfe bezahlt aber weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden!