Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Erste Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt

(LPK BW)

Nachdem der Gesetzgeber den Heilberufekammern in Baden-Württemberg die Aufgabe übertragen hatte, die Fachsprachenprüfung als unselbständigen Teil des Approbationsverfahrens abzunehmen, hat am 16. April 2021 die erste Prüfung stattgefunden. Die Prüfungskommission hat die Prüfung anhand einer Fallvignette und nach den entwickelten Prüfungsgrundsätzen abgenommen und konnte der Kandidatin am Ende zur bestandenen Prüfung gratulieren.

Flyer und Plakat zum BPtK-Elternratgeber Internet

Erste Orientierung und Hilfe: Wie viel Internet ist okay?

(BPtK)

Der BPtK-Ratgeber Internet trifft weiter auf großes Interesse von Eltern. Um auf das Hilfsangebot noch besser aufmerksam zu machen, stellt die BPtK für Praxen und Beratungsstellen einen Flyer zum Mitnehmen und ein Plakat für die Wand zur Verfügung. Die Broschüre liegt inzwischen auch als Internetseite vor: www.elternratgeber-internet.de.

Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift

LPK-Vorstand beschließt Corona-bedingte kammerinterne Sonderregelung für Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

(LPK BW)

Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben.

BPtK-Auswertung: Monatelange Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen

Corona-Pandemie verschärft das Defizit an Behandlungsplätzen

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen weiterhin monatelang auf einen Behandlungsplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeut*in warten. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren.“

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.

Akutbehandlung auch per Video ermöglichen

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Videobehandlung hat sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie soll deshalb künftig flexibel eingesetzt werden können. Doch gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen soll sie weiter ausgeschlossen bleiben. Das sieht das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor, zu dem heute eine Anhörung im Bundestag stattfindet.

Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen.

LPK-Vertreterversammlung am 13. März 2021 (online)

Resolutionen zur PiA-Vergütung und zu Folgen des Klimawandels

(LPK BW)

Nach dem Bericht des Präsidenten über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV fand dazu eine Aussprache statt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Auswirkungen auf die Kammer wurden besprochen. Eine erhöhte Anfrage der Mitglieder im Zusammenhang mit der Pandemie ist deutlich feststellbar.

Der Vertreter der Universitäten Prof. Dr. G. Alpers berichtet, dass die Verhandlungen zur Finanzierung der neuen Studiengänge auf einem guten Weg seien und mit dem Start der neuen Masterstudiengänge für 2022 zu rechnen sei.

Elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA)

Verzögerungen bei der Verfügbarkeit

(LPK BW)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich aktuell mit mehreren Anbietern in der letzten Phase der Vorbereitung zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA). Im bisherigen Verlauf hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen bei den Anbietern aus unterschiedlichen Gründen mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden ist.

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