Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Mitgliederumfrage zu Beratungen der Krankenkassen

(LPK BW)

Die BPtK und die LPKen möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und haben niedergelassene Kolleg*innen um Unterstützung gebeten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen. Darüber hinaus auch zu Problemen in anderen Bereichen, wie dem Versorgungsmanagement, im Rahmen dessen die Krankenkassen Unterstützungsleistungen anbieten dürfen.

PiA-Treffen in der LPK-Geschäftsstelle

(LPK BW)

Die beiden PiA-Vertreterinnen der LPK Baden-Württemberg, Anna Stylianupoulou und Alexandra König, hatten am 1. Februar 2020 gemeinsam mit LPK-Vorstandmitglied Birgitt Lackus-Reitter die PiA-Mitglieder der Kammer zu einem Treffen in die Geschäftsstelle der LPK BW eingeladen. Als Gast war auch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz anwesend. Dieser referierte zunächst über die Struktur der Kammer, ihre Aufgaben, Ziele und Pflichten als Vertretung der Psychotherapeut*innen im Land und als Körperschaft öffentlichen Rechts.

Ablauf von Akkreditierungen

(LPK BW)

Beachten Sie bitte, dass alle „alten“ Akkreditierungen von Intervisionsgruppen, Supervisionen, Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen und IFA-Gruppen (C2-Veranstaltungen), die vor dem 01.07.2015 erfolgt sind, am 30.06.2020 ihre Gültigkeit verlieren. Falls die Veranstaltungen noch laufen sind deshalb rechtzeitige Neubeantragungen erforderlich! Weitere Infos dazu unter: https://www.lpk-bw.de/news/2019/ablauf-von-akkreditierungen

Neue Maßstäbe in der psychotherapeutischen Versorgung

Bundesrat stimmt Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen zu

(BPtK)

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen mit eigenen Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, tritt die Verordnung am 1. September 2020 in Kraft. „Psychotherapeut*innen werden unter Beachtung der Patientensicherheit künftig bereits im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums wissenschaftlich und praktisch so umfangreich für die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde ausgebildet, dass sie eine Approbation erhalten können“, erklärt Dr.

Kompetente Ersteinschätzung bei psychischen Notfällen sicherstellen

BPtK zur Reform der Notfallversorgung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Schaffung neuer Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern, die gemeinsam von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern getragen werden. „In psychischen Krisen oder Notfällen bleibt vielen Patient*innen bisher nur der Weg zum psychiatrischen Krankenhaus“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Einheitliche und flächendeckende Anlaufstellen für Menschen mit ‘psychischen‘ Notfällen fehlen.“

Patient*innen im Umgang mit psychischen Erkrankungen stärken

Fachtagung der Allianz für Gesundheitskompetenz am 4. Februar 2020

(BPtK)

Unter dem Motto „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ findet am 4. Februar 2020 eine große Fachtagung der „Allianz für Gesundheitskompetenz“, der auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angehört, statt. „Jede Zweite* verfügt nur über eine begrenzte Gesundheitskompetenz und hat Probleme damit, Informationen zu finden, zu verstehen und für die eigene Gesundheit zu nutzen. Dies trifft auch auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zu“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Gutachter*innen lehnen einheitliche ambulante Gebührenordnung ab

Neue Gebührenordnung für Ärzte notwendig

(BPtK)

Eine einheitliche ambulante Gebührenordnung für die gesetzliche und private Krankenversicherung ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) in einem Gutachten, das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt war. Stattdessen wird eine partielle Harmonisierung der beiden Gebührenordnungen empfohlen, insbesondere zur gemeinsamen Beschreibung der einzelnen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen.

Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen - Bitte um Mithilfe

(LPK BW)

Die BPtK sowie die Landespsychotherapeutenkammern möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und Sie als niedergelassene Kollegin oder Kollege dabei um Unterstützung bitten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen.

Trauer um Ute Steglich

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg trauert um ihr Gründungsmitglied Ute Steglich. Sie verstarb am 19. Januar 2020 nach längerer Krankheit.

(LPK BW)

Nach mehrjähriger Tätigkeit als Angestellte in Beratungsstelle, Schule und heilpädagogischem Heim hatte sie sich bereits 1985 vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes selbständig gemacht und in eigener Praxis gearbeitet. Seit dieser Zeit hat sie sich berufspolitisch im Vorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg des BDP sowie in verschiedenen Sektionen des Verbandes und dem Bundesvorstand engagiert und kämpfte für die Anerkennung der psychologischen Psychotherapie als eigenständige Kassenleistung.

Arbeitnehmer*innen in Leiharbeit sind häufiger psychisch krank

Antwort auf eine Kleine Anfrage Der Linken

(BPtK)

Leiharbeiter*innen sind in einem allgemein schlechten Gesundheitszustand und leiden häufiger unter Depressionen und Burnouts. Dies stellt das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Der Linken „Auswirkungen atypischer Beschäftigung auf die Gesundheit“ fest. Die Bundesregierung hält dazu fest: „Längsschnittstudien […] verweisen darauf, dass es sich um kausale Zusammenhänge handeln könnte“ (Bundestagsdrucksache 19/16172, Seite 6).

abonnieren