Probatorische Sitzungen können ab dem 1. Oktober noch während einer stationären Behandlung in den Räumen des Krankenhauses durchgeführt werden. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 4. August 2021 beschlossen. Hierdurch soll der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung erleichtert werden. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung besonders hoch. Eine ambulante Weiterbehandlung, die sich ohne Unterbrechung an die Krankenhausbehandlung anschließt, kann dieses Risiko erheblich verringern.
Vergütung
Vergütung für neue Gruppenangebote geregelt
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung für neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie festgelegt. Diese können damit ab dem 1. Oktober (4. Quartal) abgerechnet werden.
Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Corona-Pandemie weiter bis zum 30. September 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal 2021 gelten für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Ebenso ist die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, weiter abrechenbar.
40 Prozent Vergütungsanteil für PiA in Ausbildungsinstituten
Jede Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) hat seit November 2019 einen Anspruch darauf, von ihren Ausbildungsinstituten mindestens 40 Prozent der Einnahmen aus ihren Patientenbehandlungen zu erhalten. Der Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt, dass hierzu keine neuen Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen erforderlich sind.
Fallbesprechungen werden zukünftig vergütet
Um die Kooperation bei Kindswohlgefährdung zu stärken, werden künftig Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern vergütet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, dem der Bundesrat am 7. Mai zugestimmt hat. „Eine Verpflichtung zur Kooperation ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die Vergütung sollte sowohl für Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen geregelt werden.“
Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession
Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden.
Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung sofort regeln!
Die Vergütung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) muss sofort geregelt werden. Seit 2019 ist bereits gesetzlich vorgeschrieben, dass von den Einnahmen aus Patientenbehandlungen 40 Prozent an PiAs weitergeben werden müssen. Bisher weigern sich jedoch die Krankenkassen, mit den Ausbildungsinstituten Vereinbarungen zu schließen, die das ermöglichen. Erst nach einer Vereinbarung können die Institute einen Vergütungsanteil an die PiAs auszahlen. Deshalb fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Kassen jetzt eine Frist zu setzen.
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Am 1. Januar 2021 ist eine umfassende Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Für die psychotherapeutischen Leistungen der Beihilfe wurden einige Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung endlich übernommen. Die Kurzzeittherapie (KZT) kann nun ohne Genehmigungs- und Gutachterverfahren, die Akutbehandlung nun ohne die gleichzeitige Beantragung eines Gutachtens für eine Langzeittherapie (LZT) durchgeführt werden. Die Beihilfe bezahlt aber weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden!
Höhere Honorare für die Behandlung von Bundespolizist*innen in Privatpraxen
Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundespolizist*innen eine höhere Vergütung. Damit sind die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.
Höhere Honorare für die Behandlung von Soldat*innen in Privatpraxen
Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Soldat*innen eine höhere Vergütung. Damit sind langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.