Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute im Rahmen ihrer Publikationsreihe „Praxis-Info“ eine neue Broschüre zum Thema „Dienste in Psychiatrie und Psychosomatik“ veröffentlicht. Darin wird anhand von Praxisbeispielen dargestellt, welche Rahmenbedingungen für die Übernahme von Diensten durch Psychotherapeut*innen erforderlich sind. Zudem wird deutlich, wie die Versorgungsqualität dadurch gesichert oder sogar gesteigert werden kann.
Nachrichten 2024
Antrags- und Mitberatungsrechte für BPtK im G-BA regeln
Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Berufsorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein sinnvoller Schritt. Jedoch wird die spezifische Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bisher nicht berücksichtigt. Die BPtK fordert ein Antrags- und Mitbestimmungsrecht im G-BA bei Richtlinien, die die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen berühren. Der Regelungsvorschlag im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) muss dahingehend nachgebessert werden.
Aktualisiert: Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum
Mit ca. 75 Teilnehmer*innen startete am 23. April die LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung mit Stefan Meir, Psychologischer Psychotherapeut und leitender Psychologe im MZEB der GIB-Stiftung Berlin (Stiftung Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen).
Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen
Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.
Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform
Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.
Finanzierung der Weiterbildung, Antidiskriminierung und Qualitätssicherung
In Würzburg, einem historisch bedeutsamen Ort für die neuzeitliche Psychotherapie, begrüßte am 12. und 13. April 2024 die Versammlungsleitung die Delegierten des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Dr. Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, zeichnete nach, wie in Würzburg seit dem 20. Jahrhundert bedeutende Vertreter*innen der Profession die Psychotherapie und die psychotherapeutische Versorgung vorangetrieben und weiterentwickelt haben.
Elektronische Patientenakte bleibt freiwillig
Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke zeigt sich erleichtert über die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission zu Widerspruchsregelungen (Opt-out-Regelungen) im Verordnungsentwurf eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS): „Ob man seine Gesundheitsdaten teilen oder für Forschungszwecke spenden möchte, bleibt eine freie Entscheidung“, so Benecke. „Das Widerspruchsrecht der Patient*innen schwächt den EU-Gesundheitsdatenraum nicht, sondern stärkt dessen Akzeptanz.“
EU plant, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige stärker zu bekämpfen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auf EU-Ebene stärker zu bekämpfen. Gleichzeitig hält sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dringend notwendig. Mit einer Stellungnahme hat sie sich an die EU-Abgeordneten gewandt, um auf Anliegen der Psychotherapeutenschaft aufmerksam zu machen.
Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann ihre körperliche und psychische Gesundheit ein Leben lang schwerwiegend schädigen. Jegliche Form sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss daher unterbunden oder möglichst frühzeitig aufgedeckt und effektiv verfolgt werden. Gelingt dies nicht, sollten die Betroffenen einen Anspruch auf individuelle Aufarbeitung haben. Das ist ihnen eine Gesellschaft schuldig, deren Institutionen bei der Verhinderung sexueller Gewalt versagt haben.
Veranstaltungshinweis: Die weltweit größte LongCovid und ME/CFS Konferenz am 15./16.05.2024
Wir möchten Sie auf die am 15./16. Mai 2024 stattfindende weltweit größte Konferenz zu LongCovid und ME/CFS "Unite to fight" aufmerksam machen. Sie ist kostenlos, Anmeldungen können unter
https://unitetofight2024.world erfolgen.