Jahre und Jahrzehnte nach Bundeswehreinsätzen werden immer noch psychische Erkrankungen bei den Soldaten diagnostiziert. Dies stellte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest. Es bestehe weiterer "Nachsteuerungsbedarf", auch weil die Bundeswehr mit ihren eigenen Sanitätseinrichtungen bis 2020 plant, nur 75 Prozent der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsleistungen selbst erbringen zu können.
Vergütung
Privatpraxen verbessern Versorgung psychisch kranker Soldaten
Psychisch kranke Soldaten finden schneller einen Behandlungsplatz, weil sie auch auf Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zurückgreifen können. "Derzeit werden die ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen überwiegend von zivilen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt", stellt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest.
Umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes notwendig
Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) votierte mit sehr großer Mehrheit dafür, die umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes weiter voranzutreiben. Themen waren außerdem die Reform der Bedarfsplanung, die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Förderung von Frauen in der Berufspolitik sowie die geplante Satzungsänderung zur Verringerung der Delegiertensitze für künftige Psychotherapeutentage.
Vertreterversammlung am 21./22. Oktober 2016
Die diesjährige Herbstvertreterversammlung fand wieder zweitägig am 21. und 22. Oktober in Stuttgart statt. Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte im Kammerparlament die Schwerpunkte der Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit anhand des Vorstandsberichts.
Angestellte - Höhergruppierung bzw. Eingruppierung ab 1.1.2017
Im verhandelten Tarifvertrag zwischen Ver.Di als Vertreter der Arbeitnehmer und dem Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (gültig ab 1.1.2017) wurden sowohl neue Tätigkeitsmerkmale verhandelt als auch bestehende neu bzw. verändert aufgenommen.
Es ist gelungen, auch die neuen Berufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in den Tarifvertrag mit aufzunehmen. Leider konnte die Forderung der Gewerkschaft in die Eingruppierung in EG 15 in den Verhandlungen nicht umgesetzt werden.
Personal für eine leitlinienorientierte Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) stellt die Weichen für eine bessere Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik, erklärt die Bundespsychotherapeutenkammer anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag.
Krankenkassen kappen Honorare bei Kostenerstattung
Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammern erhalten vermehrt Beschwerden über das Verhalten einzelner Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren. Psychotherapeuten, die in Privatpraxen psychisch kranke Menschen behandeln, haben einen Vergütungsanspruch in Höhe des 2,3-fachen Satzes. Immer häufiger zahlen Krankenkassen jedoch nicht diese Vergütung, sondern nur den einfachen Satz und verweisen dabei auf § 11 Absatz 1 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Schwer psychisch kranke Menschen besser versorgen
Schwer psychisch Kranke, die in ihrem Alltag stark eingeschränkt sind, müssen zu oft ins Krankenhaus. "Patienten mit einer Schizophrenie oder einer chronischen Depression müssen in akuten Krankheitsphasen oder Krisen zu häufig nur deshalb stationär behandelt werden, weil ausreichend intensive ambulante Versorgungsangebote fehlen", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
Breite Unterstützung für das Projekt „Transition“
Zentrale Themen des 28. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 23. April 2016 in Berlin waren die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie, das neue Psych-Entgeltsystem und die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge. Darüber hinaus stellten die Delegierten die Weichen für eine Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um die Zusatzbezeichnung für Psychotherapie bei Diabetes.
Korrektur des Beschlusses des Bewertungsausschusses
Im Bewertungsausschuss wurde eine Korrektur des Beschlusses vom letzten September vorgenommen. Damals wurde für die psychotherapeutischen Honorare beschlossen, dass eine Erhöhung nicht gleichermaßen für alle genehmigungspflichtigen Leistungen erfolgt, sondern ab der 18 Stunde ein Zuschlag bezahlt werden soll, bei halben Sitzen ab der 9. Stunde.