Am 18. September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden.
Nachrichten 2020
Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. Dezember 2020 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal gelten die Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.
Höhere Honorare für die Behandlung von Soldat*innen in Privatpraxen
Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Soldat*innen eine höhere Vergütung. Damit sind langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.
Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie
Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (BT-Drs. 19/22126) hervor, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. „Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten häufig nicht so viel Psychotherapie angeboten, wie es nach Leitlinien erforderlich ist“, erklärt Dr.
Finanzierung der Kosten nach Störung der Telematikinfrastruktur (TI)
Die Gesellschafterversammlung der gematik hat einen Beschluss zur Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) bedingten Kosten gefasst. Informationen dazu finden Sie in dem Schreiben der KBV.
Link zur Seite der KVBW: TI-Störung: gematik erstattet Kosten
Forschungsvorhaben "Fehler in der Psychotherapie" - Forschungsvorhaben der Uni Magdeburg
"Thema: Reversible Fehler in der Psychotherapie - ein Online-Fragebogen zur Erfassung des individuellen Fehlerumgangs von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Institut für Psychologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
Erfolgreiche Corona-Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen
Über die Initiative „Corona-Hotline“ hatten wir bereits im Psychotherapeutenjournal 2/2020 berichtet. Sie wurde als gemeinsame Initiative des baden-württembergischen Sozialministeriums, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ins Leben gerufen und war ab Mitte April bis Ende Juli freigeschaltet. Ziel war ein breites niederschwelliges Hilfsangebot für Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohen psychischen Belastungen ausgesetzt waren.
3. Versorgungsbericht „Traumatisierte Geflüchtete“
Die Landesärztekammer, die psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folteropfer in Baden-Württemberg und die LPK arbeiten seit etwa Beginn des Jahres intensiv an der Erstellung des 3. Versorgungsberichts „Traumatisierte Geflüchtete“. Die Veröffentlichung, die sich durch die Corona-Krise verzögert, ist nun für Ende 2020 vorgesehen.
LPK-Vorstand trifft sich im ZfP Reichenau zum Austausch mit dem Sozialministerium und der Leitung der Forschungsstation
Am 23. Juni fand auf der Forschungsstation mit Standort im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Reichenau in Konstanz ein Treffen statt, zu dem der LPK-Vorstand eingeladen war. Anwesend waren ein Vertreter des Referats „Psychiatrie, Sucht“ des Sozialministeriums Baden-Württemberg, Dr. Michael Konrad, Prof. Daniela Mier, Lehrstuhl Klinische Psychologie der Universität Konstanz, welche die Hochschulambulanz und die seit 1996 bestehende Forschungsstation auf der Reichenau führt, der Leitende Psychologe der Forschungsstation Dr.
Barmer-Studie zu der ab 2017 geltenden Psychotherapierichtlinie
Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie im Jahr 2017 wurde der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung. Wie Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz im Interview mit der Badischen Zeitung am 18. Juli 2020 hervorhebt, ging „die Umsetzung bei den Kolleginnen und Kollegen sehr zügig“. Und sie habe sich auch schnell bewährt.