Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert einen besseren Ausgleich von Honorarausfällen für Psychotherapeut*innen. Bislang können Honorarausfälle nur ausgeglichen werden, wenn sie auf einen Rückgang der Patientenzahl (Fallzahl) zurückzuführen sind. In der psychotherapeutischen Versorgung beruhen die Honorarausfälle durch die Corona-Pandemie vor allem auf einer geringeren Behandlungsfrequenz pro Patient*in (Fallwert).
Vergütung
Aktualisierung: BPtK-Praxis-Info Coronavirus
Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung per Telefon hat die BPtK ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert.
Corona: Wie lassen sich Honorarausfälle adäquat ausgleichen?
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz auch einen finanziellen Schutzschirm für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen beschlossen. Danach können Honorarausfälle infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen werden, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. „Viele unserer Patient*innen setzen ihre Behandlungen vorübergehend aus, weil für sie das Ansteckungsrisiko zu groß ist. Dies kann dazu führen, dass ein großer Teil der Einnahmen einer Praxis wegfällt“, erklärt Dr.
BPtK-Praxis-Info Coronavirus
Die Corona-Pandemie verändert massiv die psychotherapeutische Versorgung. Patient*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre Behandlungstermine bei Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken, um nicht ihr Personal zu gefährden und auf Dauer die Versorgung sicherzustellen.
Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen - Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert
Stuttgart, 18.02.2020: Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben.
Gutachter*innen lehnen einheitliche ambulante Gebührenordnung ab
Eine einheitliche ambulante Gebührenordnung für die gesetzliche und private Krankenversicherung ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) in einem Gutachten, das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt war. Stattdessen wird eine partielle Harmonisierung der beiden Gebührenordnungen empfohlen, insbesondere zur gemeinsamen Beschreibung der einzelnen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen.
Höhere Vergütung der Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine bessere Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Ihre Honorierung wurde zum 1. Januar 2020 zum Teil deutlich erhöht.
1.000 Euro monatlich für Psychotherapeuten in Ausbildung
Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten während des „Psychiatriejahrs“ ab September 2020 eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat, was für viele eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellt. Für Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkassen müssen diese Mindestvergütung refinanzieren, unabhängig von dem tatsächlichen Entgelt, das die Kliniken zahlen. Dies regelt der neue § 3 Absatz 3 Nummer 7 der Bundespflegesatzverordnung.
Anerkennung für den Beruf
Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.
Videobehandlung in Psychotherapie seit dem 1. Oktober 2019 abrechenbar
Psychotherapeutische Behandlungen können seit dem 1. Oktober 2019 auch per Videotelefonat erbracht und abgerechnet werden. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurden Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben nun auch die erforderliche Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vorgenommen.