Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine bessere Honorierung für Kurzzeittherapien beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie künftig einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ihren Versorgungsauftrag erfüllt.
Vergütung
Erhebung zur PiA-Studie 2019 abgeschlossen
Für die im Frühsommer im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführte Studie zur aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt haben sich über 2.500 PiAs im Erhebungszeitraum vom 15.5.-30.6.2019 beteiligt. Die Studie wurde gemeinsam mit der Medical School Hamburg (MSH) mit Unterstützung der beiden Masterstudierenden Katharina Niedermeier und Lilian Hartmann unter Leitung von Dr. Rüdiger Nübling konzipiert und durchgeführt. Sie lehnt sich inhaltlich an frühere Studien, u.a.
„Nach 15 Jahren ein wegweisender Kompromiss“
„Nach 15 Jahren Debatte hat die Bundesregierung einen wegweisenden Kompromiss gefunden“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. „Es sichert die Basis, dass psychisch kranke Menschen auch künftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung bekommen.“
Fortbildung: Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ausgewählte Abrechnungsfragen zum EBM
Fortbildungsveranstaltung mit Dipl.-Psych. Dieter Best am Freitag, den 22.11.2019, 14.00 - 17.00 Uhr in der Stuttgarter LPK BW-Geschäftsstelle (Jägerstraße 40, Eingang West). Die Veranstaltung vermittelt in verständlicher Form, worauf bei der Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten zu achten ist. Es werden die rechtlichen Voraussetzungen der GOP sowie sämtliche, den PP und KJP zur Verfügung stehenden Abrechnungspositionen erläutert. Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten akkreditiert. Beitrag: 40€ (begrenzte Teilnehmerzahl).
VORANKÜNDIGUNG: Psychotherapie von Soldat/innen und Bundespolizist/innen
Zusammen mit der Bayrischen Psychotherapeutenkammer sowie der Bundeswehr und der Bundespolizei planen eine ganztätige Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Soldat/innen und Bundespolizist/innen. Termin: 16. Oktober 2019. Tagungsort: Rommel Kaserne, Auf dem Lerchenfeld 11, 89160 Dornstadt.
Vergütung im öffentlichen Dienst weiterhin ungenügend
Psychotherapeuten werden weiterhin nicht entsprechend ihrer Ausbildung, Kompetenz und Verantwortung vergütet. Die Tarifgemeinschaft der Länder ordnet Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zwar künftig in eine eigene Entgeltgruppe ein, dabei bleibt sie aber mit der Entgeltgruppe 14 hinter den Erwartungen zurück. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine Vergütung wie für Ärzte und Angehörige anderer akademischer Heilberufe, die in der Regel in die Entgeltgruppe 15 eingestuft werden.
Ein modernes Berufsgesetz für einen akademischen Heilberuf
„Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren.
Online-Studie zur aktuellen Situation von PsychotherapeutInnen in Ausbildung PiA
PiA-Studie 2019 - Eine bundesweite Befragung zur Situation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)
Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.
Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven
Unter dem Motto „Psychotherapie in Institutionen – Herausforderungen und Perspektiven“ stand der Landespsychotherapeutentag, der am 29.06.2018 in Stuttgart stattfand. Im Vormittagsprogramm referierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz u.a. zu 20 Jahren Psychotherapeutengesetz.