Vergütung

Klimakrise und Weiterbildung

41. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK)

Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) tagte am 18. und 19. November 2022 in Berlin. Sein Hauptthema war die Klimakrise, „weil diese die Psychotherapeut*innen als Bürger*innen, in ihrer Berufsausübung und als Profession beschäftigen muss“, wie die Versammlungsleiterin Birgit Gorgas feststellte. Weiteres Thema war die Umsetzung der Weiterbildung, deren ausreichende Finanzierung der DPT dringend forderte.

Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern

BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK)

Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Praxis-Info „Videobehandlung“ aktualisiert

Empfehlungen zur Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie

(BPtK)

Die BPtK hat die Praxis-Info Videobehandlung aktualisiert. Die Praxis-Info soll Psychothe­rapeut*innen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung per Video sowohl in der Einzel- als auch Gruppen-Psychotherapie erbracht werden kann. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info:

  • Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung,
  • Empfehlungen zur Praxisorganisation,
  • Hinweise zur Abrechnung und
  • Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte, die Psychotherapeut*innen aushändigen können.

Vertreterversammlung LPK Baden-Württemberg am 21./22.10.2022

(LPK BW)

Die Vertreterversammlung (VV) begann am Freitagnachmittag mit dem TOP „Legalisierung von Cannabis“. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz führte in das Thema ein. Laut Koalitionsvertrag soll Cannabis legalisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dazu bereits eine Stellungnahme an den Gesetzgeber abgegeben. Die Profession sei also angefragt, sich zu diesem Gesetzesvorhaben zu äußern. Max Bernecker (BPtK) referierte zum Thema den Forschungsstand sowie sich daraus ergebende mögliche Argumente für oder gegen eine Legalisierung.

Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden

BPtK setzt sich für Erhalt der Neupatientenregelung ein

(BPtK)

Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.

Vergütung der ambulanten Komplexbehandlung deckt nicht Mehraufwand

BPtK: „Neue Versorgung für schwer psychisch Kranke droht zu scheitern“

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Vergütung der neuen ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke für unzureichend. Die Vergütung deckt nicht den Mehraufwand für intensiv-psychotherapeutische Behandlungen mit möglichst durchgehender Erreichbarkeit. Spezifische Gesprächsleistungen im Einzel- und Gruppensetting, die für schwer psychisch Kranke notwendig sind, sind gar nicht vorgesehen, auch nicht für kurzfristige Kriseninterventionen.

Videobehandlung auch nach der Corona-Pandemie möglich

BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung

(BPtK)

Die Corona-Pandemie hat auch in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonat geführt. Nach einer Online-Befragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeut*innen konnten sich neun von zehn Psychotherapeut*innen vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte haben schon jetzt vereinbart, telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie zu ermöglichen.

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

Empfehlung zur Hygieneziffer letztmalig verlängert

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Corona-Pandemie weiter bis zum 31. Dezember 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal 2021 gelten für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen, Akutbehandlungen, Gruppentherapien mit bis zu acht Patient*innen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden.

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK)

Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.

Probatorische Sitzungen im Krankenhaus ab 1. Oktober möglich

Bewertungsausschuss beschließt zusätzliche Vergütung

(BPtK)

Probatorische Sitzungen können ab dem 1. Oktober noch während einer stationären Behandlung in den Räumen des Krankenhauses durchgeführt werden. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 4. August 2021 beschlossen. Hierdurch soll der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung erleichtert werden. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung besonders hoch. Eine ambulante Weiterbehandlung, die sich ohne Unterbrechung an die Krankenhausbehandlung anschließt, kann dieses Risiko erheblich verringern.

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