Im Bewertungsausschuss wurde eine Korrektur des Beschlusses vom letzten September vorgenommen. Damals wurde für die psychotherapeutischen Honorare beschlossen, dass eine Erhöhung nicht gleichermaßen für alle genehmigungspflichtigen Leistungen erfolgt, sondern ab der 18 Stunde ein Zuschlag bezahlt werden soll, bei halben Sitzen ab der 9. Stunde.
Vergütung
27. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart
Eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinien, eine zügige Verbesserung der Versorgungsqualität in der stationären Versorgung sowie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen - das waren die zentralen Forderungen des 27. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 14. November in Stuttgart. Ein besonderes Anliegen war dem DPT, die psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in allen Altersstufen sicherzustellen.
Gesetzliche Regelungen zur Anpassung psychotherapeutischer Honorare notwendig
Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 22. September 2015 zur Erhöhung der psychotherapeutischen Honorare für äußerst unbefriedigend. Die Kriterien für die Anpassung der psychotherapeutischen Honorare an die Entwicklung der ärztlichen Honorare sind aus Sicht der BPtK an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und willkürlich. "Für die regelmäßige Anpassung der psychotherapeutischen Honorare ist deshalb eine gesetzliche Präzisierung der Regelungen im SGB V notwendig", fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
PEPP-Entgeltkatalog 2016: Nur wenige Veränderungen
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 4. September 2015 den Entgeltkatalog 2016 für das neue Pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) vorgestellt. Dabei gibt es nur wenige Veränderungen im Vergleich zu 2015. Diese betreffen vor allem eine Erhöhung der Pauschalen, wenn bestimmte Nebendiagnosen vorliegen.
Tarifrechtlich geregelte Vergütung während der Praktischen Tätigkeit
Nachdem Rückfragen an die Kammer gerichtet worden waren, ob die für die Universitätskliniken geltende tarifrechtliche Vergütung von Psychologen während der praktischen Tätigkeit in der Psychotherapeutenausbildung auch auf Pädagogen Anwendung finden würde, suchten wir zur Klärung das Gespräch mit ver.di.
Aktionstag Psychotherapie am 11.05.2015
„Mit einer beschämenden „Geiz ist geil-Mentalität“ werden psychisch Kranke und die sie behandelnden Psychotherapeuten immer noch systematisch benachteiligt. Seit vielen Jahren steht es im fünften Sozial-Gesetz-Buch (SGB V): Den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker ist Rechnung zu tragen“, kritisiert Dr. Frank Bergmann vom Berufsverband Deutscher Nervenärzte.
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig
Die derzeitigen Regelungen zur Bestimmung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ingwer Ebsen. Die Regelungen stellen danach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten dar.